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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Definitionen zum begriff marke


1. Finanz
2. Reform



\"Markenartikel sind Fertigerzeugnisse, die unter einem Namen oder Firmenkennzeichen (\'Marke\') durch gleichbleibende Qualität und Aufmachung infolge nachhaltiger Werbung in einem größeren Absatzraum bei Handel und Verbraucher Anerkennung gefunden haben. Die Verbraucherpreise sind im allgemeinen einheitlich und relativ fest. Die Werbung spricht vor allem den Verbraucher direkt an und gibt dadurch dem Handel eine wirksame Verkaufsunterstützung.\" (Röper, 1955, S.47)
\"Markenwaren sind Erzeugnisse, deren Lieferung in gleichbleibender oder verbesserter Güte von den preisempfehlenden Unternehmen gewährleistet wird und
1. die selbst oder
2. deren für die Abgabe an den Verbraucher bestimmte Umhüllung oder Ausstattung oder
3. deren Behältnisse, aus denen sie verkauft werden, mit einem ihrer Herkunft kennzeichnenden Merkmal (Firma, Wort- oder Bildmarke) versehen sind.\" (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), §38a, 2, I)
\"Die Marke ist ganz allgemein ein Kennzeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Geschäftsbetriebes von den gleicher oder gleichartiger Waren oder Dienstleistungen eines anderen Geschäftsbetriebes unterscheiden soll.\" (Gotta, 1988, S.57)
\"..., damit wird verständlich, daß der Markenartikel nicht mehr, wie ehedem als ein Bündel konkreter, objektiver Gütereigenschaften betrachtet werden kann, sondern ein geschlossenes Absatzkonzept verkörpert, das ganz auf Schaffung eines prägnanten Image und Erlangen eines hohen Bekanntheitsgrades ausgelegt ist. Dies erklärt auch, weshalb sich der so verstandene Markenartikel nur schwer gesetzlich definieren oder einer amtlichen Zählung unterwerfen läßt.\" (Dichtl, 1992, S.19); vgl. auch Kapitel 5.4
\"Persönlichkeit oder Identität eines Produktes, einer Produktpalette oder einer Organisation, abgeleitet von der Konsumentenwahrnehmung sowohl faßlicher, als auch nicht faßlicher Merkmale.\" (Arnold, 1992, S.344)
\"Als Marke bezeichnet man ein Produkt oder eine Dienstleistung, das bzw. die eine gleichbleibende Qualität oder Leistung offerieren und den dadurch resultierenden Kundennutzen standardisieren\". (Müller, 1994, S.1)

 
 



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