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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der ausgleich mit ungarn 1867



Ab dem 15. März 1867, der makabererweise ident war mit dem 19. Jahrestag der ungarischen Revolution, zwischen herrschenden Schichten Österreichs und Ungarns verein¬barten AUSGLEICH kann man von der ÖSTERREICHISCH-UNGARISCHEN MONARCHIE sprechen, die des öfteren auch als DONAU- oder DOPPELMONARCHIE bezeichnet wird. Sie ist eine Realunion, die sich aus den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern (der österreichischen Reichshälfte, Cisleithanien), und den Ländern der ungarischen Krone (ungarische Reichshälfte, Transleithanien) zusammen¬setzte.
Die durch die Person des gemeinsamen Herrschers getroffene staatsrechtliche Lösung nannte man DUALISMUS. In Österreich führte der Monarch den Titel >Kaiser<, in Ungarn den Titel >König<.
Die dualistische Umgestaltung Österreichs führte dazu, daß die beiden Reichs¬hälften zwar innenpolitisch völlig autonom und gleichberechtigt waren, nach außen hin aber, unter anderem auch im Heerwesen, geeint auftraten. Auch die gemeinsamen Zollgrenzen und das einheitliche Währungssystem ließen die Monarchie als einen Staat erscheinen.
Trotz Beibehaltung einer nationalen Hegemonie der deutschsprachigen Volksgruppe in Cisleithanien und der ungarischen Volksgruuppe in Transleithanien wurden dennoch den Natio¬nalitäten, die im Land lebten, die elementarsten Rechte zugestanden. Da der Kaiser absoluter Herrscher bleiben konnte, akzeptierte er, daß in beiden Reichshälften die internen Angelegenheiten von einer dem Parlament unterstellten Regierung erledigt wurden.
Die gemeinsamen Ämter trugen die Bezeichnung >kaiserlich und königlich< oder kurz >k. u. k<. Die Ungarn hatten auf das und besonderen Wert gelegt, da sie es als Symbol ihrer Gleichberechtigung verstanden. Rein österreichische Ämter Organisationen, Titel, etc. hingegen hießen >kaiserlich-königlich< mit der offiziellen Abkürzung >k. k.<, rein ungarischen >magyar királyi< (ungarisch königliche), meist als >magy. kir.< gekenn¬zeichnet. Am 8. Juni 1867 wurde FRANZ JOSEPH als FERENC JÓZEF I. in der Matthiaskirche auf der Burg Buda zum König von Ungarn gekrönt, als ihm der ungarische Minister¬präsident Graf GYULA ANDRÁSSY gemeinsam mit dem höchsten kirchlichen Würdenträger Ungarns, dem Fürstbischof von Esztergom, die Stephans¬krone aufs Haupt setzte.

 
 

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