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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Das februarpatent 1861



Da die Regierung schließlich die Undurchführbarkeit des OKTOBERDIPLOMS einsah, wurde am 26. Februar 1861 eine neue Verfassung, das FEBRUARPATENT, ohne Mitwirkung des Reichsrates erlassen. Sie bestand aus einem Grundgesetz über die Reichsvertretung sowie aus Landesordnungen, Landtagswahlordnungen und der Festlegung der Mandatsverteilung für Kurien der einzelnen Länder.
Die Verfassung war einheitlich und konstitutionell. Die Reichsvertretung kam dem Reichsrat zu, der nach dem Zweikammernsystem, bestehend aus dem HERREN- und dem ABGEORDNETENHAUS, funktionierte.
Mitglieder des HERRENHAUSES waren die großjährigen Prinzen des kaiserlichen Hauses, Angehörige mancher hochgestellter Adelsfamilien, alle Erzbischöfe, sowie Bischöfe von fürstlichem Rang und vom Kaiser wegen besonderer Verdienste auf Lebenszeit bestimmte Mitglieder der Gesellschaft.
Die 343 Mitglieder des Abgeordnetenhauses wurden vom Landtag nach Kurien gewählt, wobei den einzelnen Ländern eine verschieden hohe Anzahl an Sitzen zukam. Der Kaiser konnte jedoch auch eine unmittelbare Volkswahl anordnen.
Zu einem Gesetzesbeschluß war die Zustimmung beider Häuser und die kaiserliche Sanktion, das heißt das Einverständnis des Monarchen, nötig. Bei Änder¬ungen des Grundrechtes brauchte man eine 2/3-Mehrheit, ansonsten genügte die einfache Mehrheit.
Nach der Bestimmung aller Mitglieder wurde am 1. Mai 1861 der Reichstag feierlich eröffnet. Doch erschienen nicht alle Abgeordneten, da insbesondere die Ungarn die Wiederherstellung der Gesetzeslage von 1848 und die Anerkennung einer bloßen Personalunion forderten.
1862 wurden zwei Grundrechte festgesetzt, die bis heute in unveränderter Form Gültigkeit haben: Das Gesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit (dieses Gesetz wurde erst vor zwei Jahren durch eine Neuregelung abgelöst) und das Gesetz zum Schutz des Hausrechts (dieses Gesetz gilt noch heute als Verfassungsgesetz).
Im Jahre 1861 löste Kaiser Franz Joseph den ungarischen Landtag auf und verhängte den Ausnahmezustand, da sich Ungarn weiterhin weigerte Vertreter in den Reichsrat zu schicken. 1865 versuchte er jedoch persönlich, zu einer Einigung zu gelangen.

 
 

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