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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der prozeß



Der Hexenprozeß war besonders konstituiert,denn es war jede Willkür und Grausamkeit erlaubt und möglich.
Hexe und Hexer waren der Willkür ausgesetzt,die Praktiken die angewendet wurden hatten nur ein Ziel: ein Geständnis zu erfoltern.Wie auch sollte so ein irrationales Vergehen wie die Zauberei mit den bislang üblichen Mitteln bewiesen werden?Dem Reich des Teufels konnte also nur mit außergewöhnlichen Mitteln begegnet werden.Da ohnedies alles zu Ungunsten der Hexe ausgelegt wurde,fand sich immer ein Beweis,ein Indiz und eine Zeugenaussage als Belastungsmaterial.Es war schließlich nicht so einfach dem Teufel auf die Schliche zu kommen,und hier lag der springende Punkt: Nicht die leibhaftige Person aus Fleisch und Blut,die elend verängstigt und halb wahnsinnig vor dem Richter stand war interessant sondern der Teufel,der allgegenwärtig war.Er verfolgte das Verhör,beeiflußte die Angeklagten während der Einvernahme,besuchte sie im Kerker um sexuell mit ihnen zu verkehren, und vieles mehr.Nicht der Person sondern nur dem Teufel galten alle Peinigungen,deshalb konnte auch jedes Mitgefühl im Keim erstickt werden.Wie konnte man auch Mitleid empfinden mit einem Wesen,das ohnedies vom Teufel gegen jeden Schmerz gefeit worden war?
Viele Gelehrte gingen mit Eifer auf die Hexen los.Sie dachten sich immer wieder neue,noch grausamere Foltermethoden aus,und schreckten auch vor Kindern nicht zurück.Gelehrte wie Jean Bodin,der mit seiner "Dämonomanie" ein Werk schrieb,das den "Hexenhammer" in seinem Sadismus übertraf,hatten zweifelsohne einen Frauenhaß entwickelt,den er mit allen Mitteln sättigen mußte.
Der Hexenprozeß wurde meist durch einen Aufruf zur Denunziation eingeleitet.Kam der wandernde Inquisitor in einen Ort oder eine Stadt,so ließ er vorerst durch einen Anschlag an den Türen der Pfarrkirchen oder des Rathauses verkünden,daß unter Androhung des Kirchenbanns und weltlicher Strafen jeder verpflichtet sei,suspekte Personen anzuzeigen.
Nachbarlicher Neid,Streit und Mißgunst wurden so zur Ursache von Verhaftungen.Um dem Volk die Augen zu öffnen und die Hexenangst zu schüren,bestieg der Inquisitor auch die Kanzel, von wo aus er der Gemeinde die Gefahren erläuterte,die auf sie warteten,wenn sämtliche Hexenweiber nicht möglichst schnell auf den Scheiterhaufen kämen.Konnte also eine Krankheit nicht geheilt werden,war die weise Frau (gemeint ist die medizinisch bewanderte) verdächtig.Ist aber eine Heilung erfolgt,konnte dies auch nicht mit rechten Dingen zugehen.Ging man eher selten in die Kirche war man verdächtig,doch auch ein absolut reiner und gläubiger Lebenswandel konnte eine Tarnung des Teufels bedeuten.Es war also egal, ob man hübsch oder häßlich war,arm oder reich,man konnte wegen der geringsten Kleinigkeit angezeigt und somit - ohne die Chance auf Rettung - auf den Scheiterhaufen gelangen.
Wollte man nun eine Hexe festnehmen,so sollte man sie (dies empfiehlt der "Hexenhammer") möglichst von hinten packen und dann hochreißen,damit auf diese Weise ihr Kontakt mit der Erde unterbrochen wird und sie somit der Teufel nicht noch in letzter Sekunde retten kann (Dieser Glaube an die magische Erdkraft drückt sich ebenfalls durch die peinigende Einrichtung im Kerker aus, in dem die Hexe in einen Kupferkorb gesteckt wurde und an einem eisernen Haken an der Decke aufgehängt war).


