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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Niederschlag

Konvergenzkriterien: darstellung, diskussion, kritik und alternativen



3.1 Darstellung der Konvergenzkriterienbr />
Oft genannt und im Maastrichter Vertrag festgelegt, muß man sie dennoch immer wieder aufführen. Nach Meinung des britischen EU-Kommissars Leon Brittan haben sie in den letzten Jahren ihre heilsame Wirkung bereits bewiesen, selbst wenn es zu keiner Währungsunion käme.

. Inflation: Die durchschnittliche Inflationsrate während des letzten Jahres vor der Prüfung darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der höchstens drei preisstabilsten Länder der EU liegen.

. Zinsen: Die durchschnittlichen langfristigen Zinsen während des letzten Jahres vor der Prüfung dürfen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der höchstens drei preisstabilsten Länder der EU liegen.

. Budgetdefizit: Das geplante oder tatsächliche staatliche Budgetdefizit auf allen Staatsebenen, ohne Erträge aus Privatisierungen von Staatsbetrieben, aber inklusive Arbeitslosen- und Pensionskassen, darf nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen.

. Staatsschulden: Die Staatsschulden dürfen nicht mehr als 60% des BIP betragen.

. Wechselkurse: Einhalten der normalen Bandbreite im EWS ohne größere Probleme während mindestens zwei Jahren vor Beginn der Währungsunion. Insbesondere ist eine Abwertung aus eigener Initiative in dieser Zeitspanne untersagt.

Bei Beginn der dritten Stufe der Währungsreform ist bei allen beteiligten Staaten die Unabhängigkeit ihrer Zentralbank von der Regierung vorausgesetzt.

Die erste Stufe der Währungsreform hat mit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags begonnen, die zweite wurde mit der Einrichtung des Europäischen Währungsinstitutes in Frankfurt erreicht. In ihr befindet sich gegenwärtig die EU. Die dritte Stufe wird mit der Auswahl der Teilnahmeberechtigten vorbereitet und mit der Fixierung des dauerhaften Verhältnisses ihrer Währungen zu der einheitlichen Währung erklommen. Auf ihr geht es dann, ab dem 1.1.99 um die technische Umstellung der gemeinsamen, aber in unterschiedlichen Geldzeichen ausgedrückten Währung auf ein einheitliches Geldzeichen.


3.2 Die öffentliche Debatte: Konvergenzkriterien pro und contra

Obwohl es nur mehr zwei Jahre sind, bis die dritte Stufe der EWährungsunion eingeleitet werden soll, gehen die Meinungen von Politikern und Experten über die Risiken und Vorteile der Europäischen Währungsunion weit auseinander.

Zwei gegensätzliche Meinungen werden deshalb im folgenden dargestellt:
1) Positive Stimmen zu den Konvergenzkriterien
2) Kritische Stimmen zu den Konvergenzkriterien


3.2.1 Positive Stimmen zu den Konvergenzkriterien

Der Präsident des Europäischen Parlaments, Klaus Haensch (SPD) , geht davon aus, daß die Währungsunion 1999 wie geplant in Kraft treten kann. Auch die Europäische Kommission in Brüssel ist überzeugt, daß die Bürger sich dem Euro anschließen werden.

EU-Kommissionspräsident Jacques Santer betonte hierzu vom 22.-24.1.1996 in Brüssel die Wichtigkeit der Einführung einer einheitlichen Währung ab dem 1.1.1999. Ziel der Einführung einer einheitlichen Währung sei die Rückeroberung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit sowie die Verbesserung des Wirtschaftssystems, wodurch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die einheitliche Währung sei ein "Peitschenhieb für unser Integrationsvorhaben", meinte Jacques Santer . Die Bürger müßten davon überzeugt werden, daß der "Euro gut für die Beschäftigung" sei, forderte Santer . "Alle betroffenen Akteure" sollten ihre Energie gebündelt in einen "Vertrauenspakt" einbringen.

Auch der Bundesbankpräsident Hans Tietmeyer betonte, daß die politische Entscheidung für die Währungsunion mit dem Vertrag von Maastricht und seiner Ratifizierung gefallen sei. Jetzt komme es darauf an, eine stabile und dauerhafte ökonomische und politische Grundlage für dieses Vorhaben zu schaffen. Ansonsten würde die Währungsunion zu einer schweren politischen Hypothek für die weitere europäische Integration werden. Eine Lockerung der Konvergenzkriterien würde nach Tietmeyer zu einem Vertrauensverlust auf den Finanzmärkten führen, der nur schwer wieder wettzumachen wäre.

