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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

FranzÖsische revolution



3.1 Gesellschaft und Wirtschaft im \"ancien regime\"
Frankreich war 1789 vorwiegend eine Agrargesellschaft. Rund 80 Prozent der Bevölkerung lebten und arbeiteten als Taglöhner und Bauern mit geringem Besitz. Sie waren zwar persönlich frei, mußten aber neben der Königssteuer und dem Kirchenzehnten auch Abgaben an und Frondienste fur den Grundherrn leisten. Dazu kamen die Verpflichtung der Einquartierung von Soldaten und die Benachteiligung durch das Jagdrecht.

Adel und Kirche genossen Vorrechte, wie die Steuerfreiheit, und lebten von den Einkünften aus eigenem Grundbesitz und von den Pensionen aus Diensten in Staat und Kirche. Hohe Offiziersgrade und alle höheren kirchlichen Titel und Einkünfte waren nur dem Adel vorbehalten. Nur wenige Adelsfamilien investierten ihr Vermögen in marktorientierte Agrarunternehmen oder in die vom Großbürgertum dominierten Bereiche Handel, Bankwesen, Reedereien oder Manufakturen.

Zum Bürgertum zählten auch die Angehörigen freier Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Lehrer. Handwerker und Kleinhändler waren noch in Zünften organisiert. Wegen der noch vorherrschenden handwerklichen Produktionsweise gab es keine deutliche Unterschied und zwischen den lohnabhängigen Handwerkern und den Arbeitern in den Manufakturen. Vorwiegend Mädchen und Frauen lebten als Hausbedienstete bei reichen bürgerlichen oder adeligen Familien.

3.2 Die erste Phase der Revolution 1789-1791
Die Unfähigkeit der privilegierten Stände (Geistlichkeit, Adel), auf ihre Vorrechte zu verzichten schufen die Bedingungen für die Französ. Revolution. Ihre konstitutionelle Phase (1789-1792) begann, als die 600 Abgeordneten des Dritten Standes der zum 5. 5. 1789 nach Versailles berufenen Generalstände sich weigerten, nach Ständen abzustimmen statt nach Köpfen, u. sich am 17. 6. zur Nationalversammlung u. am 20. 6. beim Eid im Ballhaus zur Verfassunggebenden Versammlung (Constituante) erklärten. Auf die Erstürmung der Bastille durch Pariser Volksmassen (14. 7.) folgten Abschaffung aller Feudalrechte, Verkündigung der Menschen- u. Bürgerrechte, Aufhebung der Klöster u. Orden, Einziehen des Kirchengutes, Verstaatlichung der Schulen u. Einführung der Zivilehe. Die Verfassung 1791 machte Frankreich zur konstitutionellen Monarchie.

3.2.1 Verfassung 1791 - Konstitutionelle Monarchie
Mit dem Versuch, die Prinzipien der Volkssouveränität und Gewaltenteilung unter dem Einfluß der Aufklärung mit der Exekutivgewalt des Königs in Übereinstimmung zu bringen, schlug die Verfassung von 1791 einen Mittelweg ein. Der König wurde einfaches Mitglied der Nationalversammlung, erhielt jedoch ein suspensives (aufschiebendes) Veto.



3.3 Die zweite Phase der Revolution 1792-1795 - innenpolitische Radikalisierung

Die bisher erreichten Reformen erweckten eine starke Begeisterung der bürgerlichen und intellektuellen Kreise des In- und Auslandes Durch die Verbreitung der Ideen der Revolution fühlten sich aber Königtum und Adel im Ausland bedroht (Preußen, Österreich) Als Reaktion auf die Entmachtung des französischen Königs entschlos sen sich die Regierungen dieser Länder zum militärischen Eingreifen Der Ausbruch des Krieges imFrühjahr 1792 (des ersten einer Reihe von Koalitionskriegen europäischer Mächte gegen das revojutionare Frankreich) beschleunigte die Radikalisierung in Paris. Als der Herzog von Braunschweig für den Fall, daßdem König etwas geschehe, ein Strafgericht und die Zerstörung von Paris androhte, marschierten Bataillone von Nationalgardisten zur Unterstützung der Revolution fei nach Paris. Zum Unterschied von Berufs- und Söldnerheeren der ausländischen Koalition kämpften im französischen Heer Freiwillige aller Schichten. Sie wurden von jungen Generälen arigetunrt, die riviormen des Heeres bei der Stabsplanung, beim Einsatz der Artillerie und bei der Kampftaktik durchsetzten.

Jakobiner und Cordeliers benutzten die Situation zur Mobilisierung der Volksmassen. Der neue Sitz des Königs, die Tuilerien, wurde gestürmt und die königliche Familie in den Temple, das neue Staatsgefängnis, gebracht.

Der nun in allgemeinen freien Wahlen (ohne Frauen) neu zusammengesetzte Nationalkonvent beschloßdie Abschaffung der Monarchie und die Errichtung der Republik.

 
 

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