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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Allgemeines polizeiwesen


1. Finanz
2. Reform



Die Aufgaben der Polizei werden vom Gesetzgeber bestimmt. Sie gelten allgemein für die Polizei, d.h., man unterscheidet nicht zwischen Kriminal- und Schutzpolizei. Danach hat die Polizei

 Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit bedroht wird (Gefahrenabwehr),
 Straftaten zu verhüten und vorbeugend Straftaten zu bekämpfen,
 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen,
 Private Rechte zu schützen, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist,
 Den Straßenverkehr sowie den Schiffahrtsverkehr zu überwachen,
 Verwaltungsaufgaben in bestimmten Rechtsgebieten durchzuführen (z.B. auf dem Gebiet des Versammlungs-, Waffen-, Munitions- und Sprengstoffwesens),
 Anderen Behörden Vollzugshilfe zu leisten.

Aus organisatorischen Gründen werden diese Aufgaben auf die verschiedenen Dienstzweige der Polizei aufgeteilt.
Die Beamten stehen im ständigem Kontakt mit anderen Menschen. Sie kommen zu jeder Zeit mit dem Bürger, seinen Bedürfnissen, Sorgen und den persönlichen Stärken und Schwächen in Berührung. Sie leben mit den Spannungen, Meinungsunterschieden, Veränderungen, Werthaltungen und Konflikten unserer Gesellschaft.
Im engeren beruflichen Bereich arbeiten die Polizeibeamten vom ersten Berufstage an mit Kollegen zusammen. Deshalb sind für den Polizeiberuf nicht nur fachliche Qualitäten, sondern auch persönliche Eigenschaften und innere Einstellungen von Bedeutung. Der Umgang mit dem Bürger wie auch mit den eigenen Berufsangehörigen (Kollegen und Angestellte) erfordert

 Teamgeist,

 Gegenseitige Rücksichtnahme,
 Urteils- und Führungsfähigkeit,
 Kontrolle des eigenen Verhaltens,
 Leistungsmotivation,
 Fähigkeit zur Bewältigung von Streßreaktionen und -situationen,
 Fähigkeit, miteinander zu sprechen und einander zuzuhören.

Wer gelernt hat, auf Hektik, Nervosität oder Aggressivität mit Ruhe und Entspannung zu reagieren, kann Konfliktsituationen objektiv einschätzen und ihre Auswirkungen begrenzen. Andererseits fordern die Dienstvorschriften, dass die Polizeibeamten unter bestimmten Voraussetzungen ihre Gesundheit einsetzen müssen, um Gefahren von anderen Menschen abzuwenden. In derartigen Situationen sind schnelle Entscheidungen des einzelnen Polizeibeamten erforderlich. Von daher ist der Polizeidienst auch Konfliktmoderation.
Die Beamten sollen leistungsorientiert und selbstständig ihre Arbeit erfüllen. Sie sollen dabei ihre Aufgaben


- rechtskonform und konsequent,
- bürgernah und konfliktmindernd

bewältigen können. Besonders zu fördern sind

 die ethische und staatsbürgerliche Bildung,
 Mut, Einsatzbereitschaft und Zivilcourage,
 Selbstbeherrschung und Toleranz,
 Innere Verbundenheit mit dem Beruf, Ideenreichtum und Beweglichkeit,
 Sprachsicherheit und Kontaktbereitschaft,
 Lernfähigkeit und Fortbildungsbereitschaft und
 Die Einsicht in die Notwendigkeit von Führung und Zusammenarbeit.

Neben den beamtenrechtlichen Voraussetzungen sollten Sie folgende Eigenschaften und Fähigkeiten mitbringen:

 Leistungsbereitschaft

 Flexibilität und Mobilität
 Geistige und körperliche Fitness

 Demokratieverständnis
 Physische und psychische Belastbarkeit

 Teamfähigkeit
 Zivilcourage

 Entscheidungsvermögen
 Positives Erscheinungsbild
 Kommunikationsfähigkeit

 
 



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