Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die rangordnung des gemeinschaftsrechts


1. Finanz
2. Reform



Für die Frage des innerstaatlichen Ranges des Gemeinschaftsrechts ist wesentlich, daß durch die bundesverfassungsgesetzliche Ermächtigung zum Abschluß des Staatsvertrages die vertragsabschließenden Organe auch zur Übernahme des Anwendungsvorranges ermächtigt wurden. So ist den Materialien zur Gesamtänderung der Bundesverfassung zu entnehmen, daß die österreichischen Organe diesen Vorrang nie angenommen haben. Der Vorrang gilt insbesondere für Normen des Gemeinschaftsrechts, denen unmittelbare Wirkung zukommt.

Der Vorrang gilt für den Fall, daß in einem Rechtsstreit eine innerstaatliche Norm zur Anwendung käme, die zu einer geltenden Norm des Gemeinschaftsrechts im Widerspruch steht, konkret mit dieser nicht vereinbar ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Befolgung der einen Norm automatisch die Verletzung der anderen mit sich bringen würde. Österreichische Rechtsvorschriften, die dem Gemeinschaftsrecht widersprechen, dürfen demnach nicht mehr angewendet werden, und zwar unabhängig vom Tang des jeweiligen österreichischen Rechts. Auch Bundesverfassungsrecht wird vom Anwendungsvorrang erfaßt und muß als im Konfliktfall weichen.

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator 50% of Legal Occupational Group Affected with a Mental Dysfunction
indicator UNCRO
indicator Deliktsfähigkeit
indicator Karl Hermann Flach
indicator Wenn-dann-Aussagen
indicator AUßENPOLITIK DER RÖMER:
indicator Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedrftiger Anlagen
indicator Umfang der Schadensgutmachung
indicator Das Täterprofil
indicator Inhalt des Kaufvertrages




Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution