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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Nürnberger prozesse - kurzvortrag oder referat (20min)





Nürnberger Prozesse >

Gerichtsverfahren in Nürnberg

- den Hauptkriegsverbrecherprozess sowie 12 Nachfolgeprozesse

- von Internationalen Militärtribunal bzw. amerikanischen Militärgerichten durchgeführt

- Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen zwischen 1945 und 1949



VORGESCHICHTE UND ZIELSETZUNG



- Ausmaß und Art beispiellosen Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands gerichtlich zu verfolgen und zu ahnden à Größtes Ziel (auch Kriegsziel)

- Entnazifizierung



- Moskauer Erklärung vom 30. November 1943 à alle Verantwortlichen und Beteiligten an den Kriegsverbrechen des 2. Weltkrieges verfolgen, festzunehmen und vor Gericht zu stellen

- Sollte in den einzelnen Ländern stattfinden

- die Verfahren gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher wollten die Alliierten selbst und gemeinsam durchführen



- Nach der Kapitulation Deutschlands à Einigung der 4 Alliierten USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich - am 8. August 1945 im Londoner Abkommen auf die juristischen und organisatorischen Grundlagen à schufen Internationalen Militärgerichtshof zur Durchführung der Prozesse



- Neue Maßstäbe setzen für zusammenleben der Völker à Verhindern das sich das noch einmal wiederholt

- à Prozesse auch gegen Japanische Kriegsverbrecher in Tokyo statt



DER PROZESS GEGEN DIE HAUPTKRIEGSVERBRECHER



- Am 18. Oktober 1945 wurde in Berlin à vor dem Internationalen Militärgerichtshof Anklage gegen 24 Hauptkriegsverbrecher à Personen die im nationalsozialistischen Deutschland in führenden Positionen in Staat, Partei, Wehrmacht und Wirtschaft tätig gewesen waren

- sechs nationalsozialistische Organisationen erhoben

- am 20. November 1945 begann im Nürnberger Justizpalast der Prozess



Personen:

Angeklagt waren Großadmiral Karl Dönitz, der Nachfolger Hitlers als Reichspräsident; Hans Frank, der Generalgouverneur von Polen; der Reichsinnenminister Wilhelm Frick; Hans Fritzsche, Abteilungsleiter im Propagandaministerium; der Reichswirtschaftminister Walter Funk; Reichsfeldmarschall Hermann Göring; Rudolf Heß, der Stellvertreter Hitlers; der Chef des Wehrmachtsführungsstabes Alfred Jodl; Ernst Kaltenbrunner, der Chef des Sicherheitsdienstes; Wilhelm Keitel, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht; Konstantin von Neurath, der Reichsprotektor von Böhmen und Mähren; der ehemalige Vizekanzler Franz von Papen; der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Erich Raeder; Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop; der Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg; Fritz Sauckel, der Gauleiter von Thüringen; der frühere Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht; der Reichsjugendführer und Gauleiter von Wien Baldur von Schirach; Arthur Seyß-Inquart, der Reichskommissar für die Niederlande; der Rüstungsminister Albert Speer sowie Julius Streicher, der Herausgeber des Stürmer. Der ebenfalls angeklagte Robert Ley, der Chef der Deutschen Arbeitsfront, hatte sich dem Prozess durch Selbstmord entzogen; gegen Martin Bormann, den Leiter der Parteikanzlei der NSDAP und Sekretär des Führers, wurde in Abwesenheit verhandelt; der Prozess gegen den Industriellen Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde wegen Krankheit des Angeklagten vom Hauptprozess abgetrennt.



Die Angeklagten hatten das Recht, Verteidiger ihrer Wahl zu nehmen. Ihnen gegenüber standen vier Hauptankläger, je einer aus den USA, der UdSSR, Großbritannien und Frankreich; der prominenteste Ankläger war der Amerikaner Robert H. Jackson. Der Internationale Militärgerichtshof setzte sich aus vier Richtern sowie ihren Stellvertretern zusammen, die gleichfalls paritätisch die Siegermächte vertraten. Vorsitzender des Gerichts war der britische Lordrichter Geoffrey Lawrence.



