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philosophie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Rousseau

Die radikal - demokratische gesellschaftskonzeption von jean jaques rousseau



Jean Jacques Rousseau (geb. 1712, gest. 1778)
- französischer Schriftsteller und Philosoph
Hauptwerke: "Emile oder Über die Erziehung", "Bekenntnisse", "Über den Gesellschaftsvertrag" (1762) - Konzeption des utopischen Zukunftsstaates
1. Kennzeichnen sie in Grundzügen das Modell des Zukunftsstaates "volonte´ generale"! beachten sie im Ansatz Rousseaus Analyse der alten Gesellschaft!
2. Erörtern sie, wieso sich ihrer Meinung nach Rousseaus Staatsvorstellungen grundsätzlich von den "gemäßigten" antiabsolutistischen Theorien unterscheiden!

zu1.:
- Theorie der bürgerlichen Freiheit und Gleichheit - Freiheit und Gleichheit für alle - für jeden einzelnen
- Die Sittlichkeit verlangt Tugend, die auf das Wohl des Ganzen gerichtet ist, von allen.
- Der Einzelne - Abgabe des Willens zu Besitz und Macht - in freier Übereinkunft - Gegenleistung ist die bürgerliche Freiheit
- Gesetzgebung dem ganzen Volke vorbehalten - direkte Demokratie
- Vollstreckung durch nicht souveränen, jederzeit abrufbaren, zur Rechenschaft verpflichteten Vertreter der Regierung
- Hauptproblem dabei:
- Identität von Einzel- und Gesamtwillen (-wohl)
- Aufgabe der Regierung "den Gesamtwillen ... zu artikulieren und zu stärken"
- Mittel zum Erlangen eines allgemeinen Willens ist die Abstimmung
- Sonderinteressen sind unvereinbar - deshalb auszuschließen - keine Verbände, Gewerkschaften, Parteien, sonstige Gruppen - radikale Einstellung, die mißbrauchbar ist (z.B. - Hitler hatte auch die Volksmeinung in sich versammelt - willenloses System, Führerkult,...)
- der höchste allgemeine Wille ist dann erreicht, wenn der "vom Egoismus befreite Bürger ... sich gemeinsam eine politische Ordnung .. gibt"
- der Einzelne ist außerhalb des Willens - ist unfrei - er muß zu seiner Freiheit gezwungen werden - Freiheit = Unterwerfung unter die Gesetze der souveränen Volksversammlung (Konsens- oder identitäre Demokratie)
- "volonte´ generale" setzt wohlerzogenen Menschen voraus
- alte Gesellschaft: (für Rousseau)
- gegeneinander gerichtete, feindselige Haltung der Menschen
- egoistisch, ungleich
- Trennung zwischen arm und reich, Herrscher und Beherrschte
- von Grund auf eigensinnig

zu 2.:
"Der Mensch wird frei geboren, und dennoch liegt er in Ketten." - "Sobald es [das Volk] sich befreit, tut es noch besser daran" - als sich dem Zwang zum Gehorsam zu beugen!
- Rousseau meint, daß man das Recht auf Freiheit mit den Mitteln, mit denen es genommen wurde, zurückerobern sollte. Leicht radikal fordert er eine Gesellschaftsform, die mit der gemeinsamen Kraft die Person und das Eigentum schützt und verteidigt. Trotz des Zusammenschlusses zur Gemeinschaft soll der Mensch nur sich selbst gehorchen müssen und frei sein - gesetzliche Verankerung erforderlich per Gesellschaftsvertrag - Bedingung: Hingabe jedes Mitgliedes mit all seinen Rechten an die ganze Gemeinschaft.
Er sieht im Staatskörper die gesamte Gesellschaft, die in gemeinsamer Entscheidung aller im Sinne des "volonte´ generale" sich zu einer Republik zusammenschließt - keine einzelnen Gesetzgeber - direkte Demokratie
- Vertrag bringt die Verpflichtung mit sich, die Gesellschaftsunfähigen- und verweigerer zur Freiheit zu zwingen.
- Im Vergleich zu den vorherigen Einstellungen legt Rousseau die gesamte Macht in die Hand des Volkes, das somit ohne Monarchen oder anderen Einzelherrscher sich selbst regiert. Die Freiheit steht bei Rousseau an erster Stelle und soll deshalb mit allen Mitteln geschaffen und dann geschützt werden. Diese Mittel scheinen jedoch eine gewaltsame Befreiung des Volkes nicht auszuschließen, dieser Weg zur Freiheit wurde von seinen Vordenkern nicht in Betracht gezogen, eher gemieden. Er sieht in der Errichtung eines allgemeinen Willens die höchste Erfüllung seines Freiheitsgedankens, den er um jeden Preis erreichen will - diese radikale Verfolgung dieses Gedankens einer Republik ohne Herrscher ist die Grundlage für die französische Revolution und für die Jakobiner.
- Locke sieht den Menschen als geselliges Wesen aber nicht als getreuen Beobachter der Gesetze.

Die wohlhabenden Klassen und Schichten werden nicht unbedingt gleichgesetzt, der Besitz ist ein Grundrecht, das es zu schützen gilt.
- Smith fordert den Schutz der Besitztümer, ist für eine konstitutionelle Monarchie, räumt dem Egoismus mit dem Streben nach Freihandel und Wirtschaftsliberalismus Raum zur Entfaltung ein.
- Montesquieu hat konkrete Gewaltenteilung im Gegensatz zur Lehre von Rousseau, der nur die Regierung als unterstützende Einrichtung konkret erwähnt, sonst nur von Volkssouveränität spricht über deren Durchsetzung er sich nicht äußert.
- Eine Volkssouveränität ist weder verwaltungstechnisch noch politisch umsetzbar. Die radikale Verfolgung des Freiheitsgedankens schränkt die Menschenrechte des Einzelnen ein, da Freiheit für ihn dem "volonte´ generale" entspricht, wodurch Andersgesinnte ausgegrenzt werden. Außerdem ist der Gedanke des allgemeinen Willens von diktatorisch ausgerichteten Personen dann leitbar und lenkbar.

 
 

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