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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die staatskrise (1798-1848):



Nach dem Frieden von Campoformio (1797) wurde die Schweiz in die imperialen Ziele des französischen Direktoriums einbezogen. Nach kurzer Gegenwehr kapitulierten die meisten Kantone im März 1798. Die von P. Ochs entworfene Verfassung der Helvetischen Republik (1798-1803; Helvetik) machte mit dem bisherigen Föderalstaat ein Ende. Die Kantone wurden bloße Verwaltungsbezirke und die Verfassung garantierte Bürgerrechte und politische Gleichheit.
Schon im Frühling 1799 wurde die Schweiz Kriegsschauplatz des 2. Koalitionskrieges. Bis Ende 1800 geriet sie wieder vollständig in französische Hände. Die Helvetische Regierung zerfiel im Parteihader zwischen konservativen (Föderalisten) und fortschrittlichen (Unitarier) Gruppierungen (Sommer 1802 Bürgerkrieg). Frankreich vermittelte eine neue Verfassung, diesmal die konservativen Kräfte stützend (Mediationsakte, 1803-13). Äußerlich blieb es bei der Abhängigkeit im napoleon'schen System, innerlich wurden die Dreizehn alten Orte wieder selbständig, ergänzt um Graubünden und fünf neue Kantone aus ehemaligen Untertanengebieten.
Der Wiener Kongress erkannte die Schweiz als unabhängigen Staat an und garantierte die Fortführung der Neutralität als immer während, ferner die Zusammensetzung der Schweiz aus 22 Kantonen (zu den 19 von 1803 kamen die unter Napoleon I. französisch gewordenen Kantone Genf, Neuenburg und Wallis). Das säkularisierte Bistum Basel wurde großenteils dem Kanton Bern (Berner Jura) eingegliedert. Die Verfassung von 1815 (Bundesvertrag) betonte noch mehr als die Mediationsverfassung die Unabhängigkeit der Kantone.
Nach einer Phase der Restauration gelangte eine starke natürliche Bewegung mit liberalen, demokratischen und zentralistischen Zügen in der Mehrheit der Kantone an die Macht (Regeneration, 1830-48). Hinter dem natürlichen Aufbruch stand ein sozialer Umbruch infolge um sich greifender Industrialisierung, veränderter Landwirtschaft und wachsender Armut (Pauperismus). Es bildeten sich zwei Kantonsgruppen: Konservative, agrarische und katholisch-klerikale Kantone einerseits, die 1845 den Sonderbund gründeten (Fünf Orte mit Freiburg und Wallis); andererseits die weit überlegene Gruppe der liberalen bzw. radikalen, industrialisierten und protestantischen bzw. freisinnig-katholischen Kantone.
Der Sieg der Majorität im Sonderbundskrieg (Nov. 1847) ermöglichte die Annahme einer neuen Bundesverfassung (1848), die im Wesentlichen heute noch in Kraft ist; sie schuf bürgerliche Gleichheit, allgemeines und gleiches Wahlrecht (für Männer) und garantierte die liberalen Grundrechte. Bern wurde Bundeshauptstadt.
Die Vorherrschaft des Freisinns (1848-1914): Mit der Gründung des Roten Kreuzes (1863) begann eine bewusste Politik der Beteiligung an internationalen Organisationen (die zunehmend die Schweiz als Sitz ihrer Hauptbüros wählten) und der Einbindung der Schweiz in ein größeres Netz europäischer Einheiten (z. B. Münzreform von 1850 [Schweizer Franken]).
In der Innenpolitik dominierten die Freisinnigen. Als Volksbewegung mit einem breiten Meinungsspektrum konnten sie allerdings die Gegensätze zw. liberaler Unternehmerschaft und konservativem bäuerlich-kleingewerblichen Mittelstand oft nur schwer meistern. Der Kulturkampf fand in erster Linie auf kantonaler Ebene statt (und in den großen Städten Genf, Basel, Bern) und führte zu teilweise bis heute nicht völlig überwundenen Spaltungen zwischen Altkatholiken, romorientierten Katholiken und Protestanten. Einer starken, von kleinbürgerlichen Schichten getragenen Bewegung innerhalb des Freisinns gelang es seit den 1860er-Jahren, die Beteiligung des Volkes an der politischen Willensbildung auf Bundesebene auszubauen und die Sozialpolitik voranzutreiben (u. a. 1877 Fabrikgesetz: Gesundheitssicherungen, Verbot der Kinderarbeit, Arbeitszeitbeschränkungen, Einsetzung von Fabrikinspektoren).
