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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Aufgabenbereiche und zielsetzungen eines amtsgericht


1. Finanz
2. Reform



Das Amtsgericht wird vor allem bei Verfahren im Bereich des Zivil- und Strafrechts tätig. Für Mahnsachen ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig. Weiterhin werden bei Amtsgericht das Handelsregister, Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Güterrechtsregister geführt. Somit gilt es als ein Registergericht. Das Grundbuchamt, welches, wie auch die öffentlichen Register, nach den Vorschriften über die freie Gerichtsbarkeit geführt wird, zählt ebenfalls zum Amtsgericht.



Die Entscheidungen werden hierbei je nach Sachlage von einem/r Einzelrichter/in, einem/r Rechtspfleger/in oder eines/r Urkundenbeamten/in getroffen. Jedes Amtsgericht, so auch das Rostocker, gehört einem Langgerichtsbezirk an. Das Landgericht ist im Normalfall auch den folgenden Rechtszug ( Instanz) übergeordnet. Bei Familienangelegenheiten ist dies jedoch das Oberlandesgericht.



Bis zu einem Streitwert von 5000 € ist das Amtsgericht bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig. Die Zuständigkeit des Amtsgerichtes bezieht sich auch auf Miet-, Kindschafts-, Unterhalts- und Familiensachen. Hierbei ist der Streitwert nicht von Bedeutung. Ebenso ist es bei Wohnungseigentumssachen und Freiheitsentziehungssachen ( z.B. Abschiebehaft) tätig. Genutzt wird es ebenfalls in Verfahren der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren, sowie als Vollstreckungsgericht, Nachlassgericht und Vormundschaftsgericht.



Bei Staatshaftungsfällen ( Bereich der Haftung für Staatliches Unrecht) ist das Amtsgericht auch unter Beachtung des Streitwertes nicht zuständig. Handelt es sich um eine Strafsache, wo eine Geldstrafe zu erwarten ist, ist der Strafrichter am Amtsgericht tätig. Das Schöffengericht wird tätig ( bestehend aus einem Richter und zwei Schöffen), wenn es sich um ein Verbrechen ( Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe) oder ein Vergehen ( Freiheitsstrafe zwischen 2 und 4 Jahre) handelt.



Andere bedeutende Strafsachen und Kapitalverbrechen ( Mord) werden entweder vor einer großen Strafkammer des Landgerichtes oder einem Strafsenat des Oberlandesgerichts verhandelt.

 
 



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