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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die "vormärzperiode" 1815 - 1848



Die Neugestaltung Europas im Wiener Kongreß
- Ergebnisse der antinapoleonischen Befreiungskriege:
- Abdankung Napoleons 1814 und Festlegung der französischen Grenze auf den Stand von 1792 (Frieden von Paris)
- Bourbonendynastie kommt in Frankreich auf den Thron - Ludwig XVIII.
- Napoleon hatte Europa politisch und territorial umgestaltet - territoriale Neuordnung notwendig
- England und Rußland sind Hauptgewinner der Befreiungskriege
- England - unumstritten erste See- und Kolonialmacht
- Rußland - Hegemonie in Festlandeuropa
- der Sieg der Fürstenkoalition über Napoleon führte zur Wiederherstellung aller Rechts- und Besitzverhältnisse
- erhalten bleiben Nationalismus und Liberalismus als starke politische Strömungen des europäischen Bürgertums
- wesentliche Reformen bleiben erhalten

Ziele des Wiener Kongresses:
- Revision der durch Napoleon geschaffenen territorialen Veränderungen und Aufteilung der territorialen Gewinne
- Wiederherstellung eines politischen Gleichgewichts in Europa
- Regelung der Verhältnisse in Frankreich
- Wiederherstellung der alten monarchisch - dynastischen Herrschaftsordnung in Europa durch Stabilität, Kontinuität und Legitimität der Throne

- Positionen und Beschlüsse:
- geprägt durch Mächteinteressen und Gegensätze
- Versuch, ein Mächtegleichgewicht zu schaffen - Preußen - England - Habsburger Reich - Rußland - Frankreich - soll Frieden sichern
- Gründung der "Heiligen Allianz", Staatenbündnis, das sich verpflichtete, sich gegenseitig Beistand zu leisten und die christlichen Gebote der Gerechtigkeit, Liebe und des Friedens zur Grundlage der Politik zu machen, England nicht beigetreten, in der Folgezeit entwickelte sich die vom österreichischen Staatskanzler Metternich geführte "Heilige Allianz" zu einem fortschrittsfeindlichen Fürstenbündnis, das die bestehenden, meist feudalen Machtverhältnisse erhalten wollte und nationale Bestrebungen der Völker unterdrückte - "Restaurationspolitik"

Die politische Neuordnung Deutschlands

- Voraussetzungen:
1) Auflösung des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen" 1806
2) Eliminierung der meisten deutschen Rheinstaaten durch die Reichsreform 1803
3) starkes deutsches Nationalgefühl infolge der Befreiungskriege gegen Napoleon
4) keine Bedingungen für einen deutschen Nationalstaat:
- ablehnende Haltung durch europäische Großmächte
- Gegensatz zwischen Preußen und Österreich
- antinationale partikularistische Haltung der meisten Fürsten

- deutsches Bürgertum politisch schwach
- im Rahmen des Wiener Kongresses wird der Deutsche Bund geschaffen

- Staatenbund ohne zentrale Exekutive
- kein einheitliches Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungssystem
- keine Triebkraft zum Nationalstaat, sondern im Sinne der "Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit der deutschen Staaten"
- Mitglieder: 39 deutsche Staaten (395 Fürstentümer und 4 Stadtrepubliken)
- auch England, Niederlande und Dänemark sind Mitglieder im deutschen Bund, sie vertreten Hannover, Luxemburg und Holstein (auch Schleswig ist dänisch)
Inhalt des Bundesvertrages festgelegt in der Bundesakte (in die Wiener Kongreßakte aufgenommen)

Deutscher Bund als:
- militärisches Defensivbündnis - keine Kriegsgefahr des deutschen Bundes
- gegenseitiges Garantieren der Souveränität
- Deutscher Bundestag (Frankfurt/Main) als beratender Ausschuß (17 feste gesandte unter Vorsitz Österreichs)
- in allen wichtigen Angelegenheiten muß Einstimmigkeit vorliegen - nur wenig bedeutende Gesetze
- Ausführung der Beschlüsse des Bundestages bleibt den Einzelstaaten überlassen
- aus Einheiten der Einzelstaaten wird ein Bundesheer gebildet
- Empfehlung der Proklamation von Verfassungen (1815)
- in 18 Staaten Verfassungen, in 17 davon monarchisch, nur die württembergische mit Einfluß des existierenden Bürgerparlaments - nur Badens und Württembergs Verfassungen - wirkliche Verfassungen

