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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gleichschaltung des geistigen und kulturellen lebens



a) Gleichschaltung der Schulen und Universitäten

In den Schulen wurden 1933 neue Lehrpläne und Unterrichtsinhalte eingeführt. Es gab bis zu fünf Stunden Sport in der Woche, Geschichte und Deutsch wurden an nationalen, ,,völkischen\" Zielsetzungen orientiert und Biologie wurde durch das Fach ,,Rassenkunde\" erweitert. Durch das ,,Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums\" vom 7.4.1933 wurden im Schulbereich 22% der Schulräte entlassen, da sich dieses Gesetz gegen Juden und politische Gegner richtete. An den Universitäten wurden aufgrund dieses Gesetzes vom 7.4.1933 bis zum 13.4.1933 prominente Staatsrechtler, Nationalökonomen, Soziologen und Historiker beurlaubt und entlassen. Ebenfalls eine wichtige Rolle an den Universitäten spielte der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund (NSDStB), in dem die Mitgliedschaft ab 1933 praktisch zwingend war.

a) Die Hitlerjugend (HJ)

Die Hitlerjugend wurde 1926 als ,,Bund Deutscher Arbeiterjugend\" gegründet. Ab 1939 war die Mitgliedschaft Pflicht. Jungen und Mädchen von 10 bis 14 Jahren waren im ,,Jungvolk\" bzw. im ,,Jungmädelbund\" organisiert. Die Jungen kamen von 14 bis 18 Jahren in die eigentliche HJ und die Mädchen in den ,,Bund Deutscher Mädel\" (BDM). Kurz nach der Machtergreifung werden alle anderen Jugendorganisationen verboten und zwangsweise in die HJ eingegliedert, was ihre Mitgliederzahl auf ca. 5 Mio. ansteigen ließ Wöchentlich musste man an einem ,,Heimatabend\" und an einem Sportnachmittag teilnehmen. Außerdem organisierte die HJ Ausflüge, Ferienlager, Sportveranstaltungen und verschiedene Feierstunden

b) Gleichschaltung der Kultur

Die Voraussetzung für die Gleichschaltung von Kultur und Presse ist die Gründung des ,,Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda\" (RMVP) am 13.3.1933 unter Leitung von Joseph Goebbels. Die Zwangsmitgliedschaft war jedoch nur durch einen Arienachweis möglich und ermöglichte wie das Berufsbeamtengesetz die ,,Säuberung des Kulturbereichs. Nichtmitglieder erhielten keine Arbeitserlaubnis.
Die Kulturpolitik richtete sich gegen sogenannte ,,entartete\" Kunst und ,,jüdische\" Kunst, gegen ,,Kulturbolschewismus\" und ,,Negerkultur\". Ziel war eine Rückbesinnung auf arische Werte wie Heldentum, Tapferkeit, Gehorsam und Opferbereitschaft. Maler mussten z. B. in der Reichskammer der bildenden Künste organisiert sein, da sie sonst Malverbot erhielten.


c) Gleichschaltung der Presse

Ebenso wie Künstler in der Reichskammer der bildenden Künste mussten auch alle Journalisten in der Reichspressekammer bzw. in der Reichsrundfunkkammer Mitglied sein, da man sonst Berufsverbot erhielt. Außerdem musste man politisch angepasst und Arier sein. Vor allem die Kontrolle der Presse war für das Regime sehr wichtig, da Zeitungen und Zeitschriften die wichtigsten Informationsmedien waren und damit hauptsächlich zur Meinungsbildung beitrugen. Durch die Rechstagsbrandverordnung war die linke Presse schon früh ausgeschaltet worden. Weiterhin wurden die Führungsposten des ,,Reichsverbandes der Deutschen Presse\" mit NSDAP-Mitgliedern besetzt

 
 

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