Günter Rexrodt (FDP) fordert auf, "weder die Konvergenzkriterien zu verändern, noch am Termin der dritten Stufe der Währungsunion zu rütteln. Sonst bestehe die Gefahr, daß zu viele Teilnehmer versuchen würden, die Kriterien zu ihren Gunsten aufzuweichen." Danach würde seiner Ansicht nach der ganze Binnenmarkt in Gefahr geraten.

Als "nicht zielführend" bezeichnete Österreichs Finanzminister Viktor Klima Diskussionen über Veränderungen der Maastricht-Kriterien oder eine Verschiebung des für Anfang 1999 vorgesehenen Starts der 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Er warnte davor, damit "Verunsicherung in die Kapitalmärkte hineinzutragen". Nach den kurzfristigen Anstrengungen im Budgetkonsolidierungspaket müßten nun strukturelle Reformen vorangetrieben werden, z. B. zur Finanzierung der Sozialsysteme sowie Verwaltungsreformen.

Die Schweiz werde der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zwar nicht beitreten, sei aber als Land mit eigener harter Währung an einem starken Euro "überaus interessiert", erklärte der Schweizer Finanzminister Kaspar Villiger. Zweifel an den Maastricht-Kriterien für die europäische Währungsunion könnten nämlich, so Villiger, "durchaus in eine Bewegung in den Schweizer Franken führen", was sowohl die Schweizer Volkswirtschaft als auch die Nationalbank vor Probleme stellen würde.



Am 2.4.1996 stellte der Präsident des Europäischen Währungsinstituts Alexandre Lamfalussy in Frankfurt den zweiten Jahresbericht vor. Aus dem Bericht geht hervor, daß nach Einschätzung des EWI der Termin des 1.1.1999 für den Beginn der dritten Phase der Währungsunion und die Einführung der einheitlichen Währung eingehalten werden könne. Voraussetzung sei "eine angemessene Wirtschaftspolitik bei strikter Anwendung der Konvergenzkriterien und eine zufriedenstellende Wirtschaftsentwicklung in der Gemeinschaft". Ein allgemeiner Rückgang der Konjunktur sei nicht zu befürchten, es werde im Gegenteil 1996 mit einem Wachstumsaufschwung gerechnet. Lamfalussy betonte, daß nach wie vor die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten den größten Anlaß zur Sorge gebe. Die staatlichen Finanzen bildeten den Schwachpunkt des Konvergenzprozesses. Die Schuldenquote in der EU sei weiter gestiegen und habe 1995 bei über 70 % des Bruttoinlandsproduktes gelegen. Eine unverzügliche Verstärkung der Politik der Haushaltskonsolidierung sei deshalb unumgänglich.

Auch EU-Kommissar Yves-Thibault de Silguy erklärte am 13.2.1996 in Frankreich, daß an dem Termin 1.1.1999 festzuhalten sei. Eine Verschiebung würde das politische Gleichgewicht erschüttern. Neuverhandlungen müßten geführt werden. Negative Auswirkungen auf die Konvergenzkriterien, die kollektive und individuelle Glaubwürdigkeit der Mitgliedstaaten seien die Folge. Eine Verschiebung liefe somit auf ein Scheitern hinaus. Die Einführung der einheitlichen Währung sei aber erforderlich, um Währungsturbulenzen mit ihrer negativen Auswirkung auf Wirtschaftswachstum und Wettbewerb zu verhindern. Weiter betonte de Silguy erneut die Notwendigkeit der Zurückführung der öffentlichen Defizite. Die vertraglich festgelegten Konvergenzziele seien realisierbar. Parallel zur Senkung der öffentlichen Defizite sei eine angemessene Strukturpolitik zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unumgänglich. Um die Politische Union neben der Währungsunion voranzubringen, müsse der politische Wille zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik innerhalb der EU vorhanden sein. Weiter sprach sich de Silguy für eine Stärkung des Finanzministerrates aus. Er müsse "zu einer echten Entscheidungsinstanz werden und ggfs. Zwangsmaßnahmen treffen". Auf Vorschlag der Kommission müsse der Rat entscheiden können, ob Defizite Sanktionen erforderten.
OECD-Generalsekretär Jean-Paul Paye ist der Ansicht, daß mit Einführung der Währungsunion u.a. die Kosten des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs verringert werden. Absicherungen gegen Wechselkursschwankungen werden überflüssig. Da Transaktionen nicht mehr in verschiedenen Währungen durchgeführt werden müßten, sänken Rechnungslegungskosten und schrumpften die Spannen bei kleineren Überweisungen. Preis- und Kostenvergleiche würden vereinfacht und somit würde die Entstehung eines wirklichen Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen gefördert. Allerdings gebe es in der Übergangsphase zur Währungsunion noch viele Probleme zu lösen. Der Abbau der konjunkturellen Arbeitslosigkeit erfordere niedrige Zinsen und ein "sehr günstiges Geschäfts- und Konsumklima". Dabei werde der deutschen geldpolitischen Ausrichtung eine Schlüsselrolle für die Zinsentwicklung im EWS-Verbund zufallen.


