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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Stadt und land im mittelalter



1.1. Stadtentwicklung im Mittelalterr />
Im 12. und 13. Jahrhundert kam es in vielen Gebieten Europas zur Gründung von Städten. Die ersten politisch und wirtschaftlich wichtigen Städte entstanden in Oberitalien und Flandern. Als mit den Kreuzzügen der Handel zunahm, blühten die alten römischen Städte wieder auf und es kamen neue hinzu. Städte wurden zu Handels- und Wirtschaftszentren und man gründete sie deshalb an Flussübergängen und Straßenkreuzungen, in der Nähe von Flussmündungen, bei Bischofssitzen, Burgen und Klöstern.

1.2. Unterschied zwischen Stadt und Land

Die Städte waren von den umliegenden Dörfern abhängig, da sie selbst keine Lebensmittel herstellten. Dennoch übten die Städte eine außerordentliche Anziehungskraft auf die Landbevölkerung aus, denn die wirtschaftlichen Möglichkeiten waren in der Stadt erheblich besser.
Die Stadt besaß einen Marktplatz für den Handel. Die Landbewohner konnten ihre Überschüsse aus ihrer Ernte auf dem Markt verkaufen oder gegen andere Waren eintauschen. Die Bauern durften nur in ihrer Bannmeile, die um jede Stadt gezogen wurde, Handel treiben. Dadurch entstand in den Städten eine Konzentration von Handel und Gewerbe mit einer wirtschaftlichen Beherrschung des Umlandes.
Die Bürger auf dem Land hingegen waren ohne Gesetze, sie waren ihrem Grundherrn zu Abgaben und Frondiensten verpflichtet.
Der Mauerring der Stadt war ein wichtiger Bestandteil. Er hatte eine Doppelfunktion, zum einen umschloß er das Gemeinwesen und begründete damit Rechte und Pflichten der Bevölkerung. Dieses Recht galt nur innerhalb der Mauern, allenfalls in einem kleinen Umkreis des städtischen Territoriums. Zum anderen schützte die Stadtmauer vor möglichen Feinden, die gerade bei wachsendem Reichtum der Städte immer zahlreicher wurden.

1.3. Die Bewohner der Städte

Die Bewohner einer Stadt wurden seit Ende des 11. Jahrhunderts Bürger genannt. Bürger waren Kaufleute und Handwerker und unterschieden sich durch ihre Rechtsstellung. Ein Bürger war persönlich frei und gehörte einem besonderen Stand an. Viele Einwanderer, die sich als Tagelöhner oder Dienstleute verdingten, sowie Arme, Bettler und Juden, zählten nicht zu Vollbürgern.

1.3.1. Gilden

Gilden sind genossenschaftliche Vereinigung von Personen eines Berufes oder Gewerbes zur gemeinsamen Vertretung und Förderung ihrer Interessen, zur gegenseitigen Schutz- und Hilfeleistung, aber auch zur Pflege der Geselligkeit (z.B. Kaufmannsgilden oder Handwerksgilden/Zünfte). Gilden erlangten politischen Einfluss und Monopolstellung im Handel und Gewerbe, sie hatten politischen Einfluss in den Stadtverwaltungen. Kaufleute, die kein Mitglied einer Gilde waren, unterlagen zahlreichen Einschränkungen.

1.3.2. Zünfte

Zusammenschluss von Handwerkern einzelner Gewerbe um ausreichende und gesicherte Einkünfte zu erzielen. Die Zunftregeln sichern das wirtschaftliche Interesse der einzelnen Zünfte (Schutz vor Konkurrenz, fachliche Anerkennung, Sicherheit im Alter)
Zünfte waren die Wirtschaftsmacht sie hatten die Monopolstellung bestimmte Preis, Qualität, Produktionsmengen festzulegen.

 
 

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