a) Der Kerker

Der Gestank und die Zustände unter denen die Hexen oft monatelang im Kerker leiden mußten, ist für uns unvorstellbar.Nicht nur, daß es im Winter oft so kalt war,daß sich die Verhafteten Zehen und Finger er- und abfroren,sie waren verlaust und oft von Mäusen und Mardern angebissen worden.Da sie meist gefesselt waren konnten sie sich nur schwer bis gar nicht von dem Ungeziefer befreien,sie lagen auf verfaultem Stroh und mußten meist die Notdurft an Ort und Stelle verrichten.Krankheiten verbreiteten sich schnell und das Essen wird so ekelhaft beschrieben,daß die ohnedies nicht verwöhnten Gefangenen es nicht schafften, dies zu sich zu nehmen.


b) Das Verhör

Hexe oder Hexer,die zum Verhör vor ihren Richter kamen,waren also meist durch Kerkerhaft und unwürdige und demütigende Behandlung seelisch und körperlich gebrochen.Es ist verständlich, daß es nicht lange dauerte bis man ein vollkommendes "Geständnis" erhielt. Der Richter durfte jedes nur erdenkliches Mittel anwenden.Fangfragen und Versprechungen (z.B. die Hexe würde nach dem Verhör frei kommen) waren legitime Methoden.Die Angst,die diese Leute vor der Hexe hatten ist nahezu lächerlich.So mußte die Hexe mit dem Rücken in das Zimmer gebracht werden,um dem bösen Blick auszuweichen und ähnliches.Die Interrogatorien, also die Fragebögen umfaßten 80 bis 90 Fragen.Generalien wie Name,Alter, Geschlecht wurden erfragt.Dann ging man ins Detail und fragte v.a.nach der Sexualität des Angeklagten.
Für die sexualfeindliche Kirche war geradezu jedes sexuelle Verhalten eine Sünde und andererseits hatten die Menschen damals eine sehr unverblümte Art zu geschlechtlichen Dingen.

c) Hexenproben

Die gebräuchlichste Probe war die Nadelprobe, hier wurden ihr alle Haare,also auch die Augenbrauen und die Schamhaare abgeschoren und es wurde nach dem Teufelszeichen, also jedem Muttermal,jeder Warze,jeder dunkle Hautstelle gesucht.Man begann also mit einer langen Nadel in diese Zeichen einzustechen.War man relativ unempflindlich an einer Stelle, also schrie man nicht laut genug oder kam kein Blut zum Vorschein,so war dies ein gern gesehener Beweis.Daß man allerdings nicht mehr als einen Schmerz erkennt war damals noch nicht bekannt.
Die Wasserprobe wurde ebenfalls häufig angewendet.Man fesselte die rechte Hand an den linken Fuß der Angeklagten und umgekehrt.Dann ließ man sie mit einem Strick in das Wasser hinunter.Ging die Hexe dabei nicht unter war sie schuldig.Die Wasserprobe als Beweis einer Schuld beruhte auf dem Glaube,daß Wasser durch die Taufe Christi im Jordan keinen Verbrecher aufnehme.Außerdem mußten Hexen sehr leicht sein,da sie ja auch durch die Luft fliegen konnten.
Die Wiegeprobe war die nächste Probe und lief nach der Schilderung der Wienerischen Zeitung von 1728 über einen Hexenprozeß in Ungarn so ab: "Nehmlich nachdem sie auf dem Wasser gleich einem Pantoffel-Holtz geschwummen,wurden sie auf eine Waage gelegt,um sie zu wägen;dabey denn zu verwundern,daß ein großes und dickes Weib nicht mehr als 1 ½ Loth, ihr Mann,so auch nicht von den kleinsten war nur 5 Quentgen,die übrigen aber durchgehends entweder 1 Loth oder 3 Quentlein,oder noch weniger gewogen haben.Darauf wurden den 13.Jun. Freytages 13 Personen,6 Hexenmeister und 7 Hexen lebendig verbrannt."
Nur eine Waage, nämlich die von Oudewater in einem Städtchen in Holland war absolut objektiv.Sie zeigte immer das richtige Gewicht an,wurde oft überprüft und konnte ein/e Angeklagte/r ein Zertifikat von dieser Waage vorweisen,so war selbst für den unerbittlichsten Hexenverfolger die Unschuld bewiesen,der/die Angeklagte wurde frei gelassen.


