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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die kriterien für zielgebiete


1. Finanz
2. Reform



Fr die Strukturfondsperiode 2000-2006 wurden folgende Kriterien für die Mittelaus-schüttung in den europäischen Regionen festgelegt:



3.4.1 Ziel 1-Regionen:

Ziel 1-Regionen sind Regionen der Ebene NUTS II (in Österreich: Bundesländer), bei denen das Bruttoinlandsprodukt unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt. In Österreich erfüllt das Burgenland diese Kriterium. Dort werden insgesamt 261 Mio. € oder 3,6 Mrd. ÖS durch die EU kofinanziert.

3.4.2 Ziel 2-Regionen:

Ziel 2-Regionen sind im wesentlichen Gebiete der Ebene NUTS III (in Österreich: zusammengefasste Bezirke), in denen
 die durchschnittliche Arbeitslosenquote in den letzten drei Jahren höher als der EU-Durchschnitt war sowie
 der Anteil der Erwerbstätigen in der Industrie in einem beliebigen Bezugsjahr seit 1975 über oder um den EU-Durchschnitt lag und
 ein Rückgang der Erwerbstätigen in der Industrie im Vergleich zu diesem Bezugsjahr feststellbar ist.

Diese Kategorie umfasst in Österreich 25% der Bevölkerung und betrifft alle Bundesländer. Insgesamt kommen in Österreich 1,995 Mio. Einwohner mittelbar in den Genuss von EU-Förderungen. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 680 Mio. € oder 9,3 Mrd. ÖS.

Die Mittelverteilung nach Bundesländern in ÖS:
 Steiermark 2,873 Mrd.

 Niederösterreich: 2,365 Mrd.
 Oberösterreich 1,663 Mrd.

 Kärnten 1,113 Mrd.
 Tirol 70 Mio.

 Vorarlberg 294 Mio.
 Salzburg 239 Mio.

 Wien 239 Mio.


3.4.3 Ziel 3-Gebiete

Ziel 3 wird in der gesamten Eu außerhalb der Ziel 1-Gebiete zum Tragen kommen. Unter diesem Titel werden Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, Qualifizierungsmaßnahmen und Ausbildungsmaßnahmen in den Jahren 2000-2006 unterstützt. Die Aufteilung auf die Länder erfolgt nach Kriterien wie Beschäftigungslage und spezifische Arbeitmarkt-probleme. In Österreich stehen 528 Mio. € oder 7,3 Mrd. ÖS für Ziel 3-Maßnahmen zur Verfügung. 4 Mio. € fließen für die Unterstützung der Fischerei nach Österreich.

 
 



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