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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Auswirkungen der digitalisierung auf die rolle der landesmedienanstalten


1. Finanz
2. Reform



Der Stellenwert der Digitalisierung kann kaum hoch genug angesehen werden. "Die Einführung von DVB wird erhebliche Auswirkungen auf Industrie, Gesellschaft und Politik haben. Zunächst ist abzusehen, daß noch zehn bis 15 Jahre das analoge Rundfunkangebot durch DVB nur ergänzt wird. Danach rechnen Experten mit der vollständigen Ablösung des herkömmlichen Fernsehsystems durch das digitale Fernsehen." (ALM, 1996: 44).
Mit der Digitalisierung wird technisch machbar, was rechtlich bislang teilweise, kaum oder gar nicht geregelt ist. Im Zuge einer Lizenzvergabe stieß man bereits bei der praktischen Umsetzung auf entsprechende Probleme. Bei der Zulassung des Teleshopping-Kanals H.O.T (Home Order Television) im Herbst 1995 ging es um die Frage, ob dieser Sender unter dem Rundfunkbegriff fällt, der strengeren Zulassungskriterien unterliegt oder ob es sich lediglich um einen "rundfunkrelevanten Dienst" des Anbieters handelt, bei dem die zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) kein positives Urteil der DLM einzuholen brauchte. (Rechts-) Streitigkeiten wie diese kennzeichnen zur Zeit die Situation im Umfeld der neuen Medienformen und können als Indiz gelten, daß hier juristisch ein neuer Raum erschlossen wird, der durch die Digitalisierung erst entstanden ist.

Die Hauptaufgabe der Landesmedienanstalten wird vermutlich darin bestehen, den Übergang zwischen dem analogen und dem digitalen Zeitalter wenn möglich reibungslos zu vollziehen. Zwar zeichnet sich die digitale Technik vor allem dadurch aus, daß sie Übertragungsengpässe aus dem Weg räumen kann. Doch gilt das nur für den Fall, daß mittelfristig auch diejenigen Kanäle digitalisiert werden, die heute noch analog besetzt aus digitaler Sicht zu einer "Verstopfung" beitragen. Daher besteht die vordringliche Aufgabe darin, die Rahmenbedingungen für einen gleitenden Übergang von der analogen zur digitalen Technik zu schaffen. Dieser Übergang impliziert auch die ideale Übertragung der im Zusammenhang mit dem Rundfunk festgelegten allgemeinen politischen Zielvorstellungen (Programmgrundsätze, Pluralismus der Programme etc.) auf die digitale Übertragung von Programmen.
Mit der Digitalisierung verändert sich beim Bereitstellen des Zugangs für Anbieter das Gewicht der Kräfte. "So kann der Netzbetreiber technische Standards festlegen und finanzielle Hürden errichten, die den Zugang für bestimmte Anbietergruppen erschweren." (ALM, 1996: 32) Daraus ergibt sich für die Landesmedienanstalten die Notwendigkeit, Grundsätze für einen diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang der zukünftigen Programmplattformen festzuschreiben. Hier hat man bereits erste Richtlinien aufgestellt: "Sofern weniger als drei Unternehmen diese Dienstleistungen [die Belegung der Übertragungskanäle und Zugang zum Playout-Center] für die bundesweite Verbreitung anbieten und soweit bundesweit mehr als 1,5 Mio. Haushalte digitales Fernsehen empfangen, können Vorkehrungen für den Zugang von Drittveranstaltern getroffen werden."
Das neue Zeitalter stellt die Organisation der Medienpolitik selbst in Frage. Mit der nun eintretenden Konvergenz der Technik ("Multimedia") könnten sich Kompetenzaufteilungen nach Rundfunk, Medien- und Datendiensten sowie Telekommunikation als anachronistisch erweisen. Auch die heutige Praxis der Lizenzvergabe droht im Zuge der neuen technischen Möglichkeiten zu veralten. "Die bisherige Lizenzierung, nach der jeweils Frequenzen einzeln vergeben werden, ist nicht auf die Organisation eines vielschichtigen Angebotes vorbereitet, wie es nun möglich wird." (Hege, 1997: ausgedruckt S.7 von 11)

Wenn in nicht allzu ferner Zukunft die Digitalisierung der Datenübertragung abgeschlossen sein wird zeigt sich, ob die Landesmedienanstalten einer neuen Gewichtung ihrer Aufgaben gegenüberstehen. Galt es zunächst, den Mangel zu verwalten, d.h. zu entscheiden, ob und wann Lizenzbewerber bei der Vergabe von Sendeplätzen zu berücksichtigen sind, um dem Auftrag der Vielfaltsicherung gerecht zu werden, könnte sich zukünftig der Aufgabenbereich hin zu mehr Kontrolle der Programme verlagern. Die Landesmedienanstalten könnten verstärkt in die Diskussion um die Qualität von Programmen eingreifen, wenn mit einer größeren Vielfalt an zu empfangenen Programmen auch eine größere Vielfalt der Sender und Sendungen verbunden sein soll. (Vgl. hierzu Benda 1997)

 
 



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