Der Kampf liberaler und nationaler Kräfte gegen die Restaurationspolitik im deutschen Bund
- Situation 1815:
- große Enttäuschung (dumpfe Resignation) im deutschen Volk über antinationale Beschlüsse des Wiener Kongresses
- Mehrheit des deutschen Bürgertums resigniert, zieht sich aus politischem Leben zurück
- Minderheit versucht mit teils radikalen Methoden gegen Fürstenherrschaft und für den Nationalstaat zu kämpfen
Träger: - akademische Jugend, liberale Teile des Bildungsbürgertums
Organisationsformen: - liberale Klubs und Vereine; - kleine radikale Zirkel
1815: Gründung der Burschenschaften als national gesinnte studentische Verbindung (Jena, Heidelberg, Gießen, Halle, Erlangen)
Oktober 1817: ca. 500 Studenten und Professoren feiern das Wartburgfest
Anlaß: 300. Jahrestag der Reformation, 5. Jahrestag der Leipziger Völkerschlacht
- symbolische Verbrennung reaktionärer Schriften
1819: Ermordung des in russischen Diensten als Generalkonsul stehenden deutschen Schriftstellers August von Kotzebue, der als Spitzel der "Heiligen Allianz" gilt, durch den Studenten Karl Ludwig Sand
- Sympathiebekundungen vieler liberaler Bürger
- Entsetzen bei den restaurativen Regierungen

Karlsbader Beschlüsse 1819
Anlaß: Ermordung des Schriftstellers Kotzebue
- auf Betreben des österreichischen Staatskanzlers Metternich
- Verabschiedung von Ausnahmegesetzen gegen demokratische und nationale Aktivisten - Demagogenverfolgung


Beschlüsse des deutschen Bundes
- Verbot der Burschenschaften
- Entlassung vieler Professoren und strenge Kontrolle der Universitäten und Vereine
- scharfe Überwachung der Presse (Zensur)
- verbot der Symbole Schwarz - Rot - Gold
Die Karlsbader Beschlüsse blieben bis zur Revolution 1848 gültig, sie wurden 1831 weiter verschärft. Die demokratische Opposition wurde zerschlagen, sie nahm aber nach der Julirevolution in Frankreich einen erneuten Aufschwung (1830).

Der deutsche Bund wurde von Metternich im Sinne der Erhaltung feudaler Machtverhältnisse geführt, auch Preußen nahm eine reaktionäre Entwicklung. Der für die Durchsetzung des Kapitalismus notwendige Nationalstaat war in weite Ferne gerückt.

1. Skizzieren sie kurz die unterschiedlichen politischen Situationen in deren Rahmen die beiden Verfassungen entstanden!
2. Beweisen sie, daß die badische Verfassung einerseits liberale Zugeständnisse aufzeigt, andererseits vom Geist der Restauration geprägt ist!
3. Bewerten sie beide Verfassungsmodelle im Hinblick auf Gemeinsamkeiten, vor allem aber grundsätzlichen Unterschieden!

