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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Erdbeben

Die politikbereiche





Im EU-Vertrag vom Februar 1992 sind 17 Politikbereiche festgelegt, unter anderem "Kultur", "Verbraucherschutz", "Wettbewerb" etc. Die näher besprochenen Bereiche stellen also nur eine Auswahl der (vermeintlich) wichtigsten dar.

Agrarpolitik:

Die Agrarpolitik stellt einen der wichtigsten (Anteil der Landwirtschaft am BIP 1995: Griechenland 13,7 %, Österreich 2,3%, Deutschland 1,2%), allerdings auch einen der umstrittensten Politikbereiche der EU dar. Die unten noch im näheren erklärten Aufgaben der Agrarpolitik sind relativ schwer zu erfüllen, da einerseits eine relativ große Schicht an Landwirten und Fischern innerhalb der Union ein enormes Wählerpotential vor allem für die konservativen Parteien darstellt (und so viel Druck ausüben kann), andererseits wichtige Ziele wie ein Stopp der Bevölkerungsmigration in die Städte oder die Erhaltung regionaler Produkte erreicht werden wollen. Die wichtigsten Punkte der Gemeinsamen Agrarpolitik werden in drei Punkten zusammengefasst:

 Einheitlicher Markt:
Hauptziel der durch die Schaffung eines einheitlichen Marktes erhofften Folgen sind einheitliche Preise für Agrarprodukte. Dieses Ziel, das nur selten erreicht wird, soll einerseits durch die Abschaffung von Zöllen, andererseits durch mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen, aber auch durch hohe Zuschüsse erreicht werden. Das dafür geschaffene Instrument der MCA, der "monetary compensatory amounts" greift gegebenenfalls mit Finanzspritzen in die Preispolitik ein; 70% aller landwirtschaftlichen Güter werden noch heute preislich gestützt. Weiters gibt es direkte Produktsubventionen z.B. für Oliven, Tabak und Schaftzucht und zur Eindämmung der großen Produktionsüberschüsse Stilllegungsprämien.

 Gemeinschaftspräferenz:
Sie beinhaltet eine generelle Bevorzugung von Produkten, die aus Mitgliedsländern stammen, gegenüber Produkten aus Drittländern. Deshalb werden auf Agrargüter aus solchen Staaten hohe Zölle eingehoben, wodurch der Export in die EU für Drittländer nicht mehr rentabel ist. Diese Abschottung gegenüber Nichtmitgliedsstaaten stellt übrigens einen großen Unterschied gegenüber der Politik der EFTA dar.
 Gemeinsame finanzielle Verantwortung:
Die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird über den EU-Haushalt finanziert, allerdings werden auch Steuer- und Zolleinnahmen als Gemeinschaftseinnahmen angesehen.

Aus diesen Punkten lassen sich bereits Probleme der und Kritik an der GAP erahnen: Die hohen finanziellen Aufwendungen (1995 37,4 Milliarden Euro, Tendenz steigend) nützen nur einer gesellschaftlichen Gruppe, werden allerdings von der breiten Masse durch überhöhte bezahlt; gerade die finanzschwachen Haushalte (und somit die Mehrheit der Haushalte), die den größten Anteil ihres Einkommens in Lebensmittel investieren, werden überproportional belastet. Durch die Abschottung gegenüber Drittstaaten einerseits, vielmehr jedoch durch Abnahmegarantien, Stillegungsprämien (dieses Instrument wird freilich des öfteren ausgenützt bzw. missbraucht) und finanzielle Zuschüsse erscheinen Vorwürfe wie Verzerrung des Weltmarktes und Außerkraftsetzung der Marktmechanismen als durchaus plausibel. Durch die Überproduktion ist die EU zum Nettoexporteur geworden: Allerdings wird durch variable Zollsätze sowie Subventionen der Preismechanismus außer Kraft gesetzt, besonders rückständige Länder (Dritte Welt, Osteuropa), die prinzipiell billiger produzieren, werden dadurch benachteiligt.

Wirtschafts- und Währungspolitik:

Geschichtlich gesehen ist der vom luxemburgischen Premierminister Pierre Werner 1970 verfasste Werner-Plan ein erstes Konkretes Konzept zur Errichtung einer Wirtschaftsunion, welches allerdings scheiterte. Ein weiterer wichtiger Plan ist der Delors-Bericht, der die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen vorsah und als Vorlage für die Maastrichter Verträge diente.
Ziele des heutigen Planes der Errichtung einer solchen Union sind unter anderem die Errichtung einer zentralen Notenbank (EZB) und eine einheitliche Währung (Euro, früher ECU), wobei die Wirtschaftspolitik den allgemeinen Gegebenheiten des Binnenmarktes samt seiner vier Freiheiten (Freier Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr) unterliegt.
Die (momentan) 11 Teilnehmer der dritten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion mussten für den Beitritt zu dieser fünf Konvergenzkriterien erfüllen:

 Inflationsrate:
Im letzten Jahr vor der Prüfung muss die durchschnittliche Inflationsrate maximal 1,5% über der Inflationsrate jener höchstens drei Mitgliedsstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.

