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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Definition des wettbewerbsbegriffes


1. Finanz
2. Reform



Synonym für Wettbewerb läßt sich das Wort Konkurrenz verwenden. Konkurrenz bedeutet das Zusammentreffen zweier Tatbestände oder Möglichkeiten.
übertragen auf den Wirtschaftsprozeß ist darunter eine marktbezogene Rivalitätsbeziehung zwischen mehreren Wirtschaftssubjekten zu verstehen, der das erwerbsorientierte Streben von Anbietern und Nachfragern nach Geschäftsbeziehungen mit Dritten zugrunde liegt. Es handelt sich hiernach um einen Verfahrensbegriff ohne inhaltliche Festlegung. Der so gesehene Wettbewerb muß inhaltlich ausgefüllt werden. Dazu dienen die oben beschriebenen Theorien und die auf ihnen basierende Wettbewerbspolitik. Die Wettbewerbspolitik selbst muß verfahrensneutral sein, d.h. die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen jedem den Zugang zum Wettbewerb gewährleisten, niemanden unsachlich bevorzugen oder benachteiligen und darf die Ergebnisse des Wettbewerbs nicht vorwegnehmen. Wettbewerbswidrige Strukturen, wie staatliche Monopole etc., müssen immer wieder neu begründet werden.

 
 



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