zu 1.:
Die liberale Verfassung Badens im Vergleich zur Verfassung Frankreichs (1791)
In Frankreich hatte sich das Volk besonders der 3. Stand erhoben, sich aus den Generalständen gelöst und am 17.Juni 1789 zur Nationalversammlung erklärt, die Bastille wurde gestürmt und das alte Heer aufgelöst und zur Nationalgarde gebildet. Am 4./5. August 1789 wurde die Feudalordnung abgeschafft und damit die Bauern befreit, aus dem Ständestaat wurde ein Klassenstaat mit Ämter- und Gewerbefreiheit. Mit der Erklärung der Menschenrechte am 26.08.1789 wurde der Bürger frei, gleich vor dem Gesetz und Weltbürger. Die Kirche wurde 1790 verstaatlicht. Der König flieht im Juni 1791 wird aber gefaßt, zurückgebracht und politisch völlig entmachtet. Erst in der Verfassung vom 3. September 1791 bekommt er wieder eine politische Rolle als Oberbefehlshaber über das Heer, der Ernennung der Minister und er hat ein suspensives Veto - ist exekutive Gewalt. Die Verfassung sollte den sozialen Mißständen, Hungersnöten und der Wirtschaftsflaute entgegenwirken, die in Frankreich zu dieser Zeit herrschte. Die Verfassung gibt sich das Volk in Form seiner Vertreter, der Nationalversammlung selbst.
In Baden hingegen wurde dem Volk die Verfassung vorgesetzt. Um das Bürgertum milde zu stimmen wurde der Aufforderung der Verfassungsgebung des deutschen Bundes folge geleistet.

Auf dem Wiener Kongreß wurde Einigkeit zur Erhaltung und Stärkung der Monarchie demonstriert, es handelte sich um eine Restaurationspolitik, die dieser nationalen und liberalen Bewegung in Deutschland entgegenwirken sollte. Europa ist gerade neu aufgeteilt worden. Nach dem Wiener Kongreß verlor sich die Demokratiebewegung in einigen Gruppen aus der akademischen Jugend. Das Wartburgfest zeigte kurzzeitig einen Neuansatz doch dieser wurde von Metternich im Keim erstickt. An der Monarchie gab es zu dem Zeitpunkt keinerlei Zweifel, und eine Revolution war nicht in Sicht.
zu 2.:
Die Verfassung wird erstens vom Herzog und Großherzog Carl beschlossen. Sie beruht auf einer restaurativ - absolutistischen Konzeption "Geschenk des Königs".
Die Volkssouveränität wurde abgelehnt, das Zensuswahlrecht beibehalten und der Monarch somit in seiner Position gefestigt. Alle Rechte der Staatsgewalt wurden dem Monarchen, in Baden dem Großherzog zugesprochen. Er war die Legislative von Baden.

Er hat den Oberbefehl über das Heer, ernennt die Richter, ernennt und entläßt die Regierung, bestätigt Gesetze, erläßt Verordnungen und beruft den Landtag ein, vertagt ihn oder löst ihn auf.
Somit vereinigt der Großherzog alle drei Gewalten (wenn auch nur indirekt) mittels ernennen und entlassen von Handlangern in seiner Person.
Die Adelsprivilegien wurden somit durch die Vorherrschaft in der 1. Kammer gefestigt. Das Zensuswahlrecht regelt die Ständegesellschaft. Damit waren alle restaurationspolitischen Ziele des Wiener Kongresses umgesetzt. Liberale Züge weist die Verfassung in der Gleichsetzung der beiden Kammern, Baden war das einzige Gebiet, in dem die II. Klasse keine ständische, sondern von Vertretern der Bezirke besetzte ist. Weitere liberale Zugeständnisse sind die Mitspracherechte der Kammern bei der Steuerbewilligung und beim Beschluß von Gesetzesentwürfen, wobei die Gesetzesinitiative weiter beim Herzog bleibt.

