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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die kommanditgesellschaft(kg)


1. Finanz
2. Reform

 Abkürzung KG  Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
 Unterschied zur OHG: nur ein Teil der Gesellschafter (mindestens einer) haftet mit seinem gesamten Vermögen gegenüber den Gesellschaftsgläubigern
 Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter, ist zur Führung des Unternehmens berechtigt und verpflichtet
 Die anderen Gesellschafter sind in ihrer Haftung auf eine bestimmte Vermögenseinlage (Kommanditkapital) beschränkt (Kommanditist, Kommanditär)
 Ihre Leitungsbefugnisse sind auf die Einsicht der Bücher beschränkt, können sich jederzeit über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren und die Arbeit der Komplementäre kontrollieren
 Wenn nicht anders vereinbart erhalten die Gesellschafter aus dem Gewinn 4% ihrer Kapitalanlage als Kapitalverzinsung, der restliche Gewinn wird an die Komplementäre verteilt
 Komplementäre haften wie die Gesellschafter einer OHG: unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch
 Kommanditisten haften nur mit dem eingebrachten Kapital, nicht mit ihrem Privatvermögen
 Relativ einfache Beschaffung von Eigenkapital, durch Aufnahme neuer Kommanditisten = erhöhte Bereitschaft von Banken für Aufnahme von Krediten da mehr Sicherheit
 BESONDERHEIT: Kommanditgesellschaft auf Aktien
 Abkürzung: KgaA
 Seltene Form der Kapitalgesellschaft , im Aufbau aber ähnlich wie KG
 Kommanditaktionäre sind an dem in Aktien angelegten Grundkapital beteiligt, ohne persönlich zu haften, die Rechte und Pflichten der Komplementäre entsprechen denen einer Kommanditgesellschaft

 
 

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