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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die frau in rom



Die Geschichte der Menschheit war immer auch eine Geschichte der Kriege. Das heißt, dass Männer in allen Zeitaltern den Verlauf der Dinge ausmachten und, dass die Rolle der Frau schon von Anfang an eine sehr passive war. Sie hatte also kaum Rechte und dem Staat gegenüber auch keine Pflichten. Es war ihre Aufgabe, an der Seite ihres Mannes zu leben und ihm \"Frauensachen\" wie putzen, nähen und Ähnliches abzunehmen.Zusätzlich wurde sie durch ihre natürliche Mutterrolle eingeschränkt. All diese Gründe machten die Frau unfrei.
Auch im alten Rom vertrat man die antike Ansicht, die Frau sei von Natur aus abhängig vom Mann. Ihr weiblicher Körper schließe sie von Krieg und Regierung aus und es sei richtig, dass sie zu Hause bliebe. Der Mann hatte also fast uneingeschränkte Gewalt über die Frau. Sie galten als mehr wert. Cicero war wie viele der Meinung: \"Aufgrund der Schwäche ihres Intellekts\"(1), solle die Frau unter männlicher Obhut stehen.
Frauen verglich man oft mit Sklaven und Kindern, weil alle drei fast auf der gleichen Stufe standen. Aufgrund all dieser Tatsachen wurden schon immer mehr Jungen als Mädchen aufgezogen. Schon im XII Tafelgesetz stand, dass ein Vater all seine Söhne aufziehen muß nur nicht all seine Töchter. Es gab also schon immer mehr Männer als Frauen auf der Welt.

Das Ideal der römischen Frau
Pflichtgefühl ( pietas ), Treue ( fides ) und Keuschheit ( pudicitia ) wurden als besonders geschätzte Tugenden an einer römischen Frau angesehen. Nach dem gesellschaftlichen Normbild eines Mannes fand eine Frau, die möglichst diese Eigenschaften besaß, ihren Platz im Haushalt, wo sie unter anderem ihre dienende Rolle als Tochter, Ehefrau und Mutter zu erfüllen hatte. Das Ansehen dieser hing jedoch vom sozialen Status ihres Mannes ab.
Danach richteten sich auch die Aufgaben einer Frau im Haushalt, wo sie die meiste Zeit verbrachte. In einer wohlhabenden Familie konnte die Frau Aufgaben wie Wasserholen und Kochen den Sklaven übertragen. Sie hatte außerdem die \"Schlüsselgewalt\" über das Haus und leitete somit den Haushalt. In Abwesenheit des Ehemannes dehnte sich diese Aufgabe sogar aus, und zwar auf die Führung der Familiengeschäfte.
Wollte ein Ehemann die häusliche Qualität seiner verstorbenen Frau loben, so ließ er auf den Grabstein neben \"Keuschheit, Umgänglichkeit und Gehorsam\" auch ihre Wollarbeit meißeln. Die Wollarbeit war nämlich der Inbegriff von Keuschheit .
Das Leben der \"idealen\" Römerin beschränkte sich aber nicht nur auf den Haushalt. Sie ging aus dem Haus, um einzukaufen, Besuche zu machen, an öffentlichen Unterhaltungen teilzunehmen und in Tempeln zu beten.

Frauen und die Vormundschaft
Frauen wurde Urteilsschwäche und Schwäche des Geschlechts nachgesagt. Diese negativen Eigenschaften sind dazu verwendet worden, die untergeordnete Position der Frau gegenüber dem Mann im römischen Recht zu begründen.
Fast alle römische Frauen bis auf wenige Ausnahmen unterstanden der Verfügungsgewalt des Vaters, des Ehemannes oder eines Vormunds.
Zunächst zu der Verfügungsgewalt des Vaters, die eine umfangreiche Machtfülle mit sich brachte. So hatte der Vater beispielsweise die Macht über Leben und Tod der Mitglieder seiner Familie zu entscheiden und die Möglichkeit, ein Mitglied der Familie zu verkaufen. Außerdem stand es ihm zu, sich zu weigern, ein Neugeborenes aufzunehmen. Die Mutter hatte in diesem Fall keine rechtlichen Möglichkeiten, dies zu verhindern.
Bevor allerdings der Vater seine Kinder oder auch seine Frau mit strengen Maßnahmen bestrafte, sollte er (eigentlich) einen Familienrat oder Freunde befragen. Es wurden dazu jedoch keine zwingenden rechtlichen Vorschriften bis in die späte Kaiserzeit eingeführt. So schritten gelegentlich die Behörden ein, um einen Mißbrauch der Gewalt des Vaters über seine Kinder zu verhindern.
Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung für Mädchen lag schon bei zwölf Jahren, so daß die Verfügungsgewalt bei Schließung einer manus-Ehe (mögliche Eheform) vollständig vom Vater auf den Ehemann überging. Die Frau nahm in dieser Eheform in Bezug auf ihren Mann die Position einer Tochter ein. Da scheint es positiv, daß die Gewalt des Ehemannes über seine Frau weniger umfangreich als die über seine Kinder war.
Wurde eine Frau durch den Tod ihres Vaters oder Ehemannes unabhängig, mußte sie für Rechtsgeschäfte allerdings einen Vormund haben.