Die Freisinnigen förderten konsequent eine weitere Vereinheitlichung und Zentralisation in Verwaltung und Rechtswesen; die Streitkräfte wurden vom alten Kontingentsystem zu einer einheitlichen Bundesarmee umgebildet (1874/1907). Auf wirtschaftspolitischem Gebiet wurde als Reaktion auf die große Depression seit dem letzten Viertel des 19. Jh. der Freihandel von protektionistischen Maßnahmen abgelöst (Schutzzölle ab 1884, Gesetz zur Förderung der Landwirtschaft 1893). Im Zuge der Verschärfung der sozialen Gegensätze in den 1890er-Jahren und mit dem Aufstieg der Sozialdemokratie löste sich die ursprüngliche Verbindung der frühen Arbeiterbewegung mit dem Freisinn, der seinerseits näher an die Konservativen rückte.
Die Entwicklung zur Konsensdemokratie (seit 1914): Die Neutralität der Schweiz im 1. Weltkrieg wurde von den Krieg führenden Mächten respektiert, wirtschaftlich aber stand die Schweiz unter starkem Druck der Entente. Vorzeitige Neuwahlen zum Nationalrat (1919) nach dem im Okt. 1918 vom Volk beschlossenen Verhältniswahlrecht brachten den Freisinnigen den Verlust der absoluten Mehrheit. Die 1920er-Jahre waren durch den Gegensätze zwischen Bürgerblock (Freisinnige, Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei, katholisch Konservative) und Sozialdemokratie geprägt.
Eine von der Weltwirtschaftskrise begünstigte Rechtsopposition gegen den herrschenden liberalen Staat (Frontismus) kam über Anfangserfolge nicht hinaus. Außenpolitisch sicherte sich die Schweiz 1938 durch die Rückkehr zur integralen Neutralität ab, die durch die Verpflichtung zu wirtschaftlichen (nicht militärischen) Völkerbundssanktionen 1920 in Frage gestellt worden war.
Im 2. Weltkrieg belasteten vor allem Probleme der Asylgewährung und der Pressefreiheit die Öffentlichkeit und Regierung. Nach dem Krieg schloss sich die Schweiz zwar nicht den UN an, betätigte sich aber in deren nichtpolitischen Sonderorganisationen. Auch den westeuropäischen Integrationsbestrebungen blieb die Schweiz fern (Gründungsmitglied der EFTA, 1972 Freihandels-abkommen mit der EWG).
Seit 1943 stellen die Sozialdemokraten einen, seit 1959 zwei Mitglieder des Bundesrates (Vollendung der >Konsensdemokratie<). 1971 wurde auf Bundesebene den Frauen Stimm- und Wahlrecht gewährt. Die Jurafrage wurde 1978 nach einer Volksabstimmung durch Bildung eines eigenen Kantons gelöst. Seit der Finanzaffäre um die im Jan. 1989 zurückgetretene Justizministerin Elisabeth Kopp (erste Frau im Bundesrat) und vor allem seit den Wahlen von 1991 wird verstärkt Kritik an der >Zauberformel< für die Vertretung der Parteien im Bundesrat geübt; eine Regierungskrise konnte im März 1993 nach der Ablehnung Christiane Brunners (SPS) durch die Wahl von Ruth Dreifuss (SPS) zur Bundesrätin abgewendet werden.
Nachdem 1992 die Bevölkerung in einem Referendum den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum abgelehnt hatte, stellte die Schweiz den Antrag auf Aufnahme in die EU zurück. Bei den Wahlen zum Nationalrat von 1995 wurde die SPS stärkste Partei.
1990 gab es die dritte Volksabstimmung über den Ausstieg aus der Atompolitik.

 
 

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