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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die gegenreformation der katholischen kirche



Im 18. Jh. geprägte Bez. für die Gegenbewegung der kath. Kirche zur Reformation, auch kath. Reform genannt.

     Schon im MA war der Ruf nach einer Erneuerung der Kirche erhoben worden. Das große päpstl. Schisma (Rom/Avignon) verstärkte die Forderung nach einer kath. Reform an Haupt u. Gliedern. Die sog.

     Reformkonzilien erfüllten die auf sie gesetzten Erwartungen nicht, da die Päpste seit dem Abschluß des Basler Konzils bestrebt waren, alle konziliaren Beschlüsse, die das Papsttum beeinträchtigten, abzubauen. Auch Reformversuche seitens einzelner Päpste blieben in den Anfängen stecken. Erst die Reformation erzwang eine umfangreiche Reform der kath. Kirche, die jedoch von Rom nur wenig gefördert wurde. Das Trienter Konzil erließ eine Anzahl von Reformdekreten, die die Durchführung der kath. Reform in der ganzen kath.

     Kirche ermöglichten. In Dtschld. wurde die kath. Reform die Grundlage einer alle Bereiche des geistigen u. religiösen Lebens umfassenden Bewegung; da sie auch prot. gewordene Gebiete durch politische Macht für die kath.

     Kirche zurückzugewinnen suchte, wird sie im allg. Gegenreformation genannt. Allerdings sind in Spanien u. in den Niederlanden schon vor Beginn der Reformation M. Luthers kath. Reformansätze zu beobachten.

     Der neue Orden der Gesellschaft Jesu (Jesuiten) bemühte sich bes. um die kath. Reform durch intensive kath. Erziehung der Jugend, durch Belehrung des Volkes über die Glaubenswahrheiten (Katechismus des Petrus Canisius ), durch Volksmission u. durch Bereitstellung von Ordensangehörigen als Beichtväter für die Fürsten. Daneben waren bes.

     die Kapuziner in der Volksseelsorge tätig. Die Tätigkeit der Jesuiten wurde politisch gefördert durch die Habsburger in Dtschld. u. Spanien, in Dtschld. später auch durch die Wittelsbacher. Die Bestimmung des Augsburger Religionsfriedens 1555, daß der Landesherr über die Konfession seiner Untertanen zu entscheiden habe (seit ca.

     1600 cuius regio, eius religio ), hatte zahlreiche Härten im Gefolge (geistlicher Vorbehalt ). Der Übertritt des Landesherrn zu einer anderen Konfession zwang in der Regel auch die Untertanen, den Glauben zu wechseln. Die Verquickung von polit. mit religiösen Beweggründen führte zu Fürstenbündnissen (prot. Union 1608, kath. Liga 1609).

     Bei den von allen Seiten oft grausam geführten sog. Religionskriegen (in Dtschld. der Dreißigjährige Krieg, in Frankreich die Hugenottenkriege, in den Niederlanden die Kämpfe zwischen Spaniern u. Geusen, ferner die Kriege zwischen England u. Schottland, England u. Spanien, Schweden u.

     Polen) diente die Religion, bes. nach dem Tod des aus Gewissensgründen für den Protestantismus eintretenden Königs Gustav Adolf von Schweden, vielfach nur als Vorwand; machtpolitische Kämpfe verwüsteten große Gebiete bes. Deutschlands. Der Westfälische Friede 1648 sicherte den Konfessionen den Besitzstand, wobei für den Besitz der geistl. Güter u. die Religionsausübung das Jahr 1624 als Stichjahr festgesetzt wurde.

     Reformierte erhielten die gleichen Rechte wie die Katholiken u. Lutheraner. Während das Reich politisch geschwächt aus dem Krieg hervorging, bedeutete er für die Entwicklung der einzelnen Fürsten u. Nationen eine Stärkung; Kirche u. Frömmigkeit erfuhren eine krisenhafte Erschütterung.

 
 

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