Anklage wegen:

- Verbrechen gegen den Frieden à Planung, Vorbereitung und Einleitung eines Angriffskrieges unter Verletzung zahlreicher internationaler Verträge



- Kriegsverbrechen à galten sämtliche Verstöße gegen geltendes Völkerrecht wie die Misshandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen, die Tötung von Geiseln, die Entwürdigung, Misshandlung, Verschleppung, Versklavung und Ermordung der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten



- Verbrechen gegen die Menschlichkeit à solche Taten definiert, die zwar im Völkerrecht noch nicht verankert waren, aber nach allgemeiner Übereinkunft als Verbrechen anzusehen waren, wie etwa die Verfolgungen aus politischen, religiösen und rassistischen Gründen, der Massenmord an Juden, Sinti und Roma sowie die Ermordung politischer Gegner





Der Prozess dauerte nahezu ein Jahr; am 30. September und am 1. Oktober 1946 verkündete das Gericht die Urteile



- Es ergingen zwölf Todesurteile (gegen Bormann in Abwesenheit, Frank, Frick, Göring, Jodl, Kaltenbrunner, Keitel, von Ribbentrop, Rosenberg, Sauckel, Seyß-Inquart und Streicher), die am 16. Oktober 1946 vollstreckt wurden (Göring hatte sich der Hinrichtung durch Selbstmord entzogen)

- drei Angeklagte erhielten lebenslängliche Freiheitsstrafen (Funk, Heß, Raeder)

- vier wurden zu Haftstrafen von unterschiedlicher Dauer verurteilt (Dönitz, von Neurath, von Schirach, Speer)

- drei wurden freigesprochen (Fritzsche, von Papen, Schacht)

- Gestapo, die SS einschließlich Sicherheitsdienst und die politische Leitung der NSDAP wurden zu verbrecherischen Organisationen erklärt

- keine verbrecherischen Organisationen waren laut dem Nürnberger Urteil die SA, die Reichsregierung sowie Oberkommando und Generalstab der Wehrmacht









DIE NÜRNBERGER NACHFOLGEPROZESSE



- zwölf weiteren Verfahren gegen 177 Personen

- fand nicht mehr vor dem Internationalen Militärgerichtshof, sondern vor amerikanischen Militärgerichten statt

- zwischen 1946 und 1949

- Es mussten Ärzte, Juristen, Militärs und Wirtschaftskreise vor Gericht verantworten



à - Militärgerichte verhängten dabei insgesamt 24 Todesurteile

à - von denen die Hälfte vollstreckt wurde

à - sprachen 35 Angeklagte frei und verurteilten die übrigen Angeklagten zu Haftstrafen, die ab 1956 aufgehoben wurden ààà max. 11 Jahre Haft



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(Handingout)



Die Nürnbergerprozesse



- Moskauer Erklärung vom 30. November 1943 à alle Verantwortlichen und Beteiligten an den Kriegsverbrechen des 2. Weltkrieges sind zu verfolgen, festzunehmen und vor Gericht zu stellen

- 8. August 1945 im Londoner Abkommen à Gründung des Internationalen Militärgerichtshofes zur Durchführung der Prozesse

- Am 18. Oktober 1945 wurde in Berlin anklage gegen 24 Hauptkriegsverbrecher und sechs nationalsozialistische Organisationen erhoben

- 20. November 1945 begann im Nürnberger Justizpalast der Prozess

- Einige Angeklagte waren: Großadmiral Karl Dönitz - Nachfolger Hitlers als Reichspräsident, Reichsfeldmarschall Hermann Göring, Rudolf Heß, der Stellvertreter Hitlers, ehemalige Vizekanzler Franz von Papen, Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop

Anklage wegen:

- Verbrechen gegen den Frieden

- Kriegsverbrechen

- Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Am 30. September und am 1. Oktober 1946 verkündete das Gericht die Urteile:



- zwölf Todesurteile, drei mal lebenslängliche Freiheitsstrafen, vier mal Haftstrafen von unterschiedlicher Dauer verurteilt, drei Angeklagte wurden freigesprochen

- keine verbrecherischen Organisationen waren laut dem Nürnberger Urteil die SA, die Reichsregierung sowie Oberkommando und Generalstab der Wehrmacht







 
 



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