3.2.2 Kritische Stimmen zu den Konvergenzkriterien

Bundesbankdirektor Issing sieht große Risiken für das Inkrafttreten im Jahr 1999 voraus. Er kritisierte: "Die Währungsunion als Schrittmacher der Politischen Union einsetzen zu wollen, heißt das Pferd vom Schwanze aufzuzäumen". Sparkassenpräsident Horst Köhler plädiert für eine Verschiebung, wenn die Stabilitätskriterien nicht von genügend Ländern erfüllt sind. Die Währungsunion dürfe nur kommen, wenn die Euro-Währung so stabil ist wie die DM. Qualität müsse Vorrang vor Terminen haben. Ähnlich sieht es der Chefvolkswirt der Dresdner Bank, nach dessen Meinung angesichts der Entwicklung des vergangenen Jahres die Einführung der gemeinsamen Währung mehr gefährdet sei als noch vor einem Jahr. Der Münchner Finanzexperte Gottfried Heller meint, daß die Konvergenzkriterien nur zu erfüllen seien, wenn in allen EU-Staaten drastische Einschnitte in das soziale Netz gemacht würden. Abgesehen davon, daß Heller dies politisch nicht für durchsetzbar hält, würde eine starke Reduzierung der Ausgaben eine verhängnisvolle Spirale in Gang setzen: schwächeres Wachstum, steigende Arbeitslosigkeit, zunehmende soziale Spannungen, geringere Steuereinnahmen, größeres Haushaltsdefizit, erneute Steueranhebungen, weitere Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland, weitere Abschwächung der Konjunktur etc..

Durchaus kritisch sieht die Professorin für Außenwirtschaft an der Universität Stuttgart-Hohenheim, Renate Ohr , die Einführung einer gemeinsamen Währung. Allein für die technische Umstellung im Bankensektor, d.h. für die Anpassung aller Buchungs-, Abrechnungs- und Zahlungsverkehrssysteme liegen laut Renate Ohr bereits Kostenschätzungen in Höhe von ca. 10 Mrd. ECU vor. Anpassungskosten entstehen jedoch auch in allen übrigen Wirtschaftsbereichen. Jede Buchhaltung muß auf die neue Währungseinheit umgestellt werden. Ferner müssen alle Formulare, gesetzlichen Bestimmungen, die geldliche Vorgaben beinhalten, sowie Geldautomaten, Registrierkassen, öffentliche Fernsprecher, Fahrkartenautomaten, Zigarettenautomaten, Süßigkeitenautomaten, Kaffeeautomaten und ähnliches auf Euro umgestellt werden. Die Professorin rechnet mit einem Preisschub im Zuge der Währungsumstellung von mindestens 2-3 %. Diese Ausgaben würden keinen produktiven Zwecken dienen, sondern würden unproduktiv verbraucht und voraussichtlich auf den Endverbraucher abgewälzt.

Selbst eifrige Anhänger einer europäischen Einheitswährung wie z.B .der einstige Premier Valery Giscard d`Estaing, meldeten Zweifel an. D' Estaing spricht sich für eine Aufweichung der Kriterien- zumindest was das Haushaltsdefizit angeht- aus. So sollten statt der vorgeschriebenen 3 Prozent des Bruttosozialprodukts, das Haushaltsdefizit auch mal 3,5 Prozent betragen dürfen. Nach d' Estaing ist die Auslegung der Kriterien Ermessenssache des Europäischen Rates, der dabei die Konjunktur in Rechnung stellen kann. Es gehe somit also nicht um eine Minderung, sondern um eine flexible, rechtmäßige Interpretation der Kriterien.




Auch in Deutschland wächst die Zahl der Währungs-Verweigerer, die das Tempo in Richtung Maastricht drosseln wollen. Wissenschaftler, wie der Vizepräsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung, Ullrich Heilemann, empfehlen, einen neuen "geeigneten Zeitpunkt zu suchen, zu dem die Maastricht-Ziele ohne großen Schaden zu erreichen" seien. Der Chefvolkswirt der Deutschen Bank, Norbert Walter, rät, die Zugangskriterien für die Währungsunion nicht juristisch penibel, sondern "ökonomisch vernünftig zu interpretieren".

