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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Massenmedien





Referat: Massenmedien und Massenkommunikation 1.) Begriffserklärung Als Massenmedien werden traditionellerweise Presse, Hörfunk und Fernsehen bezeichnet. Sie haben das gemeinsame Merkmal, dass sie sich vorwiegend mit aktuellen Inhalten über ein technisches Mittel an ein meist unbegrenztes anonymes Publikum wenden. Das gilt auch für den Film, der aber vorwiegend der Unterhaltung und nicht der Aktualität dient. Massenmedien stellen Massenkommunikation dar. Im Gegensatz dazu steht die Individualkommunikation, die den Informationsaustausch zwischen einzelnen Personen beschreibt, zum Beispiel per Telefon oder E-Mail.

     Die Grenzen zwischen Individual- und Massenkommunikation sind durch die technische Entwicklung fließend geworden, das beste Beispiel dafür ist das Internet. 2.) Funktionen der Massenmedien Durch technische Einrichtungen wird zu jeder Zeit ein kaum überschaubares Angebot von Informationen (Nachrichten, Unterhaltung und Wissen) an die Öffentlichkeit gegeben. Die Vermittlung an die große Masse von Verbrauchern erfolgt zum einen durch die Presse (Zeitungen und Zeitschriften mit Bildern und Texten) und zum anderen liefern Hörfunk- und Fernsehanstalten rund um die Uhr eine reichliche Auswahl von Musik, Nachrichten und Informationen. Presse, Film und Rundfunk haben eine große öffentliche Bedeutung. Sie besitzen eine enorme politische und wirtschaftliche Macht und können durch Werbung und Wahlpropaganda die Massen stark beeinflussen.

     Aber auch die Neuen Medien bekommen eine immer größer werdende Bedeutung. Dennoch sind die traditionellen Medien (Presse, Hörfunk- und Fernsehanstalten) immer noch aktuell. Heute verbringen die Menschen insgesamt mehr Zeit mit Medien, als noch vor 15 Jahren. Jedoch bedeutet dies nicht, dass sie informierter sind. -Information -Mitwirkung an der Meinungsbildung -Kontrolle und Kritik -Politische Funktionen -Bildung -Unterhaltung a) Informationsfunktion Idealerweise sollten die Massenmedien so vollständig, sachlich und verständlich wie nur möglich sein, um es den Nutzerinnen und Nutzern zu ermöglichen, das öffentliche Geschehen zu verfolgen. Sie sollten Informationen so vermitteln, dass die Menschen die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Zusammenhänge begreifen und so unterrichtet sind, dass sie selbst aktiv am politischen Prozess teilnehmen können.

     b) Meinungsbildungsfunktion Massenmedien haben hier eine bedeutende Funktion, wenn Fragen des öffentlichen Interesses in freier und offener Diskussion erörtert werden können. Es besteht dann im Idealfall die Hoffnung, dass im Kampf der Meinungen sich die Vernünftigste durchsetzt. c) Kritik- und Kontrollfunktion Im parlamentarischen Regierungssystem obliegt die Aufgabe der Kritik und Kontrolle vor allem der Opposition. Diese sollte eigentlich auch durch die Kritik- und Kontrollfunktion der Medien unterstützt werden. d) Politische Funktion Parteien wollen ihre Adressaten in großer Zahl erreichen und bedienen sich damit der Massenmedien. Die Bürger wiederum nehmen die ihnen gebotenen politischen Informationen wahr und bilden sich ihre politische Meinung.

     Wem es also gelingt, die Massenmedien auf seine Seite zu ziehen, der hat gute Chancen, die nächste Wahl zu gewinnen. Da nur ein kleiner Kreis auf dem Gebiet der Politik über direkte, eigene Eindrücke und Erfahrungen verfügt, ist das Bild der Politik wie auch das der politischen Akteure ein vorwiegend medienvermitteltes. e) Bildung Massenmedien haben mit ihren Sendungen einen wichtigen Beitrag zur Bildung, vor allem der Allgemeinbildung der Menschen zu leisten. Diese Funktion wird meiner Meinung nach nur sehr eingeschränkt wahrgenommen, da vor allem das Fernsehen immer mehr zu stupider Unterhaltung tendiert. Das erkennt man daran, wenn man sich das Fernsehprogramm vor allem der privaten Sender ansieht. Intellektuell ansprechende Sendungen muss man hier lange suchen, falls man sie überhaupt findet.

