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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die staufer und das papsttum - heinrich vi. und friedrich ii.



Die Staufer und das Papsttum Heinrich VI. und Friedrich II. 1. Heinrich VI. (1190- 1197) 1165: Geburt Heinrichs als Sohn Friedrich Barbarossas 1169: Krönung zum deutschen König 1186: Heirat mit Konstanze de Hauteville von Sizilien 1190: Tod Friedrichs I. 1191: Kaiserkrönung Heinrichs VI.

     durch Coelestin III. in Rom 1189: Tod Willems II. von Sizilien. Beginn der Erbfolgestreitigkeiten mit Tankred von Lecce 1195: Sieg im Erbfolgekrieg um Sizilien 1196: Durchsetzung des Erbleichplans 1197: Tod Heinrichs während der Vorbereitung eines Kreuzzuges Neben seiner Stellung als Kaiser des deutschen Reiches ist Heinrich VI. durch die Ehe mit der sizilianischen Thronerbin zusätzlich auch König von Sizilien, was die Präsenz der Staufer in Italien verstärkt. Der Papst (Coelestin III.

    ) als weltlicher Fürst des Kirchenstaates fürchtet eine Umklammerung und versucht, das Reich und Süditalien getrennt zu halten. Doch mit dem Erbleichplan verbindet Heinrich 1196 das deutsche Reich offiziell mit den italienischen Gebieten und setzt seinen einzigen Sohn Friedrich als Erbe ein, gegen den Willen des Papstes, der sich jedoch wegen des geplanten Kreuzzuges ruhig verhält. Nach dem Tod Heinrichs VI. unterstützt Papst Innozenz III. den Welfen Otto IV. im Erbfolgestreit um die deutsche Kaiserkrone gegen den Staufer Phillip von Schwaben.

     Als Vormund des minderjährigen Thronfolgers Friedrich plant er den Jungen nur als König von Sizilien ein und hält deutsche Einflüsse von ihm fern. 2. Friedrich II. (1212- 1250) 1194: Geburt als Sohn Heinrichs VI. und Konstanze von Sizilien 1196: Krönung zum deutschen König 1197: Tod Heinrichs VI. 1198: Verzichtserklärung Konstanzes im Namen ihres Sohnes auf das deutsche Erbreich.

     1211: Wahl zum deutschen Kaiser in Abwesenheit 1227: 1. Kirchenbann durch Gregor IX. wegen abgebrochenem Kreuzzug 1228: Aufbruch zu einem eigenständigen Kreuzzug. Zurückgewinnung Jerusalems. 1230: Lösung des Kirchenbanns auf diplomatischem Weg 1239: 2. Bannung Friedrichs 1245: Innozenz VI.

     setzt auf dem Konzil von Lyon die Absetzung Friedrichs II. wegen Meineid, Gotteslästerung und Häresie durch 1250: Tod Friedrichs Um Otto IV. von der Eroberung des staufischen Siziliens abzuhalten, organisiert Innozenz III. eine Fürstenopposition, die Friedrich im September 1211 in Abwesenheit zum Kaiser ernennt. Friedrich verspricht dem Papst einen Kreuzzug und stimmt einer klaren Trennung Siziliens vom Reich zu. Nach dem Tod von Innozenz (1216) bricht er jedoch das Versprechen und treibt die Vereinigung beider Gebiete voran.

     Als Friedrich den für 1219 versprochenen und immer wieder verschobenen Kreuzzug 1227 wegen einer Epidemie abbrechen muss, wird er von Gregor IX. mit dem Kirchenbann belegt. Trotzdem bricht Friedrich 1228 ins Heilige Land auf und kann durch seine diplomatischen Beziehungen mit Sultan el- Kamil Jerusalem, Bethlehem und Nazareth auf unblutige Weise zurückgewinnen. Doch weder der Papst noch die Bevölkerung erkennen diese Errungenschaften an. Nachdem er 1230 mit Gregor IX. Frieden schließen kann und vom Bann gelöst wird, eskaliert der Konflikt mit dem Papst 1238/39 erneut über der Frage italienischer Gebiete unter staufischer Vorherrschaft und Friedrich wird wieder gebannt.

