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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Jean jacques rousseau (1712-1778)





1. Biographie / 1712 geboren am 28. Juni als Sohn eines Genfer Uhrenmachers und einer Calvinistin  problematische

Kindheit
1728-42 Aufenthalt bei Madame de Warens in Annecey (mütterliche Freundin und Geliebte)
Zeit intensiver Lektüre und Musikstudien
Ab 1742 Hauskehrer in Paris, vorübergehend Diplomat in Venedig
Freie Ehe mit Thérèse Levasseur  alle 5 Kinder an Waisenhaus gegeben
Anschluss und Mitarbeit bei Enzyklopädisten (Diderot, Voltaire)

Ab 1748 Arbeit als Komponist
1750 Ruhm durch preisgekrönte Abhandlung, ob die Wissenschaft etwas zur Läuterung beigetragen habe
1755 Über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen
lebt vom Notenabschreiben
überwirft sich mit fast allen Gönnern und Freunden
1761 Julie oder die neue Heloise (tragische Liebesgeschichte)
1762 Der Gesellschaftsvertrag (Staatstheorie)
Emilie, oder über die Erziehung (Erziehungstheorie)
Verbot der beiden letzteren Werke, Flucht über Schweiz (1762-66), England (1766-67)
Ab 1770 Rückkehr nach Paris, zurückgezogenes Leben in menschenscheuer Einsamkeit
Niederschrift Bekenntnisse (Memoiren), Selbstgespräche auf einsamen Spaziergängen (Dialoge)
1778 Tod

1794 Überführung in Pantheon


2. Arten des Willens

Allgemeiner Wille frz. volonté général = Gemeinwille

Inhalt & Ziel der Staatspolitik

entsteht durch Beratung und Abstimmung der Gemeinschaft  "wirkliches" Interesse

am Gemeinwohl orientiert (Erhalt der Gemeinschaft, öffentliches Wohl)

Aufhebung der Einzelinteressen  souverän, unfehlbar, unteilbar

Von Minderheit für Mehrheit vertretbar


Wille Aller frz. volonté de tous = Gesamtwille, Wille der Mehrheit

Gesamtheit aller (verschiedener) Einzelwillen

meist unausgeglichen (unterschiedliche bzw. gegensätzlichen Wünschen)

  
Einzelwille frz. volonté particulière = Sonderwille der Einzelnen

Sonderinteresse jedes Teils der Gemeinschaft

abhängig vom persönlichen Standpunkt


3. Gesellschaftsbild und Staatsauffassung

Naturzustand "guter Wille": Individualität, gesunde Selbstliebe, gefühlsmäßiges Mitleid


Einbruch des Privateigentums (an Boden, Gütern, Sklaven, Arbeitskräften, Produktionsstätten
bürgerliche Gesellschaft bürgerlicher Gesellschaftsvertrag: Eigentumsrechte, Rechtsordnung, Staatsgewalt

="Betrugsmanöver"

soziale Ungleichheit, Neid, Egoismus, Dekadenz

Republikanischer Gesellschaftsvertrag wechselseitige, völlige Selbstunterwerfung und Selbstregierung,

Übertragung aller Freiheitsrechte, Kräfte, Eigentumswerte


Rousseaus Republik geringer Umfang des Staatsgebietes  interne Kommunikation möglich (angelehnt an

antikes Polis-Modell)

hohe sittlich-moralische Reife der Bürger vorausgesetzt

unbeschränkte Selbstregierung: Staatsgewalt = Volonté Général = unteilbar, unveräu-

ßerlich

egalitäre Marktplatzrepublik (Vollversammlung als Souverän)

radikale Volkssouveränität: jeder schreibt und stimmt über Gesetze ab keine Gewaltenteilung im gemeinen Sinn, kein Widerstandsrecht

Verbot von Parteien u.ä. Organisationen

Erschaffung einer Zivilreligion mit Pflichtcharakter (u.a. zur Aufopferung)




4. Argumentation: "Rousseaus Theorie ist die Rechtfertigung einer Erziehungsdiktatur."

Pro - kaum Möglichkeiten zum Widerstand  kein Widerstandsrecht
- Möglichkeiten zur Veränderung des Gemeinwillen durch Manipulierung, Wertewandel, Umerziehung
 selbst Rousseau forderte Institutionen zur Förderung von Tugenorientierung und Volksaufklärung
- Rechte und Interessen von Minderheiten ohne Tragfähigkeit  etwa Behinderte ohne generellen

Anspruch auf Hilfe zur Selbsthilfe
- alles Staatsfeindliche (auch abweichende Lehren & Ideen) verboten
- staatliche Vorgeben (Mittellohn, Luxusbekämpfung)  Bildungsegalität
- Zwang zur Staatsreligion  Pflichtdogmatismus und Androhung der Todesstrafe
- "Zwang zur Freiheit"  jeder musste mit Volonté Général übereinstimmen

Contra - nicht in größeren Staaten anwendbar, weil Vollversammlungen kaum möglich
- moralisch-sittlich reifer Bürger vorausgesetzt  verantwortungsvolle, nachsichtige Selbstregentschaft
- jeder mit gleichen Rechten, Pflichten, Besitztümern beim Beschluss des Gesellschaftsvertrages
- staatliche Institutionen nicht zwangsweise mit Indoktrinationscharakter auch heute noch öffentliche Bildungseinrichtungen mit staatlichem Erziehungs- und Aufklärungsauftrag
- im privaten Bereich Praktizierung der eigenen Konfession möglich
- Sinn der Erziehung sind Schutz vor negativen Einflüssen und Verwirklichung persönlicher Anlagen

 
 



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