     f) Unterhaltungsfunktion Einerseits ist Unterhaltung sehr wichtig für den Menschen, denn jeder hat das Recht, sich zu amüsieren. Jedoch ist für mich nicht jede der Unterhaltungsformen, die die Massenmedien vermitteln, in Ordnung. Man braucht sich zum Beispiel nur die Filme anschauen. Der Prozentsatz der Filme, die Gewaltszenen zeigen, ist in den letzten 10 bis 20 Jahren stetig gestiegen. Auch Kinder können sich diese Filme problemlos anschauen, werden sie doch bereits im Hauptabendprogramm zur besten Familiensendungszeit gesendet. 3.

    ) Die Verantwortung der Massenmedien - ein Resümee Die Massenmedien haben eine sehr große Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Teilweise sind sich die Medien dieser Verantwortung nicht wirklich bewusst, denn auch hier überwiegt das Profitdenken. Leider ist es so, dass derjenige der die Macht über die Medien hat, auch in den meisten Fällen die Macht im Staat hat. Ein Umdenken wird es in naher Zukunft jedoch voraussichtlich nicht geben. 4.) Die Medien 4.

    1. Zeitung Als Zeitung versteht man tägliche oder wöchentlich erscheinende Druckerzeugnisse, welche in regelmäßigen Abständen erscheinen und für jeden zugänglich sind. Zeitungen verfolgen die Ziele der Informationsvermittlung und Meinungsbildung. Dadurch sind sie wichtige politische und kulturelle Übermittler. 4.1.

    1. Anfänge der Zeitung Zwar gab es schon im Mittelalter schriftliche Nachrichtenübermittlung durch Spielleute oder in Kaufmannsbriefen, doch erst durch den von Johannes Gutenberg erfunden Buchdruck mit den beweglichen Lettern gab es auch die technische Voraussetzung für die Entwicklung einer Zeitung. Als direkte Vorläufer werden Flugschriften und Einblattdrucke, welche Neuigkeiten übermittelten, bezeichnet. In Deutschland gab es im 17. Jahrhundert mehrere kurzlebige Zeitungsunternehmen mit einer Durchschnittsauflage von 300 Exemplaren. Die meisten Menschen wurden jedoch durch Vorlesungen auf öffentlichen Plätzen mit Nachrichten unterrichtet.

     Im 18. Jahrhundert kam es zu einem deutlichen Aufschwung in der Weiterentwicklung der Zeitungen, dennoch blieb der Inhalt der gleiche wie früher. Von Anfang an unterstand die Presse jedoch der staatlichen Kontrolle. Das war auch der Grund, weshalb sich die Zeitung auf meinungsfreie Informationen beschränkte. 4.1.

    2. Zeitungswesen heute Es gibt in Deutschland etwa 130 publizistische Einheiten. In einer Einheit werden solche Zeitungen zusammengefasst, deren Inhalte identisch sind und von einer Zentralredaktion geleitet werden. Trotz dieser Konzentration gibt es eine große Vielfalt von Lokal- und Regionalpresse. 4.1.

    3. Entwicklung und Trends Um den Wettbewerb mit den elektronischen Medien (Internet) bestehen zu können, geht die Entwicklung im Zeitungswesen zu einer genaueren und optisch attraktiveren Aufbereitung von Informationen, aber auch zu einem Ausbau von Service und Ratgeber und zu einer umfassenderen Hintergrundberichterstattung. Doch auch die Zeitungen nutzen immer mehr die neuen technischen Möglichkeiten für Recherche und Umbruch. Sie bieten außerdem ihre Dienste auch im Internet an, um neue Leser zu gewinnen. 4.2.

     Fernsehen - Medium Nr.1 Viele Umfragen unter Jugendlichen ergaben, dass sie die meiste Zeit vor dem Fernseher verbringen. Das Fernsehen wird somit zum Medium Nr. 1. Doch auch in der Gesamtbevölkerung findet man das Fernsehen auf Platz 1 der Freizeitbeschäftigung. 4.

