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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Sozial

Arbeitskampfrecht


1. Finanz
2. Reform

Begriff: Unter Arbeitskampfrecht versteht man die von einer Partei des Arbeits-lebens (von einer Gewerkschaft, einem Arbeitgeberverband) ergriffenen kollektiven Maßnahmen zur Erreichung bestimmter Ziele.
Ziel der Koalitionen ist es, durch Zusammenschluß und gemeinsames Vorgehen bei der Aushandlung der Arbeitsbedingungen mit dem jeweiligen sozialen Gegenspieler (der Gewerkschaft oder dem Arbeitgeberverband) ein möglichst günstiges Ergebnis zu erzielen. Kommt eine Einigung nicht zustande (z.B. über einen Kollektivvertrags-abschluß), so bleiben den Verbänden die Mittel des Arbeitskampfes, um ihre Ziele durchzusetzen.
Die wichtigsten Erscheinungsformen des Arbeitskampfes sind:
. der Streik: Darunter versteht man die gemeinsame Arbeitsniederlegung in der Absicht, nach Einigung der Streikziele die Arbeit wieder aufzunehmen.
. die Aussperrung: Darunter versteht man die Ausschließung der Arbeit-nehmer von der Arbeit durch die Arbeitgeber in der Absicht, sie solange nicht wieder zu beschäftigen, bis das von den Arbeitgebern angestrebte Ziel erreicht ist.
. der Boykott ist die Verabredung von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern mit dem Ziel, den Anderen vom geschäftlichen Verkehr abzusperren. Dies soll dadurch erreicht werden, daß man selber nicht mit ihm in geschäftliche Beziehung tritt und auch andere zum Abbruch bzw. zur Nichtaufnahme der geschäftlichen Beziehung auffordert.
Ein Arbeitskampfrecht (also eine gesetzliche Regelung der verschiedenen Erscheinungsformen des Arbeitskampfes) besteht in Österreich nicht. Der Staat steht dem Arbeitskampfrecht rechtlich neutral gegenüber. Dies ergibt sich aus vereinzelten gesetzlichen Bestimmungen, die sich am Rande mit Problemen des Arbeitskampfes beschäftigen. Solche gesetzlichen Bestimmungen sind:
. In Betriebe, in denen Streik oder Aussperrung herrschen, dürfen die Arbeitsämter keine Arbeitnehmer vermitteln
. Arbeitnehmer, die an einem Streik teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung
. Streikteilnehmer können sich in der Krankenversicherung freiwillig weiter-versicheren.

Trotz des Fehlens gesetzlicher Regelungen spielen Arbeitskämpfe in Österreich eine nur sehr geringe Rolle.
Einer der Gründe für die geringe Zahl an Streiks in Österreich ist sicherlich auch die Sozial- oder Wirschaftspartnerschaft, das ist die Zusammenarbeit der über-betrieblichen Interessenvertretungen (insbesondere ÖGB, Arbeiterkammer einerseits und Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammern andererseits) in vielen Fragen der Sozial- und Wirtschaftspolitik.

 
 

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