zu 3.:
Beide Verfassungen basieren auf dem Zensuswahlrecht nach Besitz und Einkommen, schließen die Frauen von der Wahl aus. In beiden wird den Wahlberechtigten nur die Wahl von Wahlmännern zugesprochen. Diese wiederum wählen eine Art Parlament. in Frankreich die Nationalversammlung, in Baden die Kammern des Landtages.
Doch in den Aufgaben unterscheiden sich die Parlamente erheblich. Während die Nationalversammlung die zentrale Macht der Verfassung ist und die Legislative stellt, die Nationalgarde beaufsichtigt, hat der Landtag keine zentrale Stellung, da der Monarch die Legislative und Exekutive direkt und die Judikative über von ihm eingesetzte Richter in sich vereint. In Frankreich ist der Monarch der Führer der Exekutive mit lediglich suspensivem Veto als mäßig wirksames Mittel der Einflußnahme auf die Gesetzgebung. In Frankreich waren die Gewalten durch gegenseitige Kontrolle untereinander verschränkt, in Baden lag die Kontrolle der Institutionen allein beim Großherzog. Auch waren die Mitglieder und Ämter in Frankreich für jeden wahlberechtigten zugänglich. Die Verfassung in Baden war eine von oben aufgesetzte restaurativ - absolutistische Verfassung in während die französische von der Nationalversammlung und damit aus dem Bürgertum entstand. Die französische Verfassung wie auch die badische gaben den Oberbefehl über das Heer in die Hände des Monarchen. Während in Baden alle Gewalt zentral vom Großherzog ausging, wurde in Frankreich in sich selbst verwaltende Departements unterteilt. In Frankreich herrschte zu diesem Zeitpunkt keine Feudalordnung mehr, welche in Baden die Adelsprivilegien sichert. Die französische Verfassung legte außerdem die Wahl aller Beamten, Richter und Geschworenen fest. Es handelte sich um eine konstitutionelle Monarchie mit garantierten Menschen- und Bürgerrechten.
Die badische Verfassung verhinderte den anderen Institutionen die Kontrolle des Monarchen nahezu vollständig. Es wurden lediglich das Petitionsrecht und Recht auf Bitte um Gesetz zugestanden.

Julirevolution in Frankreich 1830

politisches System unter Ludwig XVII.:
- Verfassungsurkunde 1814 "Charte constitutionelle"
- Vorbildcharakter für süddeutsche Verfassungen
- König gesamte Exekutive
- Stände politische Mitwirkung bei Gesetzgebung und Steuerbewilligung
- Grundrechte (Religionsfreiheit, Eigentumsschutzrecht)
- aber: indirektes Wahlrecht mit hohem Zensus
- nur König durfte Gesetze vorschlagen
- Forderung der Bürger: Stärkung des Parlaments in der Verfassung
Zielsetzung Karl X.:
- keinerlei Machteinschränkungen seiner Macht
- wollte konstitutionelles System aufheben
- änderte das Wahlrecht zu Ungunsten des Bürgertums
- antwortete mit Kammerauflösungen auf verstärkte Opposition
Anlaß der Julirevolution: - Juliordonanzen 1830
- Aufhebung der Pressefreiheit

Verlauf:
- in den letzten Julitagen Barikadenaufstände in Paris

- Trikolore taucht wieder auf
- königliche Soldaten solidarisieren sich zum Teil mit den Aufständischen
- König flieht nach England - Dynastie der Bourbonen geht zu Ende
Ergebnisse:
- Kammer berief Herzog Louis Phillipe von Orleans zum neuen "Bürgerkönig"
- mußte auf die revidierte Verfassung schwören:

- Verbot der Zensur
- Gesetzesinitiative durch das Parlament
- geringfügige Erweiterung des Wahlrechts und Trikolore wird Nationalflagge
neue Qualität der liberalen und nationalen Bewegung nach 1830:

- größere Massenbasis
- Rolle der Bauern und Industriearbeiter wächst
- radikaldemokratische und sozialistische Strömungen werden etwas stärker
- soziale Forderungen werden lauter (stärker vertreten)

Die Revolution von 1848/49

Die Februarrevolution in Frankreich
Anlaß:
- Unzufriedenheit mit Wirtschaftslage und Zensuswahlrecht
- Demonstrationen für allgemeines Wahlrecht (ohne Frauen) werden von Regierung am 22.02.1848 verboten
- Arbeiter und Studenten bauen Barrikaden, starke Rolle des Pariser Proletariats
- Nationalgarde unterstützt mehrheitlich den Aufstand
- Bürgerkönig Louis Phillipe dankt ab und flüchtet nach England
- Bildung einer provisorischen Regierung am 24.02.1848 aus Vertretern der Liberalen und Radikalsozialisten, erstmals Vertreter von Arbeiterinteressen in Regierung (Blanc)

erste Maßnahmen der neuen Regierung:
- Garantie des allgemeinen Wahlrechts
- Einrichtung von Nationalwerkstätten, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen
- in den Folgemonaten wachsende Spannungen zwischen Besitzbürgertum einerseits und Proletariat andererseits

