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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Reisen in der ddr



Anders als in der BRD übernahmen in der DDR der Staat, der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) und die Betriebe die

Aufgabe der Urlaubsreisevermittlung.

Man musste bei dem Betrieb, wo man beschäftigt war, einen \"Ferienscheck\" beantragen, der für einen 13-tägigen Urlaub galt.
Bei der Bestimmung von Urlaubsort, -zeit und Art der Unterbringung hatte man jedoch kein Mitspracherecht. Die Urlauber, wenn
sie einen Platz zugewiesen bekommen hatten, mussten nur 1/3 der Kosten selber übernehmen, da der Rest durch staatliche
Subventionen finanziert wurde.

Da der FDGB nur Reisen an Gewerkschaftsmitglieder vermittelte, traten viele Arbeiter dort ein (In den 80er Jahren circa 95%

der Erwerbstätigen).

Die Geschichte des FDGB - Feriendienstes

Schon ab dem 16.5.'46 hatte jeder Arbeiter und Angestellte in der Sowjetischen Besatzungszone Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Im Februar wurde der FDGB gegründet und am 20.3.'47 durch den Feriendienst erweitert, der aus sozialen Gründen vorsah, die
Preise so niedrig wie möglich zu halten.

Im Oktober '49 wurde der Anspruch auf Urlaub in der Verfassung gesetzlich verankert.

Am Anfang wollten jedoch nur sehr wenige DDR-Bürger reisen, da zum einen die Versorgungslager nach dem Krieg noch sehr
schlecht waren und es andererseits eine noch sehr geringe Kapazität an Urlaubsplätzen gab.

In der ersten Hälfte der 50er Jahre nahm jedoch das Bedürfnis zu, einen Urlaub zur Erholung zu machen und der FDGB versuchte
daraufhin, private Gasthäuser vertraglich zu verpflichten.

Die Besitzer dieser Häuser wollten jedoch unabhängig bleiben und lehnten die Angebote des FDGB ab. Deshalb wurden
zwischen dem 10.2. und 11.3.'53 die Staatsanwaltschaft und die Volkspolizei tätig: Unter dem Decknamen \"Aktion Rose\"
wurden an der Ostseeküste Häuser wegen Verdacht auf Wirtschaftskriminalität (Lebensmittelkarten!) oder Agententätigkeit
durchsucht. Das Ergebnis von dieser Aktion waren Gefängnisstrafen und vor allem Enteignungen (440 Hotels und Pensionen/
181 Gaststätten, Wohnhäuser und Wirtschaftsbetriebe).

Der FDGB gewann viele Ferienplätze hinzu.

Das betriebliche Erholungswesen

Beim FDGB - Feriendienst entstand eine immer größerer Lücke zwischen Nachfrage und Angebot. 1975 übernahm deshalb das
betriebliche Erholungswesen die Führung mit 1,5 Millionen Urlaubern pro Jahr. Auch wenn auf dem Parteitag der SED vom Juni
'71 der Ausbau des gewerkschaftlichen Erholungswesens beschlossen worden war, waren Ende er 80er Jahre die Betriebe mit
3,5 Millionen Urlaubern die größten Anbieter. Finanziert wurden diese Reisen ähnlich wie beim FDGB aus Sozialfonds und den
Zahlungen der Reiseteilnehmer.

Kultur und Sport im Urlaub

Für die Kulturarbeit der Erholungsheime gab es bestimmte Richtlinien, die zur Erziehung zum klassenbewussten Denken
verpflichteten. Es wurden z.B. Bilder von Arbeitsführern und Bestarbeitern als Vorbilder aufgehängt. Außerdem wurden die
Urlauber durch Bibliotheken an das \"gute Buch\" herangeführt. Auch das Medium des Films wurde auch zur Massenagitation
eingesetzt. Ab Mitte der 60er Jahre ließ diese Propaganda jedoch nach, da die Urlauber dies als Belästigung empfanden.

Seit den 60er Jahren wurden vor allem sportliche Aktivitäten forciert, da die Werktätigen gesund und leistungsfähig an ihre
Arbeitsplätze zurückkehren sollten.

Zu den weiteren, kleineren Anbietern von Urlaubsreisen gehörten der Kulturbund der DDR, der Deutsche Turn- und Sportbund,
die Gesellschaft für Deutsch - Sowjetische Freundschaft, die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, die Parteien,
Ministerien und die Nationale Volksarmee. Zu den teureren und exquisiteren Reiseanbietern gehörte das Deutsche Reisebüro,
das Übernachtungsmöglichkeiten in den modernsten Hotels anbot.


Die Jugend- und Kindererholung

Im Jugendgesetz von 1974 war festgelegt, dass die Gesellschaft der Jugend eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit ermöglichen
sollte. Deswegen gab es die Freie Deutsche Jugend (FDJ), die Pionierorganisation \"Ernst Thälmann\" und auch die Schulen und
Betriebe der Eltern, die sich um die Urlaubsangebote für die Jugendliche kümmerten. Meistens fuhren die Kinder während der
Schulferien in Ferienlager der Betriebe der Eltern, wo man sich um sie kümmerte. Den Eltern wurde sogar Sonderurlaub
zugestanden, um sich in den Schulferien um ihre Kinder kümmern zu können.

Generell führten die Reisen der Jugendlichen in den Osten, ganz besonders folgsame wurden sogar mit einer Reise in das
westliche Europa belohnt. Genau wie im Westen Deutschlands war es jedoch bei den Jugendlichen der DDR mehr angesagt, zu
trampen und auf Campingplätzen zu übernachten.


Allgemeine Wertung

Der positive Aspekt dieser Urlaubsregelung ist, dass gerade soziale Problemgruppen wie z.B. kinderreiche Familien, Rentner,
alleinerziehende Mütter oder Väter, Behinderte und gesundheitlich Gefährdete die Möglichkeit hatten, für wenig Geld zu
verreisen. Andererseits aber wurde die Urlaubsvergabe dazu missbraucht, als Anreiz für treues Ergebensein und höhere
Leistungen am Arbeitsplatz zu dienen. Weiterhin war de Wahl der möglichen Urlaubsorte stark eingeschränkt im Vergleich zur
BRD. Diejenigen DDR-Bürger, die ihren Urlaub individueller gestalten wollten, da sie vor allem die ideologische Beeinflussung
störte, hatten kaum eine Chance, dies zu tun.

Insgesamt kann man sagen, dass die Freude am Urlaub im Osten genau so groß wie im Westen Deutschlands war, dass es
jedoch deutliche Unterschiede in Bezug auf ihre Umsetzung auf Grund der verschiedenen Regierungen gab.

 
 

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