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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Das naturrecht



Der an sich alte Gedanke des Naturrechts wurde wieder aufgenommen und neu durchdacht. Darunter wurde verstanden, daß jedem Menschen von Natur aus bestimmte Rechte zukommen. Diese Rechte sind das Recht auf Leben, auf Freiheit und auf Eigentum. Alle Menschen sind gleich, jeder ist frei geboren, deswegen soll er es auch bleiben. Der Staat hat die Aufgabe, diese natürlichen Rechte des einzelnen zu schützen. Es ist deshalb verständlich, daß in der damaligen Zeit des fürstlichen Absolutismus und der Leibeigenschaft, diese Gedanken ungeheuer revolutionär wirkten.

3.1 Die Lehre vom Staat

Eine neue Lehre vom Staat wird entwickelt. Der Staat beruht auf einer Art Gesellschaftsvertrag. Dieser Vertrag definierte man folgendermaßen: Aus dem Wunsch nach Frieden und Sicherheit sind die Menschen übereingekommen, einen Herrscher einzusetzen, der die Einhaltung der Naturrechte zu gewährleisten hat. Da die Herrscher alle seine Macht vom Volk erhält, kann ihm die Macht auch wieder entzogen werden, wenn er sie mißbraucht. In diesen Gedanken liegen die Wurzeln der Französischen Revolution von 1789.
Der französische Gelehrte Montesquieu hat die neue Staatslehre mit der Forderung nach Gewaltentrennung weiterentwickelt. Bis dahin schien es selbstverständlich, daß der König die Gesetze gab, darauf achtete, daß sie eingehalten wurden, und oberster Richter war. Diese Machtkonzentration führte häufig zu einem Mißbrauch der Macht. Die Gewaltentrennung sieht drei voneinander unabhängige Einrichtungen vor. Diese sehen vor, daß die Vertreter des Volkes die gesetzgebende Körperschaft ( heute bie uns der Nationalrat) bilden, die Regierung sorgt für die Durchführung und Einhaltung der beschlossenen Gesetze, und ein von beiden unabhängiger Richterstand spricht Recht nach den geltenden Gesetzen.
Sowohl der Gedanke des Naturrechts als auch die Lehre vom Staat wirken bis in unsere Zeit,und zwar in der Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen (1948) und in der Einrichtung demokratischer Staatswesen.

 
 

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