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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Abschnitt ii





Das Wesen des Adels und der älteren Tyrannis.
Die archaische Zeit darf keinesfalls als eine Zeit uneingeschränkter Adelsherrschaft gesehen werden. Obwohl das für zwei Drittel der Epoche zutrifft, ist diese im letzten, wichtigsten Drittel eher zielstrebig adelsfeindlich, indem andere, bürgerliche Kräfte wirksam werden und ihren Tribut für die sich verändernden Umstände verlangten. Die politische Entwicklung zwischen der Großen Wanderung und den Perserkriegen ist dabei ausschlaggebend, sie beginnt mit dem klassischen Wehrverband, geht in einen adelsdominierten Geschlechterstaat über und mündet schließlich in den Bürgerstaat der Polis Mitte des 7. Jahrhunderts. Dieser vereint drei Punkte in sich:
1.) Die Sammlung des politischen Lebens in einem städtischen Zentrum.
2.) Die Ausbildung spezifischer staatlicher Funktionen und deren Überantwortung an Beamte.
3.) Die Schaffung einer bürgerlichen Gesellschaft, die kraft gesetzten Rechtes als solche existiert und Souverän des Staates ist.
Während der Punkt 1 auch für die Zeit der Adelsherrschaft in Frage kommt, kann man davon ausgehen, daß der Adel an den Punkten 2 und 3 wahrscheinlich mitgewirkt hat, sich die in ihnen zum Ausdruck kommende Entwicklung aber direkt gegen die Dominanz des Adels richtet. Dabei ist die Entstehung der Stadt als politischer Mittelpunkt keine Neuentwicklung der Griechen, vielmehr wurden die bei den Eroberungen bestehenden städtischen Verhältnisse aufgrund ihrer Vorteile gegenüber einem ländlichen Siedlungswesen übernommen oder es kam zur Bildung von Stammstaaten, wie sie in Mittel- oder Westgriechenland zu finden sind. In beiden Fällen war der gemeinsame Ausgangspunkt die Bildung einer Wehrgemeinschaft.
Ein Königtum konnte bei den Griechen aufgrund der Macht des Adels nicht sehr stark werden. Da ihnen das Wesen eines aggressiv expandierenden Staates in der archaischen Zeit fremd war und durch die Kleinheit der Verhältnisse ein Feudalsystem ausgeschlossen war, gab es für einen Herrscher keine Möglichkeit zur Machtetablierung und -mehrung. Deshalb gab es bis zur Wende des 7. Jahrhunderts u.a. keine Autorität über dem Adel. Er stand gleichberechtigt neben dem König und teilte mit diesem sogar den Titel des Basileus, besaß gleichbedeutend alle wesentlichen Funktionen des Staates, große Teile des Landes und sogar Städte und Siedlungen. Somit war der Adel im Besitz der materiellen und intelektuellen Überlegenheit gegenüber den Gemeinfreien, ein festes staatliches Gefüge konnte nicht entstehen, und das vorhandene reichte nur soweit wie die jeweilige Adelsgesellschaft.
Die adlige Schicht unterhielt weitläufige Beziehungen ins Ausland und Kriege waren oftmals nur Fehden zwischen den Adligen verschiedener Staaten. Staat und Politik jener Zeit waren eine reine Ableitung der gesellschaftlichen Stellung des Adels, sodaß eine selbständige Staatlichkeit dem damaligen Leben im großen und ganzen unbekannt war. Der archaische Staat der uneingeschränkten Adelsherrschaft befindet sich daher minimal in einer spezifisch staatlichen und maximal in einer gesellschaftlichen Verfassung. Intensive Adelsverbindungen und ein ausgeprägtes Demiurgentum ließen örtlich festgelegte Energien zu Gunsten über den Staat hinausgehender Verbindungen zurücktreten.
Dieses Staatsgefüge endete mit der Entstehung der griechischen Stadt im rechtlichen Sinne und dem Auftreten der bürgerlichen Schichten von der Mitte des 7. Jahrhunderts an bis zu den Perserkriegen. Eine in einmaligen Akten gestiftete Satzung mit geregelter staatlicher Steuererhebung, Lastenverteilung für den Kriegsdienst, Festsetzung des materiellen und formellen Rechtes und Schaffung von Beamtenstellen etc. verdrängte den gewordenen Zustand der standesmäßigen Privilegien. Träger dieser neuen Verfassung war die staatsbürgerliche Gesellschaft der Politen. Trotzdem wurde die politische Formensprache und die soziale Ordnung des Rittertums als Basis beibehalten und viele Adlige besetzten weiterhin hohe Machtpositionen und beugten sich nur oberflächlich der neuen Ordnung. Ein Beleg dafür ist, daß bei der Bildung von Parteien (stasis) im 7. und 6. Jahrhundert immer auch persönliche Interessen von Vertretern der Adelschicht mitwirkten und dem steten Wettkampf der Adligen um Ruhm und Ehre kein Abbruch getan war.
Begreifen wir die archaische Epoche als eine solche der staatlich ungebundenen und damit erst zur Schaffung der griechischen Einheit befähigten Kräfte, stellt sich die Frage, ob man nach der Entstehung der Stadtstaaten, die diesem Wesen in dem Sinne entgegenarbeiteten, daß sie eine Aufhebung der außerstaatlichen Zusammenhänge und Beziehungen bewirkten und die realen Stammesverbände auflockerten, noch von der archaischen Zeit sprechen kann. Im folgenden wird geschildert, daß dies der Fall ist.
Eine der charakteristischsten Erscheinungen dieser Zeit war die ältere Tyrannis (Machtergreifung einer Adelssippe und Ausschaltung der jeweiligen Gegnerschaften) als eine Spielform unter mehreren Möglichkeiten adliger Politik, die aber keinen ausgeformten Staatstypus darstellte. In ihrer Zeit wurden in ganz Hellas starke freundschaftliche Bande geknüpft und die panhellenischen Spiele wurden erst in diesem Abschnitt wirklich groß und kamen als gesellschaftliches Integrationsmittel voll zur Geltung. Man darf dabei aber das Gewicht politischer Themen nicht unterschätzen, im Gegenteil, die internationalen Beziehungen des Adels waren geradezu durchtränkt mit politischen Stoffen. Dabei agierte der Adel aufgrund fehlender Solidarität mit dem Staat häufig sehr eigenständig, vom Staatswesen losgelöst und unabhängig zur Vaterstadt, was nicht selten zu schweren Mißverständnissen und Unklarheiten führen konnte, da neben der offiziellen Staatsgewalt stets selbständige, auch nach außen wirkende Mächte handelten. Das auch in den spätarchaischen Staaten noch recht lockere Gefüge des Staates besaß noch nicht die Kraft, sich dagegen zu wehren. Erst gegen Ende der archaischen Zeit kann man schüchterne Versuche zur Eindämmung dieser Verhältnisse erkennen. Der Staat achtete zunehmend auf die Taten seiner Bürger, übernahm dafür die Verantwortung und trat dementsprechend auch für diese ein.

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