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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die frau in der ehe und ihre rechtliche stellung





Rechtlich gesehen unterstanden Frauen immer einem Mann. Als Kind war es ihr Vater, als Ehefrau ihr Mann und als Witwe ein Mann aus ihrer engeren Verwandtschaft.

Mit 18 Jahren erreichten Frauen zu dieser Zeit die Volljährigkeit. In diesem Alter waren die meisten von ihnen schon verheiratet oder im Kloster zu Nonnen geweiht.

Normalerweise wurden sie zwischen dem 12. und 16. Lebensjahr mit einem, von der Familie ausgesuchten Mann verlobt. Sie durften diesen allerdings erst heiraten, wenn sie volljährig waren. In Adelskreisen wurde die Ehe als Mittel der Macht- und Bündnispolitik gesehen. Man wollte reiche und einflussreiche Sippen durch Ehen zwischen den Kindern aneinander binden. Deshalb waren meist auch große Altersunterschied zwischen den Partnern üblich. Wenn eine Frau einen Mann von niederem Stand heiratete, gehörte sie von nun an dem gleichen Stand an, wie ihr Ehegatte. Allerdings war es das Ziel der meisten Väter, ihre Töchter so ehrenvoll wie möglich zu verheiraten. Die Verlobung fand mit Eheversprechen und Geschenken an die Braut statt, Ringe wurden ausgetauscht oder Eidschwüre abgelegt. Der Ehevertrag wurde vorher festgelegt. Dieser entschied über Mitgift und andere wichtige Dinge.

Bei seiner Aufsetzung und der Anschließenden Verlobung war meist ein Vertreter der Kirche anwesend.

Am Tag der Hochzeit wurde viel getrunken, gegessen und gefeiert. Die Kosten für diese Feier musste der Brautvater tragen. Er beschenkte die eingeladenen Gäste und Spielleute mit kostbaren Dingen.

Hochzeit in Anwesenheit eines Priesters

Auch in der Zeit des Mittelalters gab es Scheidungen. Gründe hierfür waren Impotenz des Mannes, Trunkenheit der Frau, männliche Verschwendung des Familienvermögens der Frau, Erkrankung an Aussatz, ketzerische Neigungen des Partners und Ehebruch.



Diese Fakten wurden meist von den Verwandten der Frau überwacht, denn Ehe war damals eine öffentliche Angelegenheit. Wenn es zu einem Ehebruch kam und aus diesem ein Kind entstanden war, hatte der Mann das Recht Frau und Kind zu verstoßen. In diesem Falle hatte das Kind keine Rechte und erbte nicht vom Vermögen seines Vaters. Meist machte der Vater von diesem Recht gebrauch, da die Unantastbarkeit der Abstammung jede Unklarheit über Herkunft, Ehre und Stand verbot.

Wenn eine Frau nach dem Tod ihres Mannes die Entscheidung traf, sich nicht neu zu verheiraten, fiel das Erbe meist an die männlichen Erben. Aus diesem Grunde verheirateten sich die meisten Frauen neu. Eine andere Möglichkeit war in ein Kloster einzutreten.

 
 

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