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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die uno - united nation organisation




Geschichte:
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- Vorgänger d. UNO war der Völkerbund

- Völkerbund wurde am 14.02.1919 ins Leben gerufen

- war internationale Staatenverbindung

- seine Satzung trat am 10.01.1920 in Kraft

- umfasste zeitweise 55 Mitgliedsstaaten(USA traten ihm nicht bei)

- nicht unbedingt Mittel für Frieden wurde ausgenutzt

- Grundgedanken d. UNO von Franklin D. Roosevelt

- wollte neue wirksame Weltorganisation schaffen

- 1941: Verkündung der Atlantikcharta gemeinsam mit GB Premierminister Winston Churchill

- System allg. Sicherheit Nachkriegsfriedenorganisation

- 01.01.1942: In Kraft treten d. Charta (26 Mitgliedsstaaten)

- durch Moskauer und Teheraner Erklärungen, Programm für internationale Staatenorganisation

- Gründung d. UNO durch USA, GB, UDSSR, China

- gemeinsam erarbeitete Charta am 26.06.1945 in San Francisco von 51 Staaten unterzeichnet

- diese wurde zur Charta d. UNO erklärt

- Unterzeichnungstag bis heute Tag d. Vereinten Nationen

- Mitglied kann jeder werden, d. d. Charta akzeptiert und unterzeichnet

- zur Zeit 188 Mitglieder (stand 1997)




Die Charta:


- völkerrechtlicher vertrag zwischen souveränen Staaten

- Präambel, 19 Kapitel, 111 Artikel

- um Charta zu ändern 2/3 Mehrheit in Generalversammlung nötig

- wichtigstes Ziel : Weltfriede

- Präambel / 1.Artikel: Wahrung d. Menschenwürde, Gleichheit aller

- 2. Artikel: Darlegung d. Grundsätze

- restlichen Artikel: Erläuterung d. Grundsätze, Zusammensetzung d. UNO



Organisation:



- für Umsetzung d. Ziele zahlreiche Nebenorgane geschaffen

- im Mittelpunkt stehen d. sechs Hauptorgane: Generalversammlung (Vollversammlung)

Sicherheitsrat


Sekretariat


Internat. Gerichtshof Treuhandschaftsrat


Wirtschafts- und Sozialrat




Generalversammlung:

- ist Parlament d. UNO

- jeder Staat hat eine Stimme, kann aber max. fünf Vertreter entsenden

- jährliche Sitzungsperiode

- im allg. Beschlüsse mit einfacher Mehrheit entschieden, wichtige mit 2/3 Mehrheit

- Beschlüsse nur für zustimmende Staaten verbindlich



Sicherheitsrat:

- kann als einziges Organ Beschlüsse für alle Mitglieder fassen

- für Ausarbeitung v. Abrüstungsplänen zuständig

- besteht aus fünf ständigen mitgliedern (China, USA, GB, Russland, Frankreich)

- zehn nichtständige Mitglieder v. Generalversammlung auf zwei Jahre gewählt

- für Beschluss neun "ja" - Stimmen nötig, darunter d. v. den fünf ständigen Mitgliedern

- erteilt Mandat für Entsendung v. UN - Friedenstruppen












Sekretariat:

- verantwortlich für sämtliche Verwaltungsangelegenheiten

- geleitet v. Generalsekretär

- Generalsekretär v. Generalversammlung auf Empfehlung v. Sicherheitsrat auf fünf Jahre gewählt

- Internat. Behörde mit eigenem Beamtenstab

- sitz in N.Y., Zweigstellen in Genf, Wien und Nairobi



Internationaler Gerichtshof:

- besteht aus 15 Richtern

- Richter v. Generalversammlung und Sicherheitsrat getrennt auf neun Jahre gewählt

- Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Streitigkeiten, d. v. Mitgliedsstaaten unterbreitet werden
























































Finanzierung der UNO:



- jeder Mitgliedsstaat muss Beiträge zahlen

- Beiträge für jeden Staat v. Beitragsausschuss berechnet

- kein Staat darf mehr als 25 und weniger als 0,01 Prozent zahlen

- ca. d. hälfte d. Mitglieder zahlt nur d. 0,01%

- d. verfahren hat zur Folge, d. zehn Staaten 75% d. Haushaltes allein zahlen

- viele Staaten im Rückstand mit ihren Zahlungen

- für Friedensmissionen extra Fonds angelegt, durch zusätzliche Pflichtbeiträge finanziert

- für jede Operation besteht ein eigener Haushalt

- 15 Mitgliedsstaaten tragen 90% zum Operationshaushalt bei

- Staaten d. d. Truppen stellen, bekommen Vergütung

- Aufgrund d. Zahlungsaußenstände UNO ihrerseits in Rückständen bei Vergütungen



Quellen:



- MEYERS Universal Lexikon

- Gühnter Unser, Textzusammenstellung- Die UNO, München 1997

- Microsoft Encarta 2000 Lexikon

 
 

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