In allen europäischen Ländern werden derzeit die Wachstumserwartungen kräftig reduziert. Das hat Folgen für die Etats. Die Steuereinnahmen bleiben weit unter den Plansätzen, die krisenbedingten Ausgaben schießen darüber hinaus. Einsparungen, die also nötig wären um für Maastricht fit zu sein, bewirken jedoch eine weitere gesamtwirtschaftliche Abschwächung, sagen Heilemann und seine Kollegen voraus: "Weil es alle Nachbarn gleichzeitig versuchen müßten, klappt es am Ende bei keinem." Das einzig sichere Ergebnis wären somit weitere Hunderttausende von Arbeitslosen.

Die Europäer, allen voran die Deutschen sitzen in der Maastricht-Falle:
. Wollen sie die verabredeten Bedingungen zum Eintritt in die Währungsunion rechtzeitig erfüllen, müssen sie die Staatsausgaben so massiv kappen, daß es mit der Wirtschaft noch schneller abwärts geht und aus der "Wachstumspause" eine Rezession wird - mit noch mehr Arbeitslosen;
. geben sie den Maastrichtplan auf, werden Anleger und Spekulanten Milliarden von Franc, Lire und Peseten in die vermeintlich stabile DM wechseln, deren Kurs noch höher treiben und den deutschen Export damit drastisch verteuern - auch das würde viele Jobs kosten.



3.3 Kleine Währungsunion ?

Der spanischen Außenminister Carlos Westendorp soll nach Meldung der Agentur EFE anläßlich eines Arbeitsessens mit Journalisten am 24.1.1995 erklärt haben, daß er vom Zustandekommen der Europäischen Währungsunion absolut überzeugt sei, da der Preis der Nichtverwirklichung höher sei als der ihrer Verwirklichung. Allerdings könne er sich die Währungsunion nicht ohne Frankreich und Deutschland vorstellen. Auch müßte zumindest einer der drei anderen "großen" Staaten der EU (Großbritannien, Italien und Spanien) teilnehmen. Für den Fall, daß nicht genügend Staaten für die Einführung der Währungsunion am 1.1.1999 bereit seien, solle man die Möglichkeit nicht ausschließen, "die Uhren anzuhalten".

Wenn zum 01.01.1999 nur wenige Länder die Konvergenzkriterien erfüllen, sollte nach Ansicht des Wirtschafts-Sachverständigenrates der "Fünf Weisen" die geplante Europäische Währungsunion verschoben werden. Die Konvergenzkriterien "strikt und eng" zu erfüllen, müsse Vorrang vor Terminzwängen haben, schreibt der Rat in seinem Jahresgutachten, das er am 14. November 1995 in Bonn vorlegte. Der Rat hält 1999 nur eine "kleine Teilwährungsunion" für möglich, deren Kosten und Risiken die Vorteile jedoch übersteigen würden. Auch könne eine kleine Währungsunion die Europäische Einigung gefährden.









Die knappen Zeitvorgaben erzwingen entweder eine Aufweichung der Konvergenzvorgaben oder aber eine Spaltung Europas, warnt Frau Ohr , da bis 1999 nur wenige Länder - und auch diese zumeist nur annähernd - die Maastricht-Kriterien erfüllen können. Entsteht jedoch nur eine kleine Währungsunion, reduzieren sich die ökonomischen Vorteile auf ein Minimum, während die Wechselkursinstabilitäten gegenüber den "disqualifizierten" Ländern zunehmen werden, fürchtet Renate Ohr.

Wie bereits in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag mahnte Stoiber in der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe in Kreuth am 10.1.1996 vor einer zu kleinen Währungsunion. Es reiche nicht aus, wenn nur Deutschland, Frankreich und die Beneluxstaaten mit der Euro-Währung starten würden, erklärte Stoiber . Für Länder, die noch nicht an der Währungsunion teilnehmen können, - etwa Italien und Spanien - fordert Stoiber , daß diese "in irgendeinem Verbund mit dabei sein müssen". Es müsse also eine Regelung zwischen den Staaten, die an der Währungsunion teilnehmen, und denen, die noch nicht an ihr teilnehmen, gefunden werden.