22.06.1848: Junischlacht in Paris
Anlaß: Schließung der Nationalwerkstätten in Paris
- verzweifelte Pariser Arbeiter kämpfen gegen Regierungstruppen unter den Losungen der sozialistischen Bewegungen "Abschaffung der Ausbeutung der Menschen durch die Menschen"; "Brot und Freiheit oder Tod"
- der Aufstand der Pariser Arbeiter wurde mit blutiger Gewalt (etwa 3000 Tote) niedergeschlagen

Die Märzrevolution in den Staaten des deutschen Bundes
seit 1847: Formierung einer politischen Opposition in einigen deutschen Staaten
Hochburgen: Baden, Rheinland, Pfalz

Formulierung der "Märzforderungen":
1. Wahl eines gesamtdeutschen Parlaments

2. allgemeines Wahlrecht
3. Presse- und Versammlungsfreiheit

4. Volksbewaffnung
5. Bildung eines Nationalstaates

6. Gewährung liberaler Verfassungen
- Führungsrolle des liberalen Bürgertums, aber auch aktive Teilnahme der Bauern und Arbeiter, die ihrerseits soziale Forderungen stellten (Abschaffung aller feudalen Lasten, Recht auf Arbeit)
- in den süddeutschen Staaten rascher Erfolg der Märzrevolution, kein Widerstand der Dynastien, Vertreter der liberalen und nationalen Opposition werden in Regierungen berufen ("Märzminister")
5. März 1848: politische Vertreter der Opposition versammeln sich in Heidelberg
Beschluß: Einberufung eines Vorparlamentes
- Vorbereitung von Wahlen einer Nationalversammlung
- heftige Auseinandersetzungen zwischen einer radikaldemokratischen Minderheit (Hecker, Struwe) und einer liberalen Mehrheit:
Republik oder konstitutionelle Monarchie

Die Verfassungsdebatte der Frankfurter Nationalversammlung
April 1848: - Wahlen eines nationalen Parlaments (kein Zensuswahlrecht, ca. 80% der Männer wahlberechtigt)
- Wähler wählen Wahlmänner - die wählen die Abgeordneten ("Zwischenwahlrecht")
18. Mai 1848: - feierliche Eröffnung in der Paulskirche in Frankfurt
- 573 Abgeordnete anwesend
Juni 1848: - Erzherzog Johann wird zum "Reichsverweser" ernannt
- aber ohne exekutive Vollmachten
März 1849: - Verabschiedung eines Verfassungsentwurfes
- die einflußreichsten Staaten lehnen ab
der preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die angebotene Kaiserkrone ab - die Nationalversammlung beginnt sich im Frühjahr 1849 aufzulösen
- Mehrheit resigniert und beendet ihre Tätigkeit


- radikalrepublikanische Minderheit siedelt nach Stuttgart über (sog. "Rumpfparlament") und setzt dort Tätigkeit fort
- werden nach einiger Zeit ebenfalls auseinandergejagt

Probleme der Nationalversammlung:
Aufgabe: Erarbeitung einer Reichsverfassung als Grundlage für einen deutschen Bundesstaat
Belastungen durch:
1. widerstrebende Ziele in der Nationalversammlung
Mehrheit: Minderheit:

konstitutionelle Monarchie Republik
starke Zentralgewalt starke Stellung der

Einzelstaaten
kleindeutsche Lösung großdeutsche Lösung
dt. Staatenbund unter dt. Nationalbund im
preuß. Führung unter Territorium des Deutschen

Ausschluß Österreichs Bundes
gegen nationales Selbst- für nationale Autonomie
bestimmungsrecht der nationalen Minderheiten