d) Die Folter

Hatte man nun genug Indizien,war die Hexenprobe erfolgreich und wollte die Hexe trotzdem nicht gestehen,so wurde ihr die Folter angedroht.Zuerst zeigte man ihr die Geräte nur,reichte dies nicht aus,so wurde ihr eines unter Schmerzen angelegt und reichte die simmer noch nicht, so wurde die richtige Folter begonnen und spätestens dann bekam man das zu hören,was man hören wollte.Gestand die Hexe auch unter der Folter nicht,so wurde sie jedoch trotzdem in den seltensten Fällen freigelassen,da sie ja hoffnungslos verkrüppelt war und dies kein gutes Bild auf die Gerichte warf.Wurde doch eine Hexe freigelassen - und dies kam äußerst selten vor - ,so mußte sie einen Eid schwören,daß weder sie noch ein Mittelsmann sich an den Obrigkeiten rächen würden.
Gestand man unter der Folter,widerrief aber seine Aussage danach, - dies kam am häufigsten vor - so war es zu spät.Der Jesuit Friedrich von Spee war einer der wenigen Gegner der Hexenverfolgung,der beklagte,daß die Hexe,die ihre Aussage widerrief nochmals zur Folter kam und dann,ihrer Sinne nicht mehr mächtig,die wahnwitzigsten Bekenntnisse abgab.
Eine der wenigen standhaften Leugnenden war Barbara Marostiga,die nach insgesamt 27 Torturen zu Tode gefoltert wurde.Sie wurde,weil sie nicht gestand in geweihter Erde, aber ihne Glockengeläut bestattet.
Der Notar,der dies niederschrieb,Silvester Lentner vom Schliersee konnte sich selbst da die Bemerkung nicht verkneifen,daß es seit der Beerdigung kein gutes Wetter mehr gab und dieses Wetter offenbar die Strafe für eine zu milde Behandlung der Barbara Marostiga war!!
In Lankowitz bei Köflach wurde die nach ihren Angaben 100 Jahre alte Martha Meßnerin mit ihren 2 Töchtern Maria und Christina und ihren 2 Enkelinen Ursch und der stummen und geistesschwachen Christine im Jahre 1671 zum Prozeß geführt.Die Alte war noch unter der Folter geständig,woraufhin man sie im Kerker verschmachten ließ.Die Töchter gestanden unter der Folter Hexenflüge und ähnliches.Sie wurden 1672 am Scheiterhaufen erwürgt und dann verbrannt.Die 10jährige Urschl wurde ebenfalls zum Tode verurteilt,die Hebamme sollte ihr im warmen Bade die Adern aufschneiden und sie verbluten lassen.Es wird vermutet,daß sich die Hebamme geweigert hat,jedenfalls wurde beiden Kindern das Leben geschenkt.
Diejenigen,die ohne Geständnis entlassen werden mußten,hatten trotzdem kein besonders angenehmes Leben.Sie mußten in der Familie in gesonderten Räumen leben,durften nicht auf die Straße und wenn dann wurden sie gemieden.In der Kirche mußten sie auf gesonderten Plätzen sitzen oder sie wurden sowieso zum Ort hinausgejagt.

e) Die Hinrichtung

Die Hinrichtungsarten waren:
Verbennen bei lebendigen Leibe,Erdrosseln und anschließendes Verbrennen oder Tod durch das Schwert und Verbrennung.
Vor der Hinrichtung wurden nicht selten Marterungen vorgenommen wie z.b.: Räderung, glühende Zangenzwicke oder Schleifung zur Richtstatt.Kinder unter 10 Jahren kamen zum Ausbluten in das warme Bad.Kinder zwischen 10 und 14 Jahren wurden durch das Fallbeil gerichtet.
In Fürstenfeld etwa sollte der 9jährige Mathiesel im Jahre 1980 durch das Bad verbluten.Er verblutete aber nicht und wurde zu den Barmherzigen Brüdern nach Graz geschickt,wo sich die Patres weigerten ihn aufzunehmen und zu pflegen.Er wurde schließlich ins Grazer Bürgerspital gebracht.Diese Kinder wurden oft zu "ehrbaren Hausleuten" zur Erziehung geschickt.Das Geld für diesen Aufwand wurde aus der Amtskasse bezahlt.Daß diese Kinder allerdings unter dem Ruf ein "Hexenkind" zu sein ein Leben lang gelitten haben, ist anzunehmen.

 
 

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