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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Friedrich ebert


1. Finanz
2. Reform



Friedrich Ebert wurde am 4. Februar 1871 als Sohn eines Schneiders in Heidelberg geboren und starb am 28. Februar 1925 in Berlin.
Während seiner Gesellenjahre als Sattler schloß er sich 1889 der Sozialdemokratie an.
1891 ließ er sich in Bremen nieder, wo er ab 1893 als Redakteur der sozialdemokratischen "Bremer Bürgerzeitung" tätig war.
1900 wurde Ebert Mitglied der Bremer Bürgerschaft und Fraktionsvorsitzender der SPD.
1905 ging er als Sekretär des SPD-Parteivorstands nach Berlin. Ebert profilierte sich innerhalb seiner Partei weniger als Theoretiker denn als Mann des Ausgleichs, der stets eine enge Zusammenarbeit zwischen SPD und Gewerkschaften befürwortete und einen pragmatischen Kurs vertrat. 1908 wurde er Leiter der Zentralstelle für die arbeitende Jugend Deutschlands und übernahm damit auch eine entscheidende Rolle in der sozialistischen Jugendbewegung.
1912 wurde Ebert Reichstagsabgeordneter und nach August Bebels Tod 1913 dessen Nachfolger als Vorsitzender der SPD.
Als Parteivorsitzender und als Vorsitzender der Reichstagsfraktion von 1916 bis 1918 entwickelte sich Ebert zum richtungweisenden Mann innerhalb der SPD.
Während des 1. Weltkrieges Wortführer der staatstreuen Mehrheit innerhalb der Sozialdemokratie, sprach er sich nachdrücklich für die Burgfriedenspolitik und die Landesverteidigung aus, lehnte jedoch Annexionen und einen Siegfrieden ab.

Im Juli 1917 nahm Ebert entscheidenden Einfluß auf die Friedensresolution des Reichstages.
Nach dem Ende des 1. Weltkrieges spielte er eine maßgebliche Rolle bei der Konstituierung der Republik: Ein Pakt vom November 1918 zwischen Ebert, der zu diesem Zeitpunkt auch Vorsitzender des Rates der Volksbeauftragten war, und General Groener sowie das Stinnes-Legien-Abkommen (Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Unternehmern) verhinderten die Übernahme des russischen Rätesystems und die Errichtung einer Diktatur des Proletariats. Auf dem Berliner Kongreß der Arbeiter- und Soldatenräte im Dezember 1918 setzte Ebert den Beschluß zur Abhaltung von Wahlen zu einer Nationalversammlung durch.
Am 11. Februar 1919 wurde er von der Weimarer Nationalversammlung zum vorläufigen Reichspräsidenten gewählt. Seine Amtszeit wurde im Oktober 1922 vom Reichstag bis Juni 1925 verlängert. In den Krisenjahren in der Anfangszeit der Weimarer Republik
(Putschversuche, Inflation, Ruhrkampf) trug Ebert als um Überparteilichkeit und Ausgleich bemühter Reichspräsident entscheidend zur relativen Stabilisierung der von links- und rechtsextremistischen Tendenzen gefährdeten jungen Republik bei, wenn auch unter Verzicht auf eine konsequente Republikanisierung von Heer und Verwaltung.
Ebert starb wenige Monate vor Ablauf seiner Amtszeit an den Folgen einer Operation.

 
 



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