3.4 EWS II

In einem Brief an den amtierenden Vorsitzenden des Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN), Lamberto Dini, sowie an die Finanzminister der anderen Mitgliedstaaten erläutert der britische Schatzkanzler Kenneth Clarke die britischen Überlegungen zur Währungsunion. Ausgangspunkt sei die Tatsache, daß es innerhalb der EU nach Einführung der einheitlichen Währung zwei Gruppen geben werde, die der teilnehmenden Staaten und die Gruppe der nichtteilnehmenden. Dies stelle die "geteilte Union, die stets eine Union gleichberechtigter Partner bleiben muß", vor enorme Herausforderungen. Es müsse gewährleistet werden, daß die Einführung des Euro und die Wechselkursbewegungen zwischen dem Euro und den Währungen der nicht teilnehmenden Staaten nicht zu Funktionsbeeinträchtigungen des Binnenmarktes führen.
Ein Wechselkursmechanismus nach dem Muster des EWS sei zu starr und könne Zeiten größerer Spannungen und Turbulenzen auf den Märkten nicht verkraften. Es müsse daher nach alternativen Politiken und Maßnahmen gesucht werden. Wichtig sei es, daß der Unionshaushalt weiterhin unter strenger Kontrolle stehe. Jeder Druck zu neuen Haushaltstransfers zugunsten teilnehmender Staaten, die Probleme mit den Anforderungen einer einheitlichen Währungspolitik haben, oder zugunsten nichtteilnehmender Staaten, die auf diese Weise ihre Konvergenz verbessern wollen, lehnt Clarke ab. Andernfalls wäre es unmöglich, die Haushaltsdisziplin aufrechtzuerhalten, die "wir auf der Ebene des Unionshaushaltes alle für nötig halten". Weiter schreibt Clarke, daß es den Ländern, die nicht in der ersten Gruppe vertreten sind, nicht schwieriger gemacht werden dürfe, dieser beizutreten. Entscheidend sei, daß die Fortschritte in Richtung Konvergenz fortgesetzt werden, auch nachdem die Eurozone gebildet worden ist. Auf jeden Fall müssen Lösungen gefunden werden, die verhinderten, daß eine politische und wirtschaftliche Kluft zwischen den teilnehmenden und nichtteilnehmenden Ländern entsteht.

Für die Wechselskursbeziehungen zwischen den Ländern der europäischen Währungsunion und den Staaten, die nicht von Anfang dabei sein können, sind für Tietmeyer drei Aspekte von besonderer Bedeutung. Es dürfe nicht ein System geschaffen werden, bei dem die nominalen Wechselkurse auch bei deutlichen Divergenzen aufrechterhalten blieben. Deshalb bedürfe es eines geeigneten Entscheidungsverfahrens, um Wechselkurse rechtzeitig anzupassen. Die zentrale Frage sei, welches Entscheidungsverfahren dies sicherstellen könne und eine Regelbindung dafür hilfreich sei. Zweitens dürfe ein solches System nicht von Interventionsverpflichtungen der europäischen Notenbank abhängen, weil dadurch die Stabilitätspolitik innerhalb der Währungsunion gefährdet würde. Und drittens müsse angesichts der unterschiedlichen wirtschaftlichen Verfassung der Nichtteilnehmer über unterschiedliche Wechselkurssysteme, zumindest aber über differenzierte Regeln innerhalb eines gemeinsamen Systems nachgedacht werden.




Auch Lamfalussy fordert eine Bindung der Nichtteilnehmerstaaten an den Euro um eine Minimierung der Wechselkursschwankungen zwischen den "Ins" und den "Outs" zu erreichen. Hierbei dürfe die EZB nicht zur Intervention verpflichtet werden. Diese Thema stand auch im Mittelpunkt eines Gespräches zwischen Lamfalussy und Bundesaußenminister Klaus Kinkel über die Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion am 29.11.1995. Kinkel und EWI-Präsident Lamfalussy waren sich einig, daß hierfür in den nächsten Monaten ein Modus gefunden werden müsse, sowohl was die Länder betrifft, die die Konvergenz zwar erfüllen, aber noch nicht teilnehmen wollen und den Ländern, die die Konvergenzkriterien noch nicht erfüllen.

OECD-Generalsekretär Jean-Paul Paye befürwortet die Beteiligungen von vielen Mitgliedstaaten an der Währungsunion. Auch seiner Meinung nach müßten zwischen den "Ins" und "Outs" Wechselkursvereinbarungen getroffen werden, um Kursschwankungen zu dämpfen und das einwandfreie Funktionieren des europäischen Einheitsmarktes nicht zu gefährden.

