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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die frau in der mittelalterlichen gesellschaft





Es gab soziale Unterschiede zwischen den Frauen. Diese sprechen sich nicht nur durch Vermögensdifferenzierung aus, sondern auch in Kleidung und Schmuck.



Adelige Frauen


Sie waren besser gestellt als die übrigen Frauen. Sie konnten Anteil an der Herrschaftsausübung erlangen. Seit Brunichild (gest. 613) setzte sich eine weibliche Regentschaft durch, erbberechtigt war aber nur der Mann.

Adelige Frauen konnten auch, obwohl der Munt des Mannes oder der Familie unterstellt, frei über ihren Eigenbesitz, wozu im allgemeinen auch der Grundbesitz gehörte, verfügen.

Spätestens seit dem 8. Jh. verwalten Frauen ihre Güter auch selbst.


Als Versorgung der unverheirateten bzw. verwitweten adeligen Frauen standen Klöster und Stifte bereit, normalerweise mit reichem Grundbesitz ausgestattete Herrschaftszentren. Diese boten den Frauen die Möglichkeit zur Entfaltung künstlerischer, literarischer und wissenschaftlicher Fähigkeiten. Als Vorsteherinnen eines Kloster übten die Frauen sowohl geistliche, als auch weltliche Herrschaftsrechte aus.



Höfisch Dame


In der Lyrik und Epik des Hochmittelalters erscheint ein neues Frauenbild, das sehr positiv wirkt und die Vorzüge der Frau betont. Die, von den Dichtern als Inbegriff von Schönheit und Vollkommenheit gepriesene Frau, übt eine erzieherische Wirkung auf ihre gesellschaftliche Umgebung aus und vermittelt den Rittern hohe Werte. Dieses Frauenbild war aber reine Fiktion und stimmte nicht mit der Realität überein. Als Dame stand sie zwar im Mittelpunkt der Gesellschaft, spielte aber nur eine repräsentative Rolle mit nur geringen Chancen zur Selbstverwirklichung und Entfaltung eigener Kräfte.

Die wichtigen Hofämter befanden sich in den Händen der Männer, nur gelegentlich konnten einzelne Frauen zu einer einflußreichen Machtstellung gelangen, wie z.B. die Königin Elenore von Aquitanien (gest. 1204). Das wichtigste Hofamt, das hervorragenden Hofdamen offenstand, war das der Hofmeisterin (magistra curiae); diese hatte die Aufsicht über alle Frauen am Hof und befaßte sich insbesondere mit der Erziehung der adeligen Mädchen.




Städtische Frau


Den Frauen war es möglich, selbständig das Bürgerrecht zu erwerben. Im 14. und 15. Jahrhundert sind Frauen in vielen Handelsberufen und -sparten sowie in Handwerken nachzuweisen, wofür oft das Bürgerrecht notwendig war. Jedoch von Stadt zu Stadt in unterschiedlicher Qualität und Quantität vertreten.

Witwen führten die Handelsgeschäfte der Männer weiter.



Bauersfrau


Der Großteil der Frauen lebte im Mittelalter im landwirtschaftlichen Bereich.

Die Bäuerin unterstand dem Munt des Ehemannes und dieser verwaltete auch das Vermögen, das die Frau mit in die Ehe gebracht hat. Aufgrund der Muntgewalt und der damit verbundene Gehorsam der Frau besaß der Mann das Züchtigungsrecht gegenüber der Frau und den Kindern. Das ursprünglich bis zum Tötungsrecht gehende Züchtigungsrecht des Ehemannes wurde aber abgemildert.

Es blieb aber dabei, dass der Mann die Frau \"erziehen\" soll, daß er sie strafen darf. Er darf nur nicht härter zuschlagen als es dem ehelichen Maß (dem sogenannten: Ultra modum maritale) entspricht.

In der Frühzeit heirateten die Frauen ab dem 13. Lebensjahr, im späten Mittelalter lag das Heiratsalter auch etwas höher. Dadurch war die Zahl der Geburten oft hoch. Aber die mangelnde Hygiene und die Krankheit verursacht eine hohe Säuglingssterblichkeit, so dass sich die Zahl der überlebenden Kinder in Grenzen hielt. Eine Geburt war aber auch für die Frau gefährlich, denn viele Mütter starben an den Folgen der Geburt.

Die Frau aller Stände war für die Binnenwirtschaft zuständig, d.h. sie verrichtete die Arbeit, die am Hof und im Garten anfiel.

Zum bäuerlichen Haushalt gehörten damals aber auch viele Arbeiten die heute von Maschinen oder außerhäuslich wahrgenommen werden, z.B. die Hausschlachterei und -brauerei.

Neben ihren häuslichen Tätigkeiten war die Bäuerin auch bei vielen Arbeiten auf dem Feld zugegen, denn die Arbeitsbereiche der Frauen in der bäuerlichen Familienwirtschaft war eng mit dem der Männer verbunden und es zeigten sich fließende Übergänge. Sie leisteten außerdem Frondienste am Herrenhof oder arbeiteten als Mägde und Lohnarbeiterinnen auf den Höfen der Grundherren und größeren Bauern.

Einen weiteren Schwerpunkt bildete ferner die Textil- und Kleidungsherstellung.




Als weibliche Randgruppen erwiesen sich die Dirnen, denn die kirchlichen Institute reichten nicht immer aus, die bedürftigen Frauen hinreichend zu versorgen und Randgruppen eventuell zu integrieren. Dies nannte man damals \"bekehren\".

 
 


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