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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die entwicklung des neutralitätsprinzips



Zur Neutralisierung der Schweiz in den europäischen Konflikten des
17. und 18. Jahrhunderts hat neben der konfessionellen Uneinigkeit
auch das Söldnerwesen massgeblich beigetragen. Seit 1614 waren
alle Orte einschliesslich Zürich, welches wegen der Reformation dem
Soldabkommen zuerst nicht beigetreten war, in einem Soldabkommen
mit Frankreich verbunden. Gleichzeitig waren die katholischen Orte
auch Spanien und Savoyen, die reformierten Orte den deutschen Für-sten
und den Niederlanden verpflichtet. Diese Mächte lagen in dau-ernden
Kriegen miteinander. Dadurch entstand für die Eidgenossen
eine höchst merkwürdige Neutralitätspolitik. So standen sich zum Bei-spiel
in der Schlacht von Malplaquet (1709) schweizer Söldner auf
französischer und niederländischer Seite gegenüber. Wer immer über
genug Gold verfügte konnte in der Eidgenossenschaft Soldaten kau-fen.
Es galt das Sprichwort: "Pas d'argent, pas de Suisses".
Aber schon seit dem dreissigjährigen Krieg bemühten sich die Eidge-nossen
um Neutralität in den europäischen Auseinandersetzungen.
Der dreissigjährige Krieg, mit dem Schicksal Graubündens und der
benachbarten Reichsgebiete, führte erstmals zur bewussten Haltung
eines "Neutralstandes". Die ungern geduldeten Durchmärsche der
Schweden und Spanier durch Grenzgebiete im Norden waren Mahn-zeichen.
Die inneren konfessionellen Streitigkeiten wurden angesichts
der aussenpolitischen Lage gedämpft, und schliesslich die Landesver-teidigung
besser organisiert. Die Städte modernisierten ihre Befesti-gungen.
Erst 1647 kam es zum Abschluss einer einheitlichen Heeresordnung, dem "Defensionale", in welchem ein eidgenössischer Kriegs-rat
und eine auf den kantonalen Kontingenten beruhende Aufgebots-organisation

geschaffen wurde.
Am Westfälischen Friedenskongress gelang es dem Basler Bürgermei-ster
Wettstein, assistiert durch den Herzog von Orléans, der als Fürst
von Neuenburg ein Interesse an schweizerischen Belangen zeigte,
die völkerrechtliche Lösung vom Reich zu erlangen. Kaiser und Reich
akzeptierten diesen zeitgemässen Entwurf der staatlichen Souveräni-tät.
So fand eine lange Entwicklung ihren Abschluss; die Entfremdung
aus dem seit seiner Gründung so anders gewordenen Heiligen Römi-schen

Reich Deutscher Nation.
Als der französische König die spanische Freigrafschaft im Westen
Berns annektierte und zum bedrohlichen, direkten Nachbarn der
Schweiz wurde, erklärte die Tagsatzung zum ersten Mal formell die
bewaffnete Neutralität. Seit Beginn des 18. Jahrhunderts wurde die
Neutralität der Eidgenossenschaft auch von den Grossmächten aner-kannt,
indem sie nicht mehr in die europäischen Friedensschlüsse ein-bezogen
wurde.
Das Hauptgewicht der aussenpolitischen Beziehungen lag im 17. und
18. Jahrhundert auf der Verbindung mit Frankreich, auch wenn zeit-weise
nicht alle Orte mit dem Königreich in einem vertraglichen Ver-hältnis
standen, so hatte doch das französische Gold einen gewalti-gen
Einfluss auf die eidgenössische Politik. In den Glanzzeiten des
Louis XIV. benahm sich die Eidgenossenschaft wie ein französisches Protektorat.

 
 

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