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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Fraktion

Die prinzipien der reichsverfassung von 1871


1. Finanz
2. Reform

Ausgangssituation: . Bayern tritt Norddt. Bund bei
. Verfassung des Norddt. Bundes wird abgeändert
 25 Einzelstaaten werden zu einem Bundesstaat: Deutsches Reich

Ziel der Verfassung war eine
Balance von Unitarismus und Föderalismus:
Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.
Föderalismus: Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.

. Reichsgründung war nicht Erfolg des dt. Volkes, sondern Preußens
. allerdings stimmten süddt. Fürsten zu
. formales staatsrechtl. Verhältnis beruhte auf Verträgen
. Bundesstaaten behielten die Staatshoheit über

o eigene Verwaltung
o Justiz

o Kultur
. kleinere Staaten wie Bayern und Württemberg hatten Sonderrechte

o Recht auf Gesandtschaften
o Kriegsministerium

o Post und Bahnwesen
. Bundesstaaten hatten starkes Einwirkungsmöglichkeit auf die Reichspolitik über den Bundesrat

. beim Reich lag Verfügungsgewalt über
o Streitkräfte

o Zollwesen
o Handel

o Verkehr
o Postwesen
 außer Reservatrechte verboten dies
. Einkünfte daraus flossen Reich zu
. allerdings reichte dieses Geld nicht (v.a. für Streitkräfte), deshalb
o "Matrikularbeiträge" durch Bundesstaaten



Bundesrat war wichtigstes Reichsorgan
. Preußen:

o 17 von 41 Stimmen
o 2/3 des Reichsgebietes und der Einwohner
o Vetorecht bei 14 Stimmen (Verfassungsänderung)
. Bayern, Württemberg und Sachsen zusammen auch Vetorecht
. Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen
. Bundesrat MUSSTE zustimmen bei

o verabschieden von Gesetzen
o Auflösung des Reichstags
o Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser
. Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze


Reichstag wurde durch allgem. und gleiches Wahlrecht gewählt
. Bismarck wollte dadurch die Liberalen für das neue Reich gewinnen
. hatte wenig Rechte, weil Bundesrat zustimmen musste
. alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts (jährlich vorgelegt)
o Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)
. Legislaturperiode: 3 Jahre, ab 1888 fünf Jahre

. Wahlberechtigung aller Männer ab 25
. gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht


Staatsoberhaupt war der Deutsche Kaiser (Kaiser Wilhelm II.)
= König von Preußen

. Repräsentanz nach außen
. konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge (u.a. mit anderen Staaten) abschließen
. erklärte mit Zust. des Bundesrats Krieg & Frieden
. Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte
. ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere ohne Zust. anderer


Reichskanzler war höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter

. einziger Minister des Reiches
. Vorsitzender des Bundesrats
. leitete die gesamte Verwaltung des Reichs
. Bismarck war bis 1890 Reichskanzler



Probleme der Verfassung:
. keine echte Gewaltenteilung
. Kaiser hat politische UND militärische Führung inne
. Kanzler vom Kaiser voll abhängig
. Chefs von Heer und Marine etablierten sich zur "Nebenregierung"
. Vortragsrecht beim Kaiser
. Reichstag (Volksvertretung) nur schwache Stellung in der Verfassung
. konnte vom Bundesrat mit Zustimmung des Kaisers aufgelöst werden
. Gesetzesinitiative nur mit Zustimmung des Bundesrates
. konstitutionelle Monarchie  keine parlamentarische Monarchie
. Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen
. Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat


Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:
 schwache Volksvertretung in der Politik war Grund für schlechte Integration der Arbeiterschaft (die immerhin 20 - 30 % der Bevölkerung ausmachte)
 Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte
 In Preußen lebten nationale Minderheiten: 2,4 Mio. Polen, 60 000 Litauer

 80 000 Dänen in Schleswig
 Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben
 Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik und wollen das Reich verlassen
 Aufgrund des fehlenden Minderheitenschutzes in der Verfassung breitete sich Nationalismus aus

. Wirtschaftl. Verbesserung durch Vereinheitlichungen
o Handelsgesetzbuch (HGB 1865), Strafgesetzbuch (StGB 1872), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 1900) -> im wesentlichen heute noch gültig!
. wachsende Einwohnerzahlen:
o 1871: 41 Mio. o 1914: 67 Mio.

 
 

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