Mit einer Doppelstrategie aus Stabilitätspolitik und straffen Wechselkurskontrollen will die EU eine Spaltung durch die Einheitswährung verhindern. Die Beziehungen zwischen den "Ins" - den Ländern, die sich im ersten Anlauf für den Geldverbund qualifizieren - und den "Outs", die die Maastrichter Kriterien nicht erfüllen oder zunächst nicht mitmachen wollen, sollen im Rahmen eines neuen europäischen Wechselkurssystems "EWS II" geregelt werden. Dieses künftige Wechselkurssystem soll flexibler ausgestaltet sein als das bisherige. Der Euro wird in ihm die Rolle einer Ankerwährung übernehmen. Darauf verständigten sich am 13./14.4.1996 auf einem Treffen in Verona die Mehrheit der Finanzminister und Notenbankchefs der EU-Mitgliedstaaten. Der neue Wechselkursverbund soll 1999 wirksam werden und größere durch die wirtschaftlichen Grundlagen nicht gerechtfertigte Kursausschläge zwischen dem Euro und den "noch" selbständigen nationalen Währungen verhindern.



Das EWS II wird sich nach Bundesfinanzminister Theo Waigel von seinem Vorgänger erheblich unterscheiden. Vor allem soll die Währungsunion nicht für finanzpolitische Disziplinlosigkeiten der Nichtmitglieder geradestehen. Die Nachzügler sollen gehindert werden, sich durch übermäßige Abwertungen Exportvorteile zu Lasten der Euro-Länder zu verschaffen. Waigel unterstützte die Forderungen Frankreichs, eine solche Strategie mit Kürzungen der Zuwendungen aus der Brüsseler Kasse zu bestrafen. Das Europäische Währungsinstitut, Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB), wollte bis zum EU-Gipfel im Juni 1996 in Florenz detaillierte Vorschläge zum EWS II ausarbeiten. Die endgültige Entscheidung über die Spielregeln zwischen der "Euro-Vorhut" und den übrigen Staaten soll im Frühjahr 1998 fallen, wenn die EZB in Frankfurt die Arbeit aufgenommen hat.

Die Frage, die sich stellt, ist wie die Nachzügler daran hindern will, sich durch übermäßige Abwertung Exportvorteile zu lasten der Euro-Länder zu verschaffen. Eine Möglichkeit wäre diese Abwertungen durch massive Stützungskäufe zu verhindern. Dies jedoch nicht gewollt und somit keine Lösung. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Handelshemmnisse zu erlassen, was jedoch das Ende des Binnenmarkts bedeuten würde, was niemand möchte. Eine dritte Möglichkeit wäre Druck auf die Länder auszuüben, damit sie selber intervenieren. Diese Möglichkeit enthält allerdings einen konzeptionellen Mangel. Könnten diese Länder selber bei zu starken Wechselkursschwankungen intervenieren, wären sie wahrscheinlich bei der Währungsunion von Anfang an dabei.

Eine andere Frage ist, wie die geforderten unterschiedlichen Bandbreiten festgelegt bzw. bestimmt werden sollen.

Über die Regeln, nach denen das künftige Währungssystem arbeiten soll, gehen die Meinungen noch weit auseinander. Grundsätzlich wollen jedoch alle Regierungen aus den Fehlern lernen, die bei der Schaffung des ersten EWS gemacht wurden. So wird daran gedacht, die Pflicht der Notenbanken zur Währungsstützung auf Fälle zu beschränken, in denen die wirtschaftlichen Grunddaten im hilfsbedürftigen Land stimmen, und je nach dem Grad der Konvergenzfortschritte unterschiedliche Bandbreiten für Währungsschwankungen festzulegen.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen könnten diese Bandbreiten für jedes Land politisch festgelegt werden. Oder man könnte sie nach einem bestimmten mathematischen Verfahren, das noch genauer zu bestimmen ist, berechnen. Die Bandbreiten könnten hier eine Funktion der Veränderung bzw. Trends der Handelsbilanz und der Inflation sein.

Zu diskutieren ist, ob die Bandbreiten bewußt immer etwas enger als eigentlich notwendig gehalten werden sollten, um eine zusätzliche "anspornende" und disziplinierende Wirkung zu erreichen. Weiterhin sollten die Bandbreiten zum Euro stufenweise verkleinert werden, um die "Outs" an die Teilnahme an der Währungsunion heranzuführen. Die Verengung der Bandbreiten sollte aber nicht automatisch geschehen, sondern mit den einzelnen Ländern jeweils abgestimmt werden.

