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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die struktur des staatlichen teils der regierung





"Pseudoföderative" Regierung Deutschlands

Die gleichgeschaltete Regierung des Dritten Reiches vermittelte - auf den ersten Blick - einen Föderativen Charakter. Die Eigenständigkeit der Länder wurde aber mit dem "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" vom 31. März 1933 und durch das "Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" vom 7. April 1933 aufgehoben. (Das zweite Gesetz folgte dem ersten nach solch kurzer Zeit, da aufgrund der neuen Methode der Ämterverteilung auf Gauleiter die Gefahr von zu großer Machtballung in deren Händen bestand. Es führte die Statthalter zur Kontrolle der Minister ein.)

Der staatliche Teil der Regierung war in folgende Regierungsebenen gegliedert:

An oberster Stelle Stand der Reichskanzler und Reichspräsident Adolf Hitler. Nach ihm folgten die Reichsminister, welche die Reichsämter leiteten, unter ihnen standen die Reichsstatthalter und Leiter der Länderregierungen, die Landräte und die Bürgermeister. Sie alle waren nicht vom Volke gewählt, sondern von oben eingesetzt.



Das Beamtentum

Am 7. April 1933 wurde das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" erlassen, welches den Nationalsozialisten die Möglichkeit einer groß angelegten Säuberungsaktion im Verwaltungsapparat erschloß, indem es die Entlassung nicht gefügiger Beamten erlaubte. "Damit hatte die NSDAP den Hebel, mit dem sie auch die Beamten, die nicht unbedingt mit der NSDAP sympathisierten, die sie aber wegen des Mangels an eigenen befähigten Leuten nicht sofort ersetzen konnte, unter Druck setzen und den Weisungen der Partei gefügig machen konnte: Über jedem Beamten schwebte fortan die Drohung der Entlassung und damit der Zusammenbruch der privaten Existenz." (Politische Weltkunde II, Nationalsozialismus und Faschismus. S. 40)


Die Justiz

"Das vorrangige Ziel der Justiz, die sich in erster Linie am Führerwillen zu orientieren hatte, bestand nicht nur in der Rechtsprechung, sondern in der Verfolgung und Ausschaltung politischer Gegner." (Abiturwissen Das Dritte Reich. S. 61)
Der Wille des Führers, der sich 1934 selbst als "des deutschen Volkes oberster Gerichtsherr" bezeichnete, war Gesetz. Seine Macht, und die der Partei schränkten jederzeit geltendes Recht ein und dokumentierten damit das Ende des Rechtsstaates, indem das Recht der Macht eine Grenze zieht. Die Unabhängigkeit der Richter wurde beseitigt. Seit 1942 stand Hitler sogar formell zu, einen Richter "ohne Einleitung vorgeschriebener Verfahren aus seinem Amt, aus seinem Rang und aus seiner Stellung zu entfernen". Als Richter wurden nur bewährte Parteigenossen unter der Zustimmung der Kanzlei des Führers ernannt. Dadurch war der Einfluß auf die Besetzung der Spitzenpositionen gewährleistet. "Durch Methoden wie [...] die Einrichtung einer Reichsnotarkammer bzw. einer Reichsrechtsanwaltkammer, aus denen ausgeschlossen zu werden für die Betroffenen einem Berufsverbot gleichkamen, schuf man einen willfährigen Juristenstand." (Politische Weltkunde II, Nationalsozialismus und Faschismus. S. 40) (Weitere juristische Organisationen waren der "Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen" und die "Deutsche Rechtsfront")
Neben den ordentlichen Gerichten, den bald alle das Regime ernsthaft interessierenden Fälle entzogen wurden, handelte die Gestapo, ohne daß eine Richterliche Nachprüfung ihres Vorgehens möglich gewesen wäre, d.h. daß ein Freigesprochener trotzdem aufgrund der selben Anklagepunkte von der Bildfläche verschwinden und in ein Konzentrationslager verschleppt werden konnte. Sondergerichte und dann der "Volksgerichtshof" sprachen Urteile außerhalb der legalen Rechtsnormen. So war eine Person die als Angeklagter vor den "Volksgerichtshof" trat schon von vornherein zum Tode verurteilt, sie wurden nicht dem Richter, sondern dem Henker überliefert.