    2.1. Geschichte des Fernsehens Der eigentliche Grund der Entwicklung des Fernsehens war die Suche nach einem Gerät, welches Bilder abtasten kann. Die erste Maschine dieser Art war die vom deutschen Erfinder Paul Gottlieb Nipkow bereits 1884 erfundene Nipkow-Scheibe. Doch erst 1930 wurde das erste vollelektronische Fernsehbild von M. von Ardenne in Berlin vorgeführt.

     Einer der ersten großen Fernsehübertragungen in Deutschland waren die Olympischen Spiele 1936. Das regelmäßige öffentliche Fernsehen fand seinen Anfang in der DDR 1955, in der Bundesrepublik Deutschland bereits 3 Jahre früher. Bis 1967 (DDR 1968) war die Fernsehübertragung jedoch nur schwarz-weiß, dann wurde das von Walter Bruch entwickelte PAL-System auch offizielles Farbfernsehsystem in der Bundesrepublik. 4.2.2.

     Öffentlich-rechtliche Sender In Deutschland gab es bis 1984 nur öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Diese bestanden aus den Anstalten der 11 Länder und sendeten sowohl Fernseh- als auch Hörfunkprogramme. Sie schlossen sich in der ARD (,,Arbeitsgemeinschaften der Rundfunkanstalten Deutschlands\") zusammen. Diese Anstalten und das ZDF (,,Zweites Deutsches Fernsehen\") werden als die ,,Grundversorgung\" von Deutschland bezeichnet. Das Programm besteht hauptsächlich aus Informations-, Bildungs- und Kultursendungen. ARD und ZDF bekommen ihre Einnahmen vor allem durch Fernsehgebühren.

     4.2.3. Private Fernsehsender Seit 1984 gibt es neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch private Sender. Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass diese Sender die ,,Grundversorgung\" nicht in gleichem Maße deckt. wie ARD und ZDF, da sie fast nur auf Gewinn ausgerichtet sind und man sie aufgrund eingeschränkter technischer Reichweite nur begrenzt empfangen kann.

     4.3. Geschichte des Internets Die Ausgangspunkte des jetzigen Internets findet man in der Zeit des Kalten Krieges zwischen USA und UDSSR. Man suchte nach einer sicheren Art geheime Daten zu schützen und kam auf die Idee die selben Daten auf mehreren Computern zu speichern und sie bei Änderung schnell zuschicken zu können. Das ARPA-Net war entstanden, welches seinen Namen Aufgrund eines Teils des US-Militärs bekam. Später erkannte auch die Wissenschaft wie nützlich dieses System war, denn nun war es möglich, Ergebnisse von Forschungen anderer Institute abzurufen, da die Anzahl der Computer welche an dieses Netz angeschlossen war ständig stieg.

     Deswegen musste man nach einem System suchen mit dem man die Rechner trotz verschiedener Rechnerarten, Betriebssystemen und Netzzugängen miteinander verbinden konnte. 5.) Medien und Rechte In Deutschland besitzt vor allem der Artikel 5 (Meinungs- und Pressefreiheit) des Grundgesetzes eine große Bedeutung für die Medien: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    \" Doch auch dieser Artikel hat seine Grenzen. Denn Artikel 18 des Grundgesetzes gesteht dem Bundesverfassungsgericht ein, die ungehinderte Meinungsäußerung, vor allem aber auch die Pressefreiheit, aufzuheben, wenn gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen wird. Außerdem hat der Deutsche Presserat noch die Publizistischen Grundsätze angefertigt, die im Pressekodex zusammengefasst sind. Denn nicht alles, was vom Recht her zulässig ist, kann auch ethisch vertreten werden. Deswegen findet man in diesem Kodex Regeln für die Tätigkeit der Journalisten. Ein wichtiges Gebot ist es, dass man die Menschenwürde, besonders das Privatleben und die Intimsphäre, und die Wahrheit achtet, außerdem soll eine Recherche gründlich und ehrenhaft geschehen.

     Redaktionelle Texte und Anzeigen sollen klar getrennt werden und eine überaus sensationelle Schilderung von Gewalt und Brutalität soll vermieden werden.

 
 



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