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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Definition des deutschen franchise - verbandes e .v.:


1. Finanz
2. Reform

\"Franchising ist ein vertikal- kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglich geregelten Dauerschuldverhältnises.

Dieses System tritt am Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner, sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem eines systemkonformen Verhaltens.

Das Leistungsprogramm des Franchisegebers ist das Franchise- Paket. Es besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisations-konzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchisenehmers und der Verpflichtung des Franchisegebers, den Franchisenehmer aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln.

Der Franchisenehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht das Franchise- Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information.\"


Es kooperieren also zwei rechtlich selbständige Unternehmen, die durch einen sog. Franchise- Vertrag auf Dauer aneinander gebunden sind, in dem die Rechte und Pflichten des Franchisegebers und des Franchisenehmers festgelegt sind, um einen rechtlichen Rahmen für die Kooperation zu schaffen.

 
 

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