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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Familienlastenausgleich


1. Finanz
2. Reform

Grundlage Familienlastenausgleichsgesetz KBGG.
Zweck ist Umverteilung der Einkommen von kinderarmen zu kinderreichen Familien, um das Umlageverfahren der SV zu stützen. Finanzierung des FLAF va durch DG-Beiträge, weiters durch Bund und Länder. Aus ihm erbrachte Leistungen sind:
* Schülerfreifahrt

* Schulbuchaktion
* Geburtenbeihilfe
* Familienbeihilfe: Gebührt in Ö wohnhaftem, wenn im Haushalt minderjähriges Kind wohnt oder bei Ausbildung bis 26 Jahre.
* Kindergeld: Grundlage KBGG. Seit 1.1.2002. Auf Antrag werden einem Elternteil, so Familienbeihilfe oä bezogen wird, pro Tag ca 14.5 € gezahlt für 30 Monate, jedoch 36 Monate, so sich Vater und Mutter Karenz teilen. Zuverdienstgrenze pro Jahr 14600 €. Alleinstehende Eltern erhalten weiteren Zuschuss, der rückzahlungspflichtig ist.
Bei Kindergeldbezug 2 Jahre besonderer Kündigungsschutz, jedoch länger, wenn man unter Geringfügigkeitsgrenze daneben verdient; keine Verlängerung uU, wenn Arbeit über Geringfügigkeitsgrenze entlohnt wird.

 
 

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