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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Widerruf

Demokratie in der schweiz


1. Finanz
2. Reform

In der Schweiz können Bürger umfassend auf kommunale, kantonale und Bundesangelegenheiten Einfluss ausüben (= Plebiszitäre [=auf Volksabstimmung beruhende] Demokratie der Schweiz):

- allerdings sind Mitwirkungsrechte auf den einzelnen staatl. Ebenen und auch von Kanton zu Kanton

unterschiedlich
- bekannt ist die direkte Demokratie in der Landsgemeinde, wo Versammlungen der Aktivbürger im

Freien stattfinden
- in der Landsgemeinde werden Landamman, die kantonale Regierung und die Richter gewählt und
wichtige Angelegenheiten des Kantons besprochen und entschieden
- nicht möglich bei größeren Kantonen und auf Bundesebene

 Legislative in der Schweiz = Bundesversammlung


besteht aus 2 rechtlich gleichgestellten Kammern: National- und Städterat

Nationalrat: - 200 Mitglieder
- gewählt nach allg, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht
- Wahlberechtigte waren Personen ab 18 Jahren (seit 1971 auch Frauen)
- Verteilung der Sitze auf einzelne Kantone nach Bev.-zahl

Städterat: - jedes Kanton entsendet zudem 2 Vertreter in den Städterat (unabhängig von
Bev.-zahl)
- Städterat = föderative (zusammengehörende) Kammer der Schweiz

 Aufgaben Bundesversammlung: Gesetzgebung, Wahl und Kontrolle der Regierung


 Regierung = Bundesrat




- 7 Mitglieder
- seit 1959 gibt es einen best. "Schlüssel" für die parteipolit. Zus.-setzung
→ Berücksichtigung der 4 wichtigsten Parteien der Schweiz
- ist wie eine permanente "große Koalition" [großes Bündnis mehr. Parteien]

 Die Möglichkeit, gegen alle Gesetze des Bundes das Volk zu mobilisieren, zwingt Politiker
zum ständigen Kompromiss, um die Gesetze "referendumssicher" zu machen.
→ auch als "Konkordanzdemokratie" (gleichmäßig, übereinstimmend) bezeichnet


3 Formen der Mitbestimmung des Volkes in politischen Sachfragen:

. obligatorisches (verbindliches) Referendum:
d.h. verfassungsändernde Gesetze, der Beitritt des Landes zu Organisationen für
kollektive Sicherheit (z.B. NATO) oder supranationalen (überstaatlichen) Gemein-
schaften (z.B. EU) werden vom Volk abgestimmt
. fakultatives (freigestelltes) Referendum:
d.h. mit 50000 Unterschriften können Schweizer Bürger Volksabstimmungen über alle
von der Bundesversammlung verabschiedeten Gesetze, allg. verbindliche Bundes-
beschlüsse, best. internat. Verträge und Beitritt des Landes zu Organisationen erzwingen

. Volksinitiative (-anregung):
a. Veränderungswunsch mit Bezug auf bestehenden Artikel in Verfassung

b. neuen Verfassungsartikel formulieren
→ dafür in 18 Monaten 100000 Unterschriften nötig



- Es gibt ein Sicherheitssystem, damit größere Kantone kleinere Kantone bei Verfassungsinitiativen u.
obligatorischen Referenden nicht überstimmen können:
damit diese nämlich Erfolg haben, reicht nicht die Zustimmung der mehrheitlichen Bevölkerung
(=Volksmehr) sondern die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) ist notwendig.

- seit 70iger Jahren Zunahme der Referenden; zugleich schwankte die Abstimmungsbeteiligung
Bsp.: bei schwieriger Gesetzesmaterie ca. 30%
bei heiß umstrittenen Initiativen ca. 70%


Kritik an Referendumsdemokratie

umstritten ist fakultatives Referendum, welches ein Interventionsrecht (Recht zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates) des Stimmbürgers am Ende eines Entscheidungsprozesses darstellt:

Bsp.: es erlaubt konservativen Gruppen den Boykott (Nicht-Teilnahme, Abbruch d. Beziehungen einer für sie zu weit gehenden Reformpolitik zu betreiben
 Vorschlag Ständerat: Zahl für Einleitung eines fakultativen R. v. 50000 auf 100000 Unterschriften
zu erhöhen
andere wollen bei einer ⅔ - Mehrheit in der Bundesversammlung das Referendum für eine
Gesetzesvorlage verbieten

Volksinitiative ist weniger umstritten: → meist nur Nutzung v. progressiven (fortschrittlichen)
Minderheiten für Vorbereitung von Reformen
 Vorschläge für Ausdehnung auf einfache Gesetzgebung, aber auch die Volksinitiative ist schon als

Blockadeinstrument benutzt worden


Die Schweiz und Europa: Die plebiszitäre Demokratie der Schweiz steht unter erheblichem
Anpassungsdruck, vor allem bei der europäischen Integration:

→ So würde ein von Wirtschaftspolitikern für unerlässlich gehaltener
Beitritt der Schweiz zur EU wegen des Vorrangs von EU-Recht
gg.-über nationalem Recht die Volksrechte unmittelbar berühren.

 nicht zuletzt deshalb hat sich in der Schweiz eine breite
antieuropäische Opposition gebildet

 
 

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