2. sinkende Autorität der Nationalversammlung
- keine Parteien mit klarem Zielprogramm
- mangelnder Realitätssinn vieler Abgeordneter
- aufgrund nationalistischer Tendenzen Verlust der Sympathien in Frankreich und England
- bei den Volksmassen gilt die Nationalversammlung zunehmend als "Schwatzbude"
- Diskussionen über einen Reichsverfassungsentwurf ziehen sich bis 1849 hin
- Österreich - Ungarn verweigert seit Ende 1848 Teilnahme an der Reichsverfassung

Frankfurter Nationalversammlung Gewalt ohne Macht
"Zentralgewalt, Zentralgewalt, wie mächtig das und prächtig schallt, zum Unglück aber fehlt ihr halt bis jetzt noch Zentrum und Gewalt" (Dingelstedt)
- verfügte über keinen Verwaltungsapparat
- finanziell von Einzelstaaten abhängig

- keine Kompetenzen in der Außenpolitik
- Frankfurter "Reichsministerium" wurde weder von den deutschen Einzelstaaten noch vom Ausland anerkannt
- Annahme des Reichsverfassungsentwurfes am 27.03.1849 (267 - ja gegen 263 - nein Stimmen)
- Grundsätze des Entwurfes:
- weitgehende Umsetzung liberaler Rechtspositionen
- fortschrittliches Wahlrecht - Mitwirkung der Bürger würde wachsen
- Staatsform: konstitutionelle Monarchie
- Exekutive hat Schlüsselposition im Staat, Konzept des Erbkaisertums, keine wirkliche Gleichheit der Gewalten

Die Ablehnung der Reichsverfassung und die Reichsverfassungskämpfe

Gründe für die Ablehnung:
- Preußen und Österreich schon auf dem Weg der Restauration
- nur 28 Fürsten stimmten zu; Österreich, Bayern, Hannover, Sachsen u.a. lehnten ab.
- Verfassungswerk gescheitert
- Volksaufstände in Sachsen, Baden (bayrische) Pfalz zumeist von März - Mai 1849 immer erfolglos - vom Militär zerschlagen (Maiaufstand in Dresden 5. - 9. Mai 1849 großer Aufstand)

Gründe für die Ablehnung der Kaiserkrone Preußens
- Krone nicht von Gottes Gnaden
- sollte vom Volk gewählt werden - war nicht
- Mitzustimmung aller Fürsten nicht vorhanden (Ö)
- Angst vor einem Bruderkampf gegen Österreich und Verbündete (z.B. Bayern)
Mai - Juni: Kämpfe der badischen Revolutionsarmee
23.07. Fall der Reichsfestung Rastatt durch preußische Armeen - sehr blutig zur Kapitulation gelangt

Die Bewertung der Revolution von 1848/49 in Deutschland
Verglichen mit der Revolution 1789 veränderte die Revolution in Deutschland die Verhältnisse nicht.
1. Die liberale Mehrheit des deutschen Bürgertums wollte keine radikalen Veränderungen: Angst vor den Volksmassen trieb große Teile des Bürgertums in ein Bündnis mit dem Adel, dem Bürgertum war die Freiheit des Eigentums wichtiger als die politische Freiheit
2. Bauern und Industrieproletariat nehmen nur teilweise aktiven Anteil an der Revolution
3. Die Revolution hatte zu wenig einheitliche Ziele
4. Die Revolution hatte keine einheitliche Führung und keinen koordinierten Verlauf, der provisorischen Zentralgewalt er Paulskirche fehlten die Machtmittel, um ihre Beschlüsse umzusetzen.

Ergebnisse der Revolution in Deutschland:
1. Der demokratische Nationalstaat konnte nicht realisiert werden, der Adel hielt seine politische Macht im Rahmen der Einzelstaaten.
2. Die überregionale Nationalbewegung war erstarkt, es bilden sich politische Parteien heraus.
3. Das restaurative System Metternichs war beendet, viele Ergebnisse des März 1848 blieben erhalten.
4. Die Form des deutschen Einheitsstaates, ein kleindeutsches Reich als Bundesstaat unter preußischer Führung und als konstitutionelle Monarchie, war vorgezeichnet.
5. Eine absolutistische Fürstenherrschaft war nicht mehr möglich, die Einzelstaaten erhielten Verfassungen.

 
 

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