Bundesbankpräsident Hans Tietmeyer fand für einen Vorschlag Interesse, dem Präsidenten der künftigen Europäischen Zentralbank eine Art "Auslöserrolle" für Auf- und Abwertungen innerhalb des EWS zu verleihen. Entscheiden muß nach Meinung Tietmeyers letztlich die jeweilige Regierung über eine Währungsanpassung. Doch könnte der Zentralbankspräsident nach seiner Meinung den Anstoß für rechtzeitige Paritätsänderungen geben.













3.4 Konzeptionelle Mängel und Kritik an den Konvergenzkriterien


Konzeptionelle Mängel

"Das theoretische Fundament der Maastrichter Konvergenzkriterien ist eher bescheiden. Weder die stark auf monetäre und fiskalische Sachverhalte ausgerichtete Auswahl der Kriterien, noch die Präzisierung der Grenzwerte und Bandbreiten lassen sich ökonomisch stichhaltig begründen." Nach der Ansicht der Autoren Christian Schmidt und Thomas Straubhaar läßt der o.g. Sachverhalt darauf zurückführen, daß der EG-Vertrag in weiten Teilen einen Kompromiß darstellt. Auch das Europäische Währungsinstitut (EWI) beschreibt statistische Probleme bei der Feststellung und welcher inhaltlicher Präzisierungsbedarf bei der Beurteilung der Kriterien noch vorhanden ist. So bemängelt das EWI, daß unter einem "hohen Grad" der Preisstabilität eine Inflationsrate zu verstehen sei, "die nicht mehr als 1,5% über der Inflationsrate jener - höchsten drei - Mitgliedsstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben". Unklar bleibt aber, ob höchsten drei auch die besten zwei oder den besten alleine meinen kann. Weiter bemängelt das EWI, daß bezogen auf das Kriterium öffentliche Finanzen einzelne Interessengruppen einen gewaltigen Intepretationsspielraum finden, weil bei den Ausnahmebestimmungen nicht gesagt wird, wie groß der Trend zu Einhaltung des Defizit sein muß. Auch wird nichts über die zulässige Häufigkeit von ausnahmsweiser und vorübergehender Überschreiten des Referenzwerts gesagt.










Kritik an den Konvergenzkriterien

Die im Maastrichter Vertrag festgelegten harten Konvergenzkriterien führen zu einer Vielzahl von Entwicklungen, die der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der sozialen Lage in der Europäischen Gemeinschaft Schaden zufügen können. So haben die Konvergenzkriterien eine verschärfende Wirkung auf die momentane Stagnation. In den letzten Jahren haben die durchschnittlichen europäischen Wachstumsraten der Bruttoinlandsprodukte nur zwischen einem und zwei Prozent betragen. Besonders dramatisch schlägt sich die Wachstumsschwäche auf den Arbeitsmarkt nieder. Wurde zwischen 1986 und 1990 noch ein hoher Zuwachs der Beschäftigung erreicht, verringerte sich die Zahl der Erwerbstätigen 1992 um 0,7% und 1993 um 0,75%. Die Ursachen für die augenblickliche Krise ist zum einem in der Wachstumsverlangsammung in den Industrieländern seit 1990 und zum anderen in der durch die Konvergenzkriterien bedingten restriktiven Wirtschaftspolitik zu sehen.

"Ein wichtiger Grund für die fortgesetzte Konjunkturschwäche in Europa ist, daß in fast allen Ländern die Geldpolitik verengt worden ist. Bedeutsam hierfür waren die in dem Vertrag von Maastricht festgelegten Bedingungen für die Teilnahme an der europäischen Währungsunion. (...) Diese Kriterien können von vielen Ländern nur erreicht werden, wenn sie sich nachhaltige Änderung ihrer Wirtschaftspolitik bemühen" schreibt das Institut für Weltwirtschaft in seiner Konjunkturprognose von Dezember 1992. Restriktiv ist aber nicht nur die Geldpolitik. Von der Finanzpolitik gehen auch keine expansiven Impulse aus. Grund dafür ist oft die starke Orientierung der Mitgliedsländer an der Einhaltung der Konvergenzkriterien, die so eine flexible, den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßte Politik verhindert. Es besteht also Gefahr, daß die weitere ökonomische Entwicklung in der EU durch die Konvergenzkriterien stark belastet wird.





Die Strategien der einzelnen Mitgliedsländer sind im wesentlichen von folgenden Momenten geprägt:

. Erhöhung der (indirekten) Steuern und der Beiträge für die Sozialversicherungssysteme bei gleichzeitigem
. Abbau staatlicher, insbesondere sozialer Leistungen,
. Stagnation oder Abbau der Realeinkommen der abhängig Beschäftigten,
. Reduktion der realen Lohnstückkosten, d.h. Umverteilung des Einkommens zugunsten der Kapitaleigentümer und

. steigende Arbeitslosenquoten.