     Die Situation weitet sich zu einem Entscheidungskampf um die Machtverteilung zwischen Papsttum und Kaiser aus, in dessen Verlauf Friedrich gegen Rom zieht und Innozenz IV. Friedrich wegen Häresie absetzten lässt, sogar den Kreuzzug gegen ihn predigt. Der Konflikt endet erst mit dem Tod Friedrichs 1250. 3. Zusammenfassung/Thesen Sowohl Papst als auch Kaiser sahen sich von Gott eingesetzt. Kaiser und Papst waren auf einander angewiesen: Die Stauferkönige konnten ohne die Zustimmung des Papstes nicht (legitim) zum Kaiser gekrönt werden, während die Päpste durch ihre Kreuzzugspläne auf die Mithilfe des jeweiligen Kaisers angewiesen waren.

     Die Ausweitung des staufischen Herrschaftsgebietes auf Süditalien als Kernstreitfrage des Konfliktes zwischen Staufern und Papst: da Heinrich VI. und Friedrich II. ihre Herrschaft über Italien ständig ausbauten, musste es zur Auseinadersetzung mit dem Papsttum kommen, der auch als weltlicher Fürst (Kirchenstaat) betroffen war. 4. Quellen ð Beachten Sie, aus welchem persönlichen Machtverständnis heraus Friedrich II. und Gregor IX.

     argumentieren. a. Das Schreiben Friedrichs II. an die Kardinäle (10.03.1239) Im Frühjahr 1239 erkennt Friedrich, dass Gregor IX.

     auf eine weitere Exkommunikation und seine Absetzung hin arbeitet. Um ihm zuvor zu kommen, wendet er sich Hilfe suchend in einem Schreiben an die Kardinäle, in dem er das eigenmächtige Vorgehen des Papstes kritisiert und seine persönlichen Motive in Frage stellt. Wer sollte sich nämlich nicht verwundern, wer staunte nicht dass, obgleich ihm eine Versammlung so vieler ehrwürdiger Väter zur Verfügung steht, der Inhaber des Throns der allgemeinen Kirche - wäre er doch nur ein gerechter Richter - ohne Beratung vorgehen will und, brennend vor persönlicher Verärgerung, gegen den römischen Kaiser, den Beistand der Kirche, der zur Verbreitung des Evangeliums eingesetzt ist, den Spruch der Absetzung erlassen und zugunsten der lombardischen Empörer das geistliche Schwert zu ziehen beabsichtigt, und zwar, wenn das zu sagen erlaubt ist, höchst ungerechterweise (.) Deshalb bitten wir eure verehrungswürdige Gemeinschaft, ihr möget die Erregung des höchsten Priesters, die die Welt aus offenkundigen Gründen als ebenso ungerecht wie willkürlich erkennt, in wohlüberlegter Mäßigung einschränken und die allgemeinen Lage der Kirche sowie vor allem die Ruhe der Gemüter vor Ärgernissen bewahren. Denn obwohl wir auf euer aller Heil und Ehre gnädig bedacht sind, werden wir nicht gleichmütig von der Verfolgung der Missetäter absehen könne, ja, selbst wenn wir dem Anführer nicht entgegentreten könnten, wäre es uns erlaubtermaßen gestattet, das Unrecht, dass wir nicht verhindern können, mit Unrecht abzuwehren. b. Die Bannbulle Gregors IX.

     (20.03.1239) Unmittelbar nach dem Eintreffen des Schreibens Friedrichs II. in Rom erlässt der Papst eine Bannbulle gegen Friedrich. Er wirft ihm Verstöße gegen den Frieden von San Germano (1230) vor, um die Exkommunikation zu begründen. Im letzten Satz jedoch zweifelt er die Rechtsgläubigkeit Friedrichs an, um eine spätere Anklage wegen Häresie (und damit seine Absetzung) einzuleiten.

     Wir exkommunizieren und aus der Machtvollkommenheit des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes, der Apostel Petrus und Paulus und unserer eigenen Friedrich, den man Kaiser nennt (.) Weil er außerdem aufgrund seiner Reden und Handlungen, da viele geradezu auf dem Erdkreis ausrufen, dass er über den katholischen Glauben nicht richtig denkt, schwer in Verruf geraten ist, werden wir in dieser Sache, so Gott will, an seinem Ort und zu seiner Zeit gemäß dem vorgehen, was in solchen Dingen die Ordnung des Rechts vorschreibt. Quelle: Kaiser Friedrich II. Leben und Persönlichkeit in Quellen des Mittelalters. Hg. von Klaus van Eickels und Tania Brüsch, Düsseldorf 2000, S. 347-351

 
 

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