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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der wirtschafts- und sozialausschuß


1. Finanz
2. Reform

Entstehungsgeschichte Der Ausschuß wurde durch die Römischen Verträge (1957) eingesetzt. Mit dem Ziel, die verschiedenen Interessengruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens die Möglichkeit zu geben, der Kommission und dem Rat der Europäischen Union ihren Standpunkt zu allen Fragen, die von gemeinschaftlichem Interesse sind, mitzuteilen.

Zusammensetzung
222 Mitglieder, die das wirtschaftliche und soziale Leben der Mitgliedstaaten vertreten. Die Mitglieder sind in drei Gruppen organisiert: Arbeitgeber (Gruppe I), Arbeitnehmer (Gruppe II) und Verschiedene Interessen (Gruppe III).

Arbeitsorgane
. Präsidentschaft und Präsidium
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß wählt aus seiner Mitte für einen Zeitraum von zwei Jahren ein Präsidium, das sich aus 36 Mitgliedern (12 pro Gruppe) zusammensetzt. Weiters ein Präsident sowie zwei Vizepräsidenten, die abwechselnd aus einer der drei Gruppen gewählt werden.
. Fachgruppen

Der Ausschuß umfaßt neun Fachgruppen:
. Wirtschafts-, Finanz- und Währungsfragen
. Außenbeziehungen, Außenhandels- und Entwicklungspolitik
. Sozial- und Familienfragen, Bildungswesen und Kultur
. Umweltschutz, Gesundheitswesen und Verbrauch
. Landwirtschaft und Fischerei
. Regionale Entwicklung, Raumordnung und Städtebau
. Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen

. Verkehr und Kommunikationsmittel
. Energie, Atomfragen und Forschung

. Studiengruppen
Mit der Vorbereitung ihrer Stellungnahmen beauftragen die Fachgruppen Studiengruppen, die sich im Durchschnitt aus zwölf Mitgliedern

. Unterausschüsse
Zur Behandlung bestimmter Fragen

. Plenum
Der Ausschuß tritt auch als Plenum zusammen (in der Regel 10 Tagungen pro Jahr) und verabschiedet mit einfacher Mehrheit seine Stellungnahmen.

. Generalsekretariat
Außerdem steht dem Ausschuß ein Generalsekretariat zur Verfügung

 
 

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