Der Polizeiapparat

Die Polizei im Dritten Reich war in Sicherheits- und Ordnungspolizei unterteilt. Der Ordnungspolizei wurden sämtliche politischen Fälle entzogen. Damit avancierte die Gestapo "zum entscheidenden Mittel zur Ausschaltung politischer Gegner." Sie wurde zum offensiven Instrument der Führergewalt. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Sicherung der Macht und der Überwachung des gesamten Volkes. Die Gestapo sollte das Volk vor "Schädlingen", "Parasiten" und "den gesunden Volksorganismus bedrohenden Bazillen" schützen.
Die Gestapo konnte auch die sogenannte "Schutzhaft" ohne richterliche Anordnung oder Haftbefehl verhängen (siehe : Justiz), was einer Einlieferung in ein KZ gleichbedeutend war.
Die Kriminalpolizei bekam ihre Befehle von der selben Stelle, dem Hauptamt Sicherheitspolizei. Auch sie war gleichgeschaltet und handelte streng nach dem Wunsch der NSDAP.


Die Wehrmacht

Bis zum 1. August 1934 war die Reichswehr auf den Reichspräsidenten von Hindenburg vereidigt. Nach seinem Tode wurde sie auf Adolf Hitler vereidigt, der schon einen Tag nach dem Ableben des Reichspräsidenten dessen Amt und sein eigenes auf sich selbst vereinte. 1935 entwickelte sich aus der Reichswehr die Wehrmacht. Aus dem 100.000 Mann Heer, das nach den Versailler Verträgen seine Form annahm sollte eine große, kriegsfähige Armee werden. Die Wehrmacht bestand aus drei Teilen, dem Heer der Marine und der Luftwaffe, denen jeweils ein Oberkommando vorstand, welche wiederum dem Führer als oberstem Befehlshaber der Wehrmacht verantwortlich waren.



Der Vierjahresplan


Der Vierjahresplan war ein Wirtschaftsplan der nationalsozialistischen Reichsregierung, verkündet durch die Verordnung vom 18. Oktober 1936 mit dem Ziel, Unabhängigkeit vom Ausland bei der Versorgung mit Roh- und Grundstoffen zu erreichen und die Wehrmacht und Wirtschaft in vier Jahren \"einsatzfähig\" und kriegsfähig zu machen. Das Amt des Beauftragten für den Vierjahresplan, das Hermann von Göring innehatte (1940 verlängert) entwickelte sich zur rüstungswirtschaftlich wichtigsten Instanz. Die relativ breite Planung und Aktivität wurde im Sommer 1938 von der auf kurzfristige kriegswirtschaftliche Mobilmachung hin orientierten Schwerpunktplanung abgelöst. Mit der Umstellung der deutschen Rüstungswirtschaft auf eine umfassende Kriegswirtschaft durch A. Speer (Architekt, \"Freund Hitlers") verlor der Vierjahresplan als Institution vom Frühjahr 1942 an jede praktische Bedeutung.


Der Reichstag

Der Reichstag sank nach Verabschiedung des \"Ermächtigungsgesetzes\" am 23. März 1933 zum Akklamationsorgan für Hitler herab, welches zu Hitlers Reden Beifall klatschte, um seinen Maßnahmen den Schein des Rechts zu geben. Durch das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom 14. Juli 1933 war die NSDAP die einzige vertretene Fraktion. Die Zusammensetzung des Reichstagen entstand folgendermaßen: Der Führer schlug den Reichstag vor, das Volk stimmte zu oder lehnte ab.

 
 



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