Die Konvergenzpolitik bringt folglich in den vor uns liegenden Jahren ein Verschlechterung der sozialen Lage der abhängig Beschäftigten mit sich.

Der Maastrichter Vertrag hat vor allem bei den Staatsfinanzen Kriterien geschaffen, die trotz aller Sanierungsgesinnung für viele Staaten unerreichbar bleiben: Wer an der Währungsunion teilnehmen will, dessen jährliche Neuverschuldung darf maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Und die gesamten, über die Jahre angehäuften Staatsschulden dürfen 60 Prozent desselben nicht überschreiten. Norbert Walter, Chefökonom der Deutschen Bank, hält vor allem das zweite Kriterium für unrealistisch: "Wer glaubt, daß ein Staat mit einem Verschuldensgrad von 137 Prozent wie Belgien innerhalb von zwei oder auch fünf Jahren auf 60 Prozent kommt, macht sich etwas vor. Das ist Quatsch erster Ordnung."







Weil aber auch eine Währungsunion ohne Belgien (und damit ohne die EU-Hauptstadt Brüssel) oder ohne Frankreich keine Chancen auf Realisierung hat, tobt über die Sinnhaftigkeit der Verschuldungsobergrenzen zwischen Ökonomen und Politikern ein heftiger Streit. Roland Döhrn, Europaexperte des deutschen Wirtschaftsinstitutes RWI in Essen: "Da hat in Maastricht irgend jemand in den Himmel geschaut, und dabei sind ihm die Zahlen 3 und 60 eingefallen." Eine direkte ökonomische Begründung für die Maastrichter Definition der "gesunden Staatsfinanzen" gebe es nicht. Die Äußerung eines hochrangigen Delegationsmitglieds am Rande der Madrider Konferenz bestätigt diese Behauptung indirekt: "Irgendwo mußten wir in Maastricht ja die Grenzen ziehen."


3.5 Mögliche Alternativen zu den Bestimmungen des Art. 109j EVG

Weil die starke Ausrichtung der Konvergenzkriterien auf monetäre und fiskalische Ziele die gesamtwirtschaftliche Entwicklung negativ beeinflussen kann und nicht unbedingt, den "wahren Stand der Konvergenz" abbildet, gibt es verschiedene Ansätze alternative Konvergenzkriterien zu formulieren.

Der britische Ansatz war der Versuch, die ohnehin schon in Art 109j (1) EGV aufgestellten nichtmonetären Kriterien (Integration der Märkte, Stand der Entwicklung der Leistungsbilanzen usw.) als realwirtschaftliche Konvergenzkriterien zu konkretisieren.

Ein anderer Ansatz war der von der britischen Niederlassung der US-Investmentbank Goldman Sachs publizierte. Nach diesem Vorschlag müssen neben den monetären und fiskalischen auch vier reale Bedingungen erfüllt sein, um an der Währungsunion teilzunehmen.



Diese realen Bedingungen sind:

1) Wirtschaftswachstum: Darf nicht mehr als 1,5% um langfristige Wachstumsrate (desselben Landes) schwanken.
2) Die Arbeitslosenrate eines Landes darf nicht mehr als 2% über dem EU-Durchschnitt liegen.
3) Das Leistungsbilanzdefizit darf zwei Prozent des BIP nicht übersteigen.
4) Die Wettbewerbsfähigkeit des Kandidaten gegenüber Deutschland darf sich seit Februar 1987 nicht um mehr als zehn Prozent verschlechtert haben.

Ein weiterer alternativer Ansatz ist der der "Theorie des optimalen Währungsraumes". Diese Theorie vergleicht die ökonomischen Kosten eines flexiblen Wechselkurssystems mit denjenigen eines fixen Wechselkurssystems. Wesentlicher Kostenfaktor eines fixen Wechselkurssystems ist hierbei die nicht mehr vorhandene Wechselkursanpassung an Schocks. Die Höhe der damit verbundenen Kosten hängt von der Verfügbarkeit alternativer Anpassungsmechanismen ab.


Diese Anpassungsmechanismen sind:
1) Mobilität der Produktionsfaktoren

2) Flexible Lohn- und Preisbildung
3) Fiskalische Integration
4) Hoher Offenheitsgrad einer Volkswirtschaft
5) Diversifikation der Produktionsstrukturen
6) Ähnlichkeit der Produktionsstrukturen
7) Ähnlichkeit der Inflationsraten

8) geringe Wechselkursschwankungen
9) Politische Faktoren

 
 

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