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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die kleine und grosse restauration





3.1. Das Ende eines Versuches / /> Über der Helvetischen Republik stand von Anfang an ein Unstern.
Fremde Herren hatten den ersten schweizer Staat aus der Taufe geho-ben
und so eng an sich gekettet, dass er sich nie frei entwickeln konn-te.
Mit direkten Interventionen, mit Intrigen und Druckausübung setzte
die französische Regierung immer wieder ihren Willen durch.
In die imperialen Pläne des künftigen Kaisers passte der innerlich zer-strittene
und zerfallende schweizer Staat nicht. 1802 zog Bonaparte
die Truppen ab. Die voraussehbaren Unruhen in der Schweiz gaben
ihm den Vorwand für eine erneute Intervention. Dies geschah auch
und 1802 stiessen im "Stecklikrieg", wie der Name sagt, nur behelfs-mässig
ausgerüstete Truppen bis nach Bern vor, wo die helvetische
Regierung residierte. Diese flüchtete in aller Eile nach Lausanne und
bat Frankreich um Unterstützung. Erst kurz vor dem Fall Lausannes
schaltete sich Napoleon ein, erklärte sich zum Vermittler und liess sei-ne
Truppen wieder in die Schweiz vorrücken. Der Vermittlungsbeschluss
beinhaltete die von Napoleon verfasste Gesamtverfassung, die die
Souveränität der Kantone wiederherstellte, aber die Untertanen-verhältnisse
nicht duldete. Um seinen eigenen Anteil an der Verfas-sung
herunterzuspielen, bezeichnete er diese als Mediationsakte, was

soviel wie Vermittlungswerk heisst.
Am 10. März 1803 hörte die Helvetische Republik auch rechtlich auf
zu bestehen. Der Versuch einer besseren Schweiz war gescheitert.


3.2. Ein erster Schritt zurück: Die Mediation von 1803

Gemäss der Mediatonsakte war die Schweiz ein Staatenbund von
neunzehn gleichberechtigten Kantonen, die den bis heute gültigen
Namen "Schweizerische Eidgenossenschaft" erhielt. Die Akte gab auch
der folgenden Epoche ihren Namen: "Mediationszeit".
Die Mediation verlangte, dass die Kantone wieder in ihre Rechte ein-gesetzt
werden sollten. Zu den 13 alten Kantonen kamen sechs neue
hinzu, die ehemaligen Untertanengebiete Aargau, Thurgau, Tessin und
Waadt und die ehemaligen zugewandten Orte St. Gallen und Grau-bünden.
In den Landsgemeindekantonen wurden die alten Zustände
mehr oder weniger wiederhergestellt, in den neuen Kantonen dage-gen
behielten die Anhänger der Helvetischen Republik die Oberhand
Die alte und die neue Schweiz existierten nebeneinander.


3.3. Die Restauration von 1815

Die Niederlage Napoleons in Russland bedeutete auch das Ende die-ser
diffusen politischen Situation. In der Restauration von 1815 stellte
der Wiener Kongress, dessen Ziel es war, Europa nach dem Fall Napoleons
I. neu zu ordnen, den alten, neutralen Staatenbund wieder
her. Die Aristokraten traten wieder in ihre Vorrechte ein, in der Tags-atzung
verfügte wieder jeder Kanton über eine Stimme und die
Niederlassungs- und Gewerbefreiheit fielen dahin. Als neue Kantone
wurden Genf, Wallis und Neuenburg zur Schweiz geschlagen. Bern
erhielt von den Wiener Diplomaten den Jura als Ersatz für die verlo-rengegangenen
Untertanengebiete im Aargau und in der Waadt. Für
die nächsten 15 Jahre schien das Rad der Geschichte zur aristokrati-schen
Tradition zurückgedreht.

 
 



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