 Öffentliches Defizit:
Das Verhältnis der geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum BIP darf den Referenzwert von 3% nicht überschreiten.

 Öffentlicher Schuldenstand:
Das Verhältnis zwischen öffentlichen Stunden und dem BIP darf einen Referenzwert von 60% nicht überschreiten, es sei denn, dass das Verhältnis hinreichend Rückläufig ist.

 Langfristiger Zinssatz:
Im Jahr vor der Prüfung darf der durchschnittliche Zinssatz nicht um mehr als 2% über dem entsprechenden Zinssatz der höchstens drei Mitgliedsstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
 Einhaltung der Bandbreite des EWS:
Die im EWS festgehaltenen normalen Bandbreiten müssen in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Schwankungen eingehalten werden. Jener Referenzwert wurde im August 1993 mit 15% festgelegt.

Am 1. Jänner 1999 schließlich wurden die unwiderruflichen Wechselkurse der Währungen der einzelnen Mitgliedsstaaten bezüglich des Euro festgelegt. Jene, die auf sechs Stellen genau angegeben werden, sind folgende: 1 Euro entspricht beispielsweise 13,7603 Schilling/ 1,95583 Deutsche Mark oder 1936,27 italienische Lire. Gegenüber aussereuropäischen Währungen kann sich der Euro freilich frei bewegen. Nach dem schon lange mit Spannung erwarteten Start des Euro mit Beginn 1999 (allerdings nicht als Barzahlungsmittel) zeigte sich der Euro unerwartet hart gegenüber Dollar und Yen, tendierte in letzter Zeit allerdings negativ gegenüber dem USD (ein Euro entspricht momentan [Feb.1999] zwischen etwa 1,119 und 1,12 USD). Hinsichtlich eben dieser Fakten sind die Auswirkungen von einem harten bzw. schwachen Euro interessant:

 Hartwährung:
Durch strikte Anwendung der Konvergenzkriterien und rigorose Sparpolitik der nationalen Parlamente kann man eine Hartwährung erreichen. Jene verspricht langfristig niedrige Normalzinsen und eine relativ geringe Arbeitslosigkeit.



 Weichwährung:
Durch eine Aufweichung der Sparprogramme der Nationalitäten und überhastete Aufnahme politisch wichtiger, finanzpolitisch jedoch nicht gewappneter Staaten kann jedoch auch eine Weichwährung erreicht werden. Mit ihr verbunden wären eine Abwertung des Euro (durch die sich Importe verteuern), hohe Inflation, höhere Arbeitslosigkeit, allerdings auch eine Zunahme an Exporten.


Aussen- und sicherheitspolitik:

Die Pläne zur Intensivierung der Gemeinschaft hinsichtlich einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik bestehen bereits lange: Im Plan Fouchet II wird sie ebenso angestrebt wie im Luxemburger Bericht, im Kopenhagener Bericht, im Londoner Bericht oder in der Einheitlichen Europäischen Akte. In der letzteren wird die Zusammenarbeit in Aussen- und Sicherheitspolitik als Ziel deklariert, gemeinsame Stellungnahme zu Konflikten (z.B. Iran, Afghanistan, Naher Osten, Terrorismus) abgegeben. Durch den EU-Vertrag wird schließlich die EPZ zur GASP umbenannt, die grundlegenden Ziele werden formuliert:
 Wahrung des Friedens
 Stärkung der Demokratie sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
 Stufenweise Durchführung gemeinsamer Aktionen
 Aktive Unterstützung der GASP durch alle Mitgliedsstaaten
 Stärkung der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedsstaaten

Mittelfristig wird eine Bindung der EU an die WEU festgeschrieben, allerdings soll sich die europäische Sicherheitspolitik auch an der NATO und der OSZE orientieren. In Außenpolitischen Angelegenheiten wird die Union vom Außenminister des den Vorsitz innehabenden Landes vertreten. Zwischen den Mitgliedsstaaten und Drittstaaten sind grundsätzlich drei Arten von Abkommen möglich;
 Bilaterale und multilateralen Handelsabkommen:
Sie dienen zur Förderung des Warenverkehrs, also etwa zur Öffnung unerschlossener Märkte oder Setzung aussenpolitischer Signale. Beispiele solcher Handelsabkommen sind das Abkommen mit der EFTA sowie Abkommen mit Ungarn, Israel, Bulgarien etc.

