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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die veränderung der drogenpolitik von 1994 bis 1997


1. Finanz
2. Reform

Ab 1994 durch das BVG Urteil wachgerüttelt sollte die Drogenpolitik eine wichtige Rolle spielen. Als Folge des Lübecker Urteils ordnete das Bundesverfassungsgericht an, daß bei geringen Mengen Cannabis zum Eigenbedarf das Verfahren eingestellt werden solle, und die Bundesländer wurden angewiesen, Grenzwerte für diese geringe Menge festzulegen. Dieses Urteil führte zu einer bundesweiten Diskussion über eine Freigabe von Cannabisprodukten, wobei die Schleswig - Holsteinische Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Heide Moser einen Feldversuch für die Freigabe von Cannabis über Apotheken erwog. Dieser war für 1997 geplant, scheiterte jedoch an dem Veto der Bundesregierung. Einige Bundesländer interpretierten das BVG - Urteil als Straffreiheit für alle Drogen, was beispielsweise in Hamburg zu einer Grenzmenge von je 1 g für Heroin und Kokain führte, oder in Schleswig-Holstein gar zu 5 g Kokain und 1 g Heroin führte. In Sachsen und Bayern hingegen wird der Besitz von harten Drogen immer bestraft, egal wie gering die Menge ist.

     Die SPD, die Grünen und mittlerweile auch die FDP fordern eine Liberalisierung des BtMG, um das Drogenproblem einzudämmen, während die CDU/CSU bis heute am harten Kurs festhält und alle Drogen auf eine Stufe stellt. Den starken Anstieg beim Drogenkonsum in den letzten Jahren bezeichnet die Union als eine Folge der Diskussion über eine Freigabe von Drogen, die bei Jugendlichen Neugierde wecke. Nach erfolgreichen Versuchen der Abgabe von Heroin an Abhängige in England und der Schweiz, sowie einem Rückgang des Drogenkonsums in Holland, wo Cannabis frei verkäuflich ist, werden Forderungen nach einer Reform des BtMG immer lauter. Diese Forderungen werden von den Unionsparteien jedoch ignoriert und alle Drogen weiterhin auf eine Stufe gestellt. In den einzelnen Bundesländern differenziert sich die Drogenpolitik jedoch sehr stark. In Bayern, wo die CSU eine Mehrheit im Landtag besitzt, wird Drogenkonsum hart verfolgt, wie in keinem anderen Bundesland.

     Konsumenten werden wegen geringer Mengen vor Gericht gestellt und dabei wie Schwerverbrecher behandelt, während in norddeutschen Bundesländern wie Schleswig Holstein der Besitz von bis zu 30 g Cannabis straffrei ist und das Verfahren in der Regel auch vom Staatsanwalt eingestellt wird. Im städtischen Bereich in Süddeutschland, wo die Gerichte, überlastet sind, werden Konsumenten weicher Drogen teilweise freigesprochen, sofern die Kriterien \"geringe Menge\", \"Eigenbedarf\" und \"keine Fremdgefährdung\" erfüllt sind. Im Wiederholungsfalle werden allerdings auch hier meist Bewährungs- oder gar Gefängnisstrafen ausgesprochen. Auf dem Land ist hier jedoch bei Drogengebrauch fast immer eine Verurteilung zu erwarten. Mittlerweile herrscht in Deutschland eine Art Nord - Süd Gefälle, wobei Drogenkonsum in Norddeutschland akzeptiert und behandelt wird, während in Süddeutschland Drogenkonsumenten Straftäter sind, die verurteilt werden müssen und Drogensucht als Krankheit ignoriert wird. Abhängige von harten Drogen werden in Norddeutschland als Kranke anerkannt und nicht als Kriminelle abgestempelt.

     Auch die Drogenaufklärung ist in nördlichen Bundesländern objektiver. So hat das Schleswig - Holsteinische Justizministerium eine Aufklärungsbroschüre veröffentlicht, in welcher ein Flugblatt widerlegt wird, in dem LSD als körperlich abhängig machende Substanz dargestellt und an Kinder verteilt würde. In Hamburg werden illegale Coffee- Shops, die der Polizei bekannt sind, toleriert, solange sie nicht für Cannabis werben. In Bayern hingegen läuft die Prävention auf eine grundsätzliche Verteufelung aller illegalen Rauschmittel hinaus, was soweit geht, daß Cannabis mit Heroin auf eine Stufe gestellt wird. Cannabis wird hier auch vielfach als schwer abhängig machende Substanz mit körperlichen Schäden dargestellt, während Alkohol, der noch weitaus gefährlicher ist, von Politikern als Kulturdroge verharmlost wird, wie auf dem Oktoberfest oder beim Starkbieranstich am Nockherberg. Auch das Zitat von Ministerpräsident Edmund Stoiber \"Wer eine Freigabe von Cannabis fordert, riskiert leichtfertig den Tod von Tausenden jungen Menschen\" zeugt von totaler Desinformation der Politiker.

     In den letzten 5.000 Jahren ist kein einziger Todesfall als Folge von Cannabiskonsum bekannt.

 
 

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