Frauenberufe
Trotz des Klischeebildes der ganz auf den Haushalt konzentrierten Römerin, gab es eine Menge an Frauenberufen außerhalb des Hauses.
In Berufen des sozialen Bereichs gab es Ammen (nutrices), Hebammen (obstetrix), Ärztinnen (medicae) und Erzieherinnen (educatrix; paedagogae).
Im Handel war Frauenarbeit sogar üblich.
Im Bereich des Handwerks oder manufakturartigen Produktionsbereichen waren Frauen nur im Textilgewerbe vertreten (dafür aber sehr zahlreich).
Berufe der Unterhaltungsbranche die von Frauen ausgeübt wurden, hatten ein geringes gesellschaftliches Ansehen. Berufe wie Schauspielerin, Musikantin, Sängerin und Tänzerin zählten zur Halbwelt und wurden oft mit der Prostitution in einem Atemzug genannt.

Vergewaltigung von Frauen
Eine juristische Verurteilung wegen einer Vergewaltigung wurde immer in Zusammenhang mit dem Stand der Vergewaltigten beschlossen. So war in der Republik die Vergewaltigung einer eigenen Sklavin straffrei. Vergewaltigte ein Mann aber eine fremde Sklavin, wurde er wegen \"Wertminderung\" oder \"Sachbeschädigung\" angeklagt und es wurde ihm eine Geldstrafe auferlegt.Allgemein wurde in zwei Fälle unterschieden. Die Frau hätte um Hilfe rufen können. In diesem Falle wurde sie hingerichtet. Wenn sie keine Hilfe hätte erreichen können und sie so nicht gerettet werden konnte, blieb sie verschont und war nicht schuldig.
Durch Vergewaltigung gelangten Frauen in eine oft unüberwindbare gesellschaftliche Isolation, da vergewaltigte Ehefrauen keine Garantie mehr für die Legitimität der Erben boten. Dies war mit einem Ehebruch gleichzusetzen. Die vergewaltigte Lucretia faßte daher die Entscheidung ihr Leben zu beenden, da sie ihre Keuscheit verloren hatte, und damit als Ehebrecherin galt.
Aber nicht nur im bürgerlichen Leben der Antike fand man Hinweise auf Vergewaltigungen. In zahlreichen Mythen wird von Vergewaltigungen erzählt. So finden sich dem mythologischen Stoff entsprechend in Ovides \"Metamorphosen\" über 50 Vergewaltigungs-Erzählungen.

Familienplanung
Methoden der Familienplanung waren Empfängnisverhütung, Abtreibung und Kindesaussetzung. Es fand dabei allerdings keine richtige Abgrenzung zwischen diesen verschiedenen Praktiken statt. Ein Grund dafür war die mangelnde Kenntnis über den Zeitpunkt der Empfängnis und so auch der Dauer der Schwangerschaft.
Im allgemeinen galt die Empfängnisverhütung als Frauensache. Als Verhütungmittel benutzten diese unter anderem Zedernharz, Essig, Salzwasser und Olivenöl. Es wurden aber auch Amulette mit einer angeblich magischen Wirkung von abergläubischen Frauen verwendet.Die Empfängnisverhütung hat so eine untergeordnete Rolle gegenüber der Abtreibung gespielt.
Mit der Einnahme von starken Abführ- und Brechmitteln, durch Eingriffe mit Metallsonden oder durch heftige Bewegungen sollten Abtreibungen herbeigeführt werden. Einige Frauen trieben alleine ab, viele wandten sich jedoch an Vertraute oder erfahrene Helfer. Auch Ärzte nahmen unter bestimmten Bedingungen Abtreibungen vor, da ihr hippokratischer Eid ( \"auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben\" ) \"nur\" eine moralische Verpflichtung war. In republikanischer Zeit war die Abtreibung straflos, weil der Fötus nach römischer Rechtsauffassung kein Mensch war. Nach Erlassung einer Sanktion um 200 n. Chr. galt eine Abtreibung als ein Verbrechen gegenüber dem Mann, da dieser um einen möglichen Erben betrogen wurde. Eine Frau wurde dafür auf Zeit verbannt.
Die letzte Methode der Familienplanung war die Kindesaussetzung. Günde dafür konnten Mißbildung bei den Neugeborenen, Eheprobleme oder die soziale Lage sein.
Die Säuglinge wurden direkt nach der Geburt ( oft noch blutig ) an belebten Plätzen ausgesetzt. Wurden sie von Zieheltern aufgezogen, so hatten sie das Recht das Findelkind als ihren Sklaven zu behandeln und für sich arbeiten zu lassen.

 
 

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