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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die staatsordnung der azteken



Es gab eine Klassengesellschaft. Ganz unten auf der
sozialen Leiter standen die Sklaven und die
Leibeigenen, die die privaten Ländereien des Adels
bewirtschafteten. Es gab verschiedene Kategorien
von Sklaven: Kriegsgefangene, die für den Opfertod
bestimmt waren, Verbrecher, Staatsschuldner, Leute,
die aus Armut auf Freiheit verzichteten, Kinder, die
von ihren Eltern verkauft wurden. Die zu fordernden
Dienste waren sehr genau begrenzt. Sklaven durften
eigene Familien haben, Eigentum und sogar eigene
Sklaven. Ihre Kinder waren frei.

Die Masse der Bevölkerung zählte zum gemeinen Volk
(macehualtin, d.h. Arbeiter). Sie lebten und arbeiteten auf
Ländereien, die im Gemeinbesitz waren. Die Macehualtin mußten
Steuern zahlen und waren zur Bereitstellung von Kontingenten für
den Militärdienst verpflichtet.

Über ihnen stand der erbliche Adel (pipiltin). Er stellte die obersten
Beamten der aztekischen Reichsverwaltung und aus seinen Reihen
setzte sich der Rat zusammen, der den Herrscher beriet und seinen
Nachfolger aus der regierenden Dynastie wählte. 4 vornehme
Edelleute aus diesem Rat wählten aus den Brüdern oder Neffen des
alten Herrschers den neuen. Er mußte sich im Krieg ausgezeichnet
haben. Somit wurde das Reich vor minderjährigen Königen geschützt
und es war garantiert, daß der Herrscher Führungserfahrung und die
entsprechende Erziehung hatte. Die oberste Lenkung war dem
königlichen Haus vorbehalten. Es gab den tlatoani (Sprecher), der
vor allem mit dem auswärtigen Beziehungen der Stadt und des
Reiches beschäftigt war. Im Jahr 1519 war Motecuhzoma
Xocoyotzin (Moctezuma oder Montezuma) der tlatoani. Es gab noch
einen zweiten Herrscher mit dem Titel cihuacoatl (Weibliche
Schlange). Ihm oblag das Gerichtswesen über die inneren
Angelegenheiten der aztekischen Hauptstadt. Außerdem gab es
noch die Gesellschaftsschicht der pochteca. Dies war eine erbliche
Kaufmannsgilde, die mit Luxusgütern auf Märkten außerhalb des
Landes Handel trieben.

Jeder, der sich im Krieg verdiente machte, konnte in den Rang eines
Adligen aufsteigen und bekam Land und Hörige. Den Titel und das
Gut wurden vererbt. Die Adligen, die keinen Landbesitz hatten,
wurden Priester, Gelehrte oder Kunsthandwerker, wenn sie sich
nicht für den Militärdienst eigneten.

Die Staatsordnung der Azteken war auf Krieg ausgerichtet. Man
unterhielt gewaltige Heere unter der Führung von Offizieren, die
ihren Aufstieg der Anzahl ihrer Gefangenen verdankten. Die
aztekischen Krieger waren prächtig geschmückt, besonders die
Angehörigen der Kriegerorden der Jaguare und der Adler. Eroberte
Staaten wurden als tributzahlende Provinzen der Dreierallianz unter
unmittelbarer Herrschaft der aztekischen Garnisonen organisiert.
Eine umfangreiche Bürokratie mit unerbittlichen Steuereinnehmern
sorgten für den reibungslosen Ablauf des Systems.

Die Erziehung der jungen Azteken wurde vom Staat kontrolliert und
war darauf gerichtet, gehorsame Bürger zu schaffen. Jeder hatte
ein Mindestmaß an Bildung. Es gab niemanden, der keine Schule
besucht hatte. Es gab drei Arten von Schulen, die sich hinsichtlich
Alter, Geschlecht und Stand unterschieden. Mit 12 Jahren kamen
alle Mädchen und Jungen in die Schule, cuicalli, dem \"Haus des
Gesanges\". Hier wurde die Kinder mit den Göttern und Zeremonien
vertraut gemacht. Außerdem wurde Tanz und Gesang gelehrt. Sie
blieben dort bis sie 15 waren. Für die Mädchen hörte die Schule auf,
es sei denn, sie wollten Priesterin werden. Die Söhne der Adligen
gingen danach in den calmecac, wo sie auf ihre privilegierte Rolle
vorbereitet wurden. Neben der militärischen Ausbildung, wurde
Rhetorik, Gesang, Religion und Fertigkeiten in der Verwaltung und
Politik vermittelt. Der Rest ging in das telpochcalli, das \"Haus der
jungen Männer\", wo die militärische Ausbildung im Vordergrund

stand.

Die Frau war in dieser patriarchalischen Gesellschaft strengen
Normen unterworfen. Als Kind hatte sie den Eltern zu gehorchen und
als Frau den Mann. Sie wirkte im Haus, selten als Hebamme oder
als Priesterin, wenn sie aus einer adligen Familie stammte.

 
 

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