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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Schweiz - verwaltung und politik



Die Schweiz ist eine parlamentarische Bundesrepublik, die bis 1999 auf der Verfassung vom 29. Mai 1874 beruhte. Diese wurde mehrfach geändert, aber lange Zeit nicht ersetzt. Eine neue Verfassung wurde im April 1999 durch Volksentscheid angenommen. Bei den Bundeswahlen sind alle Bürger über 18 Jahren wahlberechtigt. Frauen erhielten 1971 durch ein Referendum (Volksabstimmung, Volksentscheid) das Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene. Auf Kantonsebene wurde das Frauenwahlrecht erst 1990 endgültig verwirklicht. Die Wählerschaft wählt nicht nur ihre Abgeordneten, sondern kann auch über Bundesgesetze und Verfassungsänderungen abstimmen. Das Referendum ist ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Gesetzgebungsverfahrens. Verfassungsänderungen können auf dem Weg des Volksbegehrens von mindestens 100 000 stimmberechtigten Bürgern angeregt werden (Verfassungsinitiative). Die Verfassungsänderung muss im Anschluss daran durch einen Volksentscheid bestätigt werden. Bundesgesetze müssen ebenfalls einer Volksabstimmung unterbreitet werden.

5.1 Exekutive

Das oberste Exekutivorgan der Schweiz ist der Bundesrat (Conseil Fédéral, Consiglio Federale). Er wird alle vier Jahre von der Bundesversammlung gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern (Ministern). Der Bundesrat ist dem Parlament verantwortlich. Der Vorsitzende des Bundesrates, der Bundespräsident, wird von der Bundesversammlung für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Nach der Verfassung ist die Wiederwahl des Bundespräsidenten für aufeinander folgende Amtsperioden ausdrücklich untersagt.

5.2 Legislative

Gesetzgebendes Organ ist die Bundesversammlung (Assemblée Fédérale, Assemblea Federale), das schweizerische Parlament, das aus zwei Kammern, dem Ständerat (Conseil des Etats, Consiglio degli Stati) und dem Nationalrat (Conseil National, Consiglio Nazionale) besteht. Der Ständerat umfasst 46 Abgeordnete, die nach den jeweiligen Vorschriften der Kantone nach dem Mehrheitswahlrecht in der Regel für vier Jahre gewählt werden. Jeder Kanton hat zwei Mandate, jeder Halbkanton ein Mandat. Der Nationalrat wird aus 200 nach dem Verhältniswahlrecht für vier Jahre gewählten Abgeordneten gebildet.

5.3 Judikative

Höchste juristische Instanz ist das Bundesgericht in Lausanne; es besteht aus 30 Richtern, die von der Bundesversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden. Es bildet die letzte Instanz bei Verfahren zwischen Bund und Kantonen, Körperschaften und Privatpersonen und bei interkantonalen Streitfällen. Einen eigenen Zuständigkeitsbereich hat das Bundesgericht nur in Fragen des Verfassungsverstoßes. Jeder Kanton hat ein eigenes, unabhängiges Rechtssystem mit Zivil-, Straf- und Berufungsgerichten. Die Todesstrafe wurde 1942 abgeschafft.

5.4 Kommunalverwaltung

Die Schweiz ist ein Bundesstaat, der aus 20 Vollkantonen und sechs Halbkantonen besteht. Die Untergliederung in Halbkantone geschah aus verwaltungstechnischen Gründen. Die Kantone und Halbkantone sind: Aargau, Appenzell-Ausserrhoden (Halbkanton), Appenzell-Innerrhoden (Halbkanton), Basel-Landschaft (Halbkanton), Basel-Stadt (Halbkanton), Bern, Fribourg, Genf (Genève), Glarus, Graubünden (Grisons), Jura, Luzern (Lucerne), Neuchâtel, Nidwalden (Halbkanton), Obwalden (Halbkanton), Sankt Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn (Soleure), Thurgau, Tessin (Ticino), Uri, Wallis (Valais), Waadt (Vaud), Zug und Zürich.

Alle von der schweizerischen Verfassung nicht an den Bund übertragenen Vollmachten liegen bei den Kantonen, wie z. B. der Erlass der Schulgesetze, der Prozessordnungen und der Vorschriften der Gerichtsverfassung. Die staatliche Organisation der Kantone wird von diesen selbst bestimmt, muss jedoch demokratischen Prinzipien entsprechen. Jeder der 20 Kantone und der sechs Halbkantone hat ein vom Volk gewähltes Parlament (Kantonsrat) und als Exekutive einen Regierungsrat. In Appenzell, Glarus und Unterwalden gibt es neben dem Rat noch eine Landsgemeinde, eine Versammlung stimmberechtigter Bürger, bei der jeder Teilnehmer das Wort ergreifen darf; die zur Diskussion stehenden Angelegenheiten werden in Abstimmungen entschieden. In den meisten Kantonen ist jedoch der Kantonsrat eine repräsentative Körperschaft, die vom Volk gewählt wurde. Frauen erhielten das Wahlrecht für Kommunal- und Kantonswahlen in den meisten Gebieten während der siebziger Jahre. In Appenzell-Innerrhoden waren Frauen bis 1990 nicht stimm- und wahlberechtigt. Die kleinsten Verwaltungseinheiten sind die über 3 000 Gemeinden der Schweiz. Sie können in vielen Verwaltungsangelegenheiten weitgehend autonom handeln. Mehrere Gemeinden werden zu einem Bezirk zusammengefasst, dem ein Landammann vorsitzt, der die Kantonsregierung vertritt.

5.5 Politik

Die stärksten politischen Parteien der Schweiz sind die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS), die Schweizerische Volkspartei (SVP), die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) und die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP). Weitere wichtige Parteien sind u. a. die Grüne Partei (GP), die Liberale Partei (LP) und die Partei der Arbeit (PdA). Der Landesring der Unabhängigen (LdU) löste sich im Dezember 1999 auf.

5.6 Verteidigung

Die Schweiz unterhält eine Milizarmee mit allgemeiner Wehrpflicht für alle Männer zwischen dem 20. und 42. Lebensjahr. Mit 400 000 Mann zählt diese Armee zu den größten in Westeuropa. Siehe auch Schweizer Armee

 
 

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