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philosophie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Denken

Kant

Sinn und zweck der erziehung



Laut Kant ist die Erziehung allein in der Lage, den Menschen zum Menschen zu machen. Dabei knüpfe sie zum Teil an seiner Natur an, um etwas zu entwickeln, lehre aber auch Neues (Kant in Cassirer, '22, S. 459). Sie allein sei fähig, die Menschheit durch die allmähliche Entwicklung der Naturanlagen in eine angemessene Form zu bringen und somit glücklicher zu machen (Kant in Cassirer, '22, S. 460), und "seine eigene Glückseligkeit sichern, ist Pflicht" (Kant, Reclam '61, S. 36). Kant geht bei seiner Erziehung also von der Idee der Menschheit aus, deren Form erreicht werden kann, wenn man die Naturanlagen "proportionierlich" entwickelt. Ist die Idee der Erziehung dabei richtig, ist es möglich, das Ziel der Gleichförmigkeit des Lebens der Menschen zu erreichen, wodurch die Menschen letztendlich den ganzen Zweck ihres Daseins erreichen könnten. Dazu müssten diese jedoch nach einerlei Grundsätzen, die zur menschlichen Natur werden müssten, handeln. (Kant in Cassirer, '22, S. 460)
Kant geht davon aus, dass der Mensch von der Geburt an Anlagen zum Guten, nämlich den Selbst- und Arterhaltungstrieb und den Geselligkeitstrieb besitzt. Beim Eintritt in den gesellschaftlichen Zustand entstünden daraus allerdings Laster (Niethammer nach Kant, '80, S. 200), da der menschliche "Hang zum Bösen" unausrottbar sei (Niethammer über Kant, '22, S. 238). Da der Mensch aber fähig sei, Vernunft zu gebrauchen, habe er das Vermögen, Prinzipien und Maximen, welche diesen Lastern entgegenwirkten, zu bilden (Niethammer über Kant, '80, S. 157). Besitzte man die Fertigkeit, nach diesen Maximen zu handeln, so habe man Charakter (Niethammer über Kant, '80, S. 172). Folglich solle man seine Natur beherrschen, seinen Maximen Dauer verleihen und immer den Wert der Menschen an sich sehen (Niethammer über Kant, '80, S. 202). Die besagten Maximen seien Regeln des Willens für dessen Freiheitsgebrauch. Sie entstünden im Menschen selbst und seien eine Art ,freiwilliger Gehorsam'. Das objektive Handlungsprinzip stelle dabei der Imperativ, also das Sollen, dar. (Niethammer über Kant, '80, S. 172)

 
 

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