 Assoziierungsabkommen:
Das Ziel der Assoziierungsabkommen ist die Förderung von Entwicklung zumeist in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Solche Verträge bestehen beispielsweise mit AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik). Assoziierungsabkommen laufen im wesentlichen auf Freihandelsassoziationen hinaus.

 Europa-Abkommen:
Sie dienen der Heranführung diverser Staaten an die EU und haben schließlich den Beitritt jenes Landes zur Union zum Ziel Solche Abkommen bestehen unter anderem mit Ungarn, Estland oder Tschechien.

Vom Rat können zwei Arten von Verträge geschlossen werden, in denen Standpunkte oder Aktionen festgelegt werden: Gemeinsame Standpunkte (z.B. über ein Embargo für Waffen gegen den Sudan oder eine Einschränkung der Wirtschaftsbeziehungen mit Haiti) und gemeinsame Aktionen (z.B. die Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten oder 1993 die Entsendung von Wahlbeobachtern nach Russland).
Zum derzeitigen Zeitpunkt konzentriert sich die GASP mehr auf Aussen- als auf Sicherheitspolitik im militärischen Sinn. Ein fixes militärisches System aller Mitgliedsstaaten gibt es (noch) nicht; die meisten Mitgliedsländer sind bereits Mitglied bei WEU oder NATO, einzig Österreich, Irland und Schweden sind bei keinem der beiden Bündnisse Mitglied, wobei aber alle drei Länder innerhalb der WEU einen Beobachterstatus einnehmen.
Ein aktuelles Thema und Gebiet in der Aussenpolitik stellt die Erweiterungsfrage dar:
Polen, Ungarn, die Slowakei, Bulgarien, Tschechien und Zypern sind nur einige der Staaten, die einen Beitritt zur EU anstreben. Die Probleme dabei sind mannigfaltig. Ein interessanter Kritikpunkt ist, dass Statistiken und psychologischen Studien zufolge eine Gemeinschaft mit 15 Mitgliedern die optimale Teilnehmerzahl bereits erreicht, durch eine Gemeinschaft von 25 bis 30 Staaten (das wäre der Fall, wenn allen Anträgen zugestimmt werden würde) würden Entscheidungsprozesse erschwert und die Flexibilität eingeschränkt werden. Eine weitere Hürde sind die lange Aufnahmeprozedur und die strengen Aufnahmebedingungen. Abgesehen vom Demokratiegebot und der Achtung der Menschenrechte ist die wirtschaftliche Rückständigkeit der Oststaaten (Strukturschwäche, Billiglohnkonkurenz/Lohnniveau, Agrarhaushalt etc.) ein Problem; so werden Millionen von Euro in die Wirtschaft zukünftiger Mitgliedsstaaten investiert. Einen besonderen Fall bildet die Türkei, die zwar Mitglied der OSZE, der NATO und des Europarates sowie assoziiertes Mitglied der WEU ist, deren Mitgliedsantrag allerdings 1989 abgelehnt wurde. Weniger wirtschaftliche Rückständigkeit verhinder(t)en eine Aufnahme, sondern vielmehr die Missachtung von Menschenrechten (Folter, Todesstrafe) und der ewige girchisch-türkische Konflikt sind große Barrieren.

Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres:


Die ZJI hat z.B. folgende Aufgaben:
 Asylpolitik

 Einwanderungspolitik
 Zusammenarbeit im Zollwesen
 Zusammenarbeit der Polizei im Rahmen der Europol
 Bekämpfung von Drogen und Betrügereien in internationalem Ausmaß
 Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen

Hinsichtlich der Zusammenarbeit im Zollwesen ist das Schengener Abkommen zu erwähnen, das 1985 im Luxemburgischen Ort Schengen geschlossen wurde. Es hat im wesentlichen den Wegfall von Grenz- und Zollkontrollen zum Ziel, wobei jedoch die EU-Aussengrenze verstärkt kontrolliert werden soll. Zur verstärkten Zusammenarbeit wurde auch das Schengener Informationssystem (SIS) geschaffen. Dennoch gibt es Kritik am Wegfall des Grenzkontrollen, da die Bekämpfung von Drogenhandel und Rauschgiftkriminalität oder des organisierten Verbrechens erschwert wird, ausserdem erschweren (noch) unterschiedliche Gesetzesgrundlagen gemeinsame Fahndungsanstrengungen.
Auch die Unionsbürgerschaft, die in den Zielkatalog des Unionsvertrages aufgenommen wurde, fällt in den Bereich der ZJI. Sie beinhaltet vier Rechte: Aufenthaltsrecht (Harmonisierung der Ausländerpolitik, freies Bewegen innerhalb des Hoheitsgebietes der Mitgliedsstaaten), Wahlrecht (aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Wahlen des EP) und das Schutzrecht (diplomatischer Schutz in Drittländern), Petitionsrecht (Petitionsrecht beim EP).

 
 



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