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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Freiburger thesen (1971)


1. Finanz
2. Reform



Die Freiburger Thesen, die unter mageblicher Beteiligung des Rechtsphilosophen Werner Maihofer formuliert worden sind und die auf dem Freiburger Parteitag `71 verabschiedet wurden, gehren zu den meistbeachtesten politischen Programmen in der Bundesrepublik berhaupt. Man mag darin auch den zentralen schriftlichen Ausdruck des parteipolitischen Linksliberalismus in Deutschland sehen, wird in den Thesen doch die liberale Theorie mit einer umfassenden sozialen Verantwortung des Staates verbunden.
Der Liberalismus wird als Trger und Erbe der demokratischen Revolutionen in Amerika und Frankreich im 18. Jahrhundert angesehen, welche von den Gedanken der Freiheit und Wrde des Menschen ausgingen.(S.5) In den \"tiefgreifenden und nachhaltigen Bewutseinsvernderungen\", die sich in der weltweiten Jugendrevolte ankndigt, wird der Anfang einer \"zweiten Phase einer von der brgerlichen Revolution ausgehenden Reformbewegung\" gesehen, die auf eine Demokratisierung der Gesellschaft abzielt.(S.6) Der Liberalismus erstrebt \"die Demokratisierung der Gesellschaft durch grtmgliche und gleichberechtigte Teilhabe aller an der durch Arbeitsteilung ermglichten Befriedigung der individuellen Bedrfnisse und Entfaltung der persnlichen Fhigkeiten.\"(S.11) Als Freiheit versteht man in Anlehnung an Mill und Naumann \"nicht lnger die Freiheit eines aus der Gesellschaft herausgedachten\", sondern die eines \"autonomen und sozialen Individuums, wie es als immer zugleich einzelhaftes und gesellschaftliches Wesen in Staat und Gesellschaft wirklich lebt.\"(S.6) Der Leitsatz liberaler Gesellschaftspolitik wird wieder in Rckgriff auf Naumann formuliert: \"Industrieuntertanen mssen in Industriebrger verwandelt werden!\"(S.12)
Der Kapitalismus hat zwar zu groen wirtschaftlichen Erfolgen gefhrt, gehrt aber reformiert, da er ob der Ballung wirtschaftlicher Macht \"auch zu gesellschaftlicher Ungerechtigkeit\" gefhrt hat.(Siehe S.13) Die Konzentration des Zuwachses an Produktivkapital aus Gewinnen in den Hnden weniger Kapitalbesitzer ist zudem mit den liberalen Forderungen nach Gleichheit der Lebenschancen und optimalen Bedingungen fr die persnliche Selbstentfaltung nicht vereinbar.(Siehe S.33) Die Frage nach dem gerechten Anteil an der Ertragssteigerung der Wirtschaft und am Vermgenszuwachs der Gesellschaft wird - da \"Besitz und Geld der Schlssel fr fast alle Bettigung der Freiheit ist\" - als Gerechtigkeits- und als \"die Freiheitsfrage schlechthin\" verstanden(S.15): \"Erst durch breite Vermgensbildung wird freie Eigentumsordnung menschenwrdig und glaubhaft.\"(S.19)

Auf der Basis dieser theoretischen Grundlegung folgen eine Reihe konkreter Umsetzungsvorschlge:
So sollen Gemeinden, die eine starke Stellung auf dem Bodenmarkt einzunehmen haben, Grundstcke nur unter dem Gesichtspunkt breiter Vermgensbildung privatisieren oder privater Nutzung zufhren(S.25) und Veruerungsgewinne beim Verkauf von Grundbesitz der Einkommenssteuer zum halben Steuersatz unterliegen(S.27). (Die jetzige Situation, in der es sich steuerlich lohnt, Kapital in Grundstcken anzulegen verschrft den Nachfragedruck und hat erhebliche Preissteigerungen zur Folge. S.28) Auf der Gegenseite sah das Programm vor, mittels Verbesserung des derzeitigen Frderungssystems und der Einfhrung von Mietkaufsystemen zur Erleichterung des Erwerbs von Wohnungseigentum und \"eigentumshnlichen Wohnrechten\" beizutragen.(siehe S.30f.)
Von einer bestimmten Wertschpfung an (und zwar der Hhe, da es nur grere Unternehmen betrifft) sollen ffentliche und private Unternehmen verpflichtet werden, Beteiligungsrechte an ihrem Vermgenszuwachs einzurumen.(S.33) Bei Kapitalgesellschaften bestehen die Beteiligungsrechte aus stimmberechtigten Kapitalanleihen, denn nur so \"kann eine wirksame nderung der Verteilung des Produktivvermgens erreicht werden.\"(S.35) Die Beteiligungsberechtigungen tragen zur Abschwchung der Kapitalakkumulation bei und ein Wachstum wirkt sich sozial gerecht auf die ganze Bevlkerung aus.(Siehe S.38) Darber hinaus erwerben die Zertifikatsbesitzer Teilhaberrechte, die Vertretungen fr sie wahrnehmen.(Vgl. S.39)
Die Erbschaftssteuer soll durch eine Nachlaabgabe ersetzt werden, was sich dergestalt auswirkt, das eine Akkumulation grter Vermgen verhindert wird. Fr alle ber 6 Millionen DM hinaus gehenden Vermgensnachlsse wird ein Steuersatz von 75% erhoben.(Vgl. S.43ff., konkrete Berechnungen: S.81ff.)
Da \"Selbstbestimmung der Arbeitnehmer Mitbestimmung bei der Fremdbestimmung durch die Arbeitgeber (verlangt)\"(S.57), ist ein Betrieb und Unternehmen entsprechend demokratisch zu organisieren, d.h. die Interessen von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten \"angemessen und verhltnismig\" zu bercksichtigen.(Siehe S.59) Der Interessensausgleich zwischen dem Faktor Kapital und den Unternehmensangehrigen (Faktoren Disposition und Arbeit) ist zu gewhrleisten(S.61), letztere mssen \"in der Lage sein, ihre Interessen geltend zu machen, ohne berstimmt werden zu knnen.\"(S.62)
Im letzten Abschnitt, der Umweltpolitik, wird zuvorderst festgehalten, da \"Umweltschutz Vorrang vor Gewinnstreben und persnlichen Nutzen (hat).\"(S.72) Die Umweltpolitik sollte sich als Schrittmacher fr ein internationales Umweltrecht verstehen, der \"Hinweis auf schlechteren Umweltschutz in Nachbarlndern darf kein Grund fr die Verzgerung von eigenen Schutzmanahmen sein.\"(S.74f.) Die Kosten der Umweltbelastung sollen nach dem Verursacherprinzip aufgebracht werden.(S.75) \"Keine Entscheidung der ffentlichen Hand oder Wirtschaft darf in Zukunft ohne Bercksichtigung kologischer Gesichtspunkte getroffen werden.\"(S.77)

 
 



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