Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Balance von unitarismus und föderalismus:


1. Finanz
2. Reform



Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.
Föderalismus: Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.


. Bundesstaaten
o eigene Verwaltung

o Justiz
o Kultur
 Matrikularbeiträge ans Reich (für Streitkräfte usw.) . Reich
o Streitkräfte

o Zollwesen
o Handel

o Verkehr
o Postwesen




. Sonderrechte für Bayern und Württemberg
o Recht auf Gesandtschaften

o Kriegsministerium
o Post und Bahnwesen

Die Verfassung von 1871:

BUNDESRAT

. wichtigstes Reichsorgan
. Preußen (⅔ des Landes u. der Bevölkerung) hat 17 von 41 Stimmen

o Vetorecht bei 14 Stimmen
. Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen

. Bundesrat MUSSTE zustimmen bei
o verabschieden von Gesetzen

o Auflösung des Reichstags
o Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser
. Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze


REICHSTAG
. wenig Rechte
. alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts
o Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)
. Legislaturperiode: drei Jahre, ab 1888 fünf Jahre
. Wahlberechtigung aller Männer ab 25
. gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht


STAATSOBERHAUPT
. Deutscher Kaiser = ehem. König von Preußen

. Repräsentanz nach außen
. konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge abschließen
. erklärte mit Zustimmung des Bundesrats Krieg & Frieden
. Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte
. ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere


REICHSKANZLER
. höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter

. einziger Minister des Reiches
. Vorsitzender des Bundesrats
. leitete die gesamte Verwaltung des Reichs


Probleme der Verfassung:
. keine echte Gewaltenteilung: Kaiser hat politische und militärische Führung inne

. Kanzler vom Kaiser voll abhängig
. Heer und Marine etablierten sich zur "Nebenregierung" (Vortragsrecht beim Kaiser)
. Volksvertretung (Reichstag) nur schwache Stellung
. konstitutionelle Monarchie  keine parlamentarische Monarchie
. Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen
. Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat


Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:
. schlechte Integration der Arbeiterschaft in die Politik
. Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte
. viele nationale Minderheiten: Polen, Litauer, Dänen
. Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben
 Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik
. Minderheitenschutz-Defizit in der Verfassung
 Ausbreitung des Nationalismus

Außerdem:
. wirtschaftliche Verbesserung durch Vereinheitlichungen
o Einführung von HGB, StGB und BGB
. wachsende Einwohnerzahlen

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator UNEF II
indicator DAS STAATSGEBIET
indicator Belegung von Sendeplätzen und Vielfaltsicherung
indicator Probleme mit Subventionen
indicator Physische Distribution
indicator Inhalt des Kaufvertrags
indicator Geschichte und Rolle der jungen Welt als Zeitung der FDJ
indicator "Behandlungsbedürftigkeit" oder "Pflegebedürftigkeit"?
indicator Der Hexenhammer als frauenfeindliches Werk
indicator Hitler zeit




Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution