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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der islam - die religion



Islam - das arabische Wort bedeutet "Ergebung" in den Willen Gottes. Vom selben Wortstamm abgeleitet ist Muslim - "der sich Ergebende". Das Bekenntnis zum Islam lautet: "Es gibt keinen Gott außer Gott und Mohammed ist sein Prophet." "Allah" heißt nichts anderes als Gott. Das Zeugnis schließt einen strenges Bekenntnis zum Monotheismus und der Prophetenrolle Mohammeds ein.



5.1. Der Koran

Der Koran (-"die Lesung") ist die heilige Schrift des islamischen Glaubens. Er gilt als die letzte und verbindliche Offenbarung Gottes, die der Prophet Mohammed in der Zeit zwischen seinem 40. Lebensjahr und seinem Tod im Jahre 632 empfing. Nach muslimischer Überzeugung ist der Koran das unmittelbare Wort Gottes, der Prophet lediglich sein Sprachrohr. Er vervollkommnet und berichtigt damit alle vorherigen heiligen Bücher für alle Zeiten. Das Dogma von der Unmittelbarkeit und Unnachahmlichkeit, das sich auf Inhalt, Stil und (arabische) Sprache gleichermaßen bezieht, leitet sich nicht zuletzt daraus ab, daß der Prophet gemäß der Überlieferung des Lesens und Schreibens weitgehend unkundig gewesen sein soll. Der Koran ist in 114 Kapitel (Suren) unterschiedlichen Umfangs unterteilt, die wiederum aus einzelnen Versen bestehen. Die Anordnung der Suren erfolgt aber nicht in der Chronologie der Offenbarung, sondern nach deren Länge. Diese Eigenart ist auf eine erst ca. 25 Jahre später erfolgte Sammlung und Niederschrift der einzelnen mündlichen Überlieferungen zurückzuführen.
Die Bedeutung dieses heiligen Buches für die Muslime ist umfassend und durchdringt nahezu alle Lebensbereiche. Die Gebote des Korans beeinflussen nicht nur das religiöse, sondern auch das gesellschaftliche Leben in starkem Maße. So sind die juristischen Verse des Korans die wichtigste Quelle des islamischen Rechtes - der Scharia. Dennoch sind keineswegs alle heutzutage von Islamisten geforderten Vorschriften eindeutig aus der Überlieferung herauszulesen. Diese Deutungsbedürftigkeit der Korantexte ließ es schon früh zu einer großen Bandbreite verschiedener Korandeutungen und - auslegungen kommen und selbst heute sind verschiedene Vorschriften des Korans nicht eindeutig ausgelegt wie z.B. das generelle Verschleierungsgebot für Frauen.





5.2. Die Scharia

Die Scharia ist die Lebens- und Rechtsordnung der Muslime und basiert wie schon erwähnt auf dem Koran. Sie wurde über drei Jahrhunderte hinweg von islamischen Theologen und Rechtsgelehrten, den Ulama entwickelt. Ulama heißt "Wissender". Sie haben islamisches Recht, islamische Theologie und arabische Sprache studiert. Als Zeichen ihrer Würde tragen viele Ulama einen schwarzen Mantel und einen weißen Turban. Im Laufe der Zeit haben die Ulama mit Hilfe des Korans verschiedene Gesetze entwickelt, die in der Scharia zusammengefaßt sind. In ihr sind zum Beispiel Regeln und Vorschriften zum Ehe- und Scheidungsrecht, zum allgemeinen Strafrecht, zum Krieg und zur Sklavenhaltung festgelegt. Die Ulama müssen konkrete Einzelfälle entscheiden, für die sich keine göttlichen oder prophetischen Festlegungen finden lassen. Das trifft für die Mehrzahl der Fälle zu. Sie urteilen und handeln jedoch nur nach ihrem Wissen und der Auslegung des Korans und der Scharia, d.h. sie können nicht sicher sein , den göttlichen Willen in jedem Falle zu erfüllen. Aus diesem Grunde sind in der islamischen Rechtsprechung auch durchaus mehrere unterschiedliche Meinungen gleichberechtigt zugelassen.
Da in der Scharia jedoch vor allem die Belange des persönlichen und religiösen Lebens sowie die Sitten und Gebräuche festgelegt waren und weniger die Bedürfnisse des Staates, der Verwaltung und des Fiskusses geregelt waren, wurde die Scharia in vielen moslemischen Ländern seit dem 16. und 17. Jahrhundert zunehmend durch europäische Rechtsnormen verdrängt. So ging mit dem Vordringens westlicher Wissenschaften und der Aufklärung zu Beginn des Jahrhunderts die Bedeutung der Ulama zurück. Erst in letzter Zeit wächst vor allem in den moslemisch - fundamentalistischen Länder ihr Einfluß wieder. So scheint es den Islamisten, die die Wiedereinführung der Scharia fordern, vordergründig nur um die drastischen Strafandrohungen und die Herabsetzung der Frau zu gehen. Das komplexe und komplizierte Rechtssystem der Scharia und dessen hohe juristischen Qualitäten oftmals kaum oder gar nicht vertraut.


5.3. Hadith

Hadith bedeutet "Gespräch" oder "Mitteilung", wird aber speziell als Bezeichnung für die Überlieferung der Taten und Aussprüche des Propheten verwendet. Der Hadith ist neben dem Koran die zweite Quelle des islamischen Rechts und ist in seiner Bedeutung diesem nahezu gleichwertig. Hadith ist eine Richtschnur für ein gottgefälliges Leben und dient dazu, die Lebensgeschichte Mohammeds als Vorbild für die Nachwelt zu erhalten. Da die Autorität und Glaubwürdigkeit des Propheten das Wichtigste war, wuchs auch die Zahl der von ihm überlieferten Aussprüche drastisch an. Dies hatte zur Folge, daß später etwa bereits eine halbe Millionen Hadithe im Umlauf waren. Erst im 9. Jahrhundert wurde das Anfangs mündlich weitergegebene Material systematisiert und aufgezeichnet. Von all den zu diesem Zeitpunkt verfaßten Hadithen - Sammlungen wurden von den Sunniten schließlich sechs als verbindlich anerkannt. Die wichtigste ist die des Buchari (810 - 870). Jeder einzelne Hadith besteht aus zwei Teilen: der Kette der Überlieferer und dem eigentlichen Text. Einzelne Wissenschaftler betrachten bis zum Beweis des Gegenteils mehr oder minder alle Hadith - Überlieferungen als Fälschung.
Die Schiiten hingegen haben eine eigene Hadith - Literatur, die im Wesentlichen aus vier Büchern besteht. Sie akzeptieren nur solche Überlieferungen, die auf Ali, den Schwiegersohn Mohammeds und Ahnherren der Schia, zurückgehen. Wegen dieser fundamentalen Differenz hat die Beschäftigung mit dem Hadith in der islamischen Welt bis heute ihre Brisanz behalten. Die Auseinandersetzung um die richtige Auslegung der Überlieferungen nimmt immer wieder zu, wenn sunnitische oder schiitische Autoren der jeweiligen Gegenseite die Fälschung der Hadithe nachzuweisen versuchen.


5.4. Der Dschihad

Unter Dschihad versteht man das individuelle "sich anstrengen, sich bemühen". Damit ist der kämpferische Einsatz von Besitz und Leben jedes Muslims im Kampf um die Verbreitung des islamischen Glaubens und der Prophetenrolle Mohammeds gemeint.
Der Dschihad - der heilige Krieg - bedeutet aber keinen Krieg im üblichen Sinne. Es geht vielmehr um einen aufopferungsvollen und risikoreichen "Gottesdienst unter Waffen". Nur als Volljähriger darf man dem Aufruf von Privatleuten, die die nötige Autorität haben, oder Vertretern der politischen Gewalt zum Dschihad folgen. Der Staat als solcher ist dazu nicht nötig. Der Dschihad als "Heiliger Krieg" ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Gegner Nicht - Muslime, nicht mehr als Muslime zählen oder vom Glauben Abgefallene sind (Apostaten). Der Kampf dient der Unterstützung und Stärkung sowie der Erweiterung der moslemischen Glaubensgemeinschaft, der Umma. Wer an den einen, wahren Gott glaubt und sich dazu bekennt, daß Mohammed sein Prophet ist, der gehört der "umma mohammedija", der Gemeinde Mohammeds an. Damit ist er ein Teil der Gesamtheit der Gläubigen. Sprache, Rasse, Nationalität und die Zugehörigkeit zu den unterschiedlichen religiösen Ausprägungen oder Rechtsschulen des Islams spielen keine Rolle. Ob ein Mensch als Muslim in Saudi-Arabien, Gambia, Indonesien oder Deutschland lebt - der Islam macht ihn zuallererst zum Teil der Gemeinschaft der Muslime. Von den Asketen, später auch von den Sufis (Sufismus), wurde der Dschihad schon früh im übertragenen Sinne als "innerer Kampf" des Frommen gegen die bösen Kräfte der eigenen Psyche (Haß) verstanden. Es ist jedoch falsch in diesem "geistigen" Dschihad das eigentliche Ziel von Koran und Propheten zu sehen: Vorrangig, wenn nicht ausschließlich, ging es um den individuellen Einsatz im Kampf für die Verbreitung des Glaubens.
\"Wie wichtig für die Rechtgläubigen der Dschihad ist, möge das folgende Zitat aus dem Buch von Laffin erläutern: `Der Dschihad ist gesetzlich vorgeschrieben als eines der Mittel, den Islam zu verbreiten. Folglich sollen Nichtmoslems den Islam entweder freiwillig, durch Weisheit und guten Rat annehmen, oder unfreiwillig durch den Kampf des Dschihad."
Dieses Zitat stammt von Scheich Abdullah Ghoshah, dem höchsten Richter Jordaniens. Allerdings wissen die Moslems seit zweihundert Jahren, daß sie gegen den Westen militärisch keine Chance haben, der Dschihad mehr Idee als Realität ist. Trotzdem schreibt zum Beispiel genannter Scheich: " Es ist ungesetzlich, den Dschihad aufzugeben, Frieden zu schließen und die Position der Schwäche einzunehmen, es sei denn, diese Unterbrechung diene dem Kräftesammeln in Zeiten, wo die Moslems schwach, ihre Gegner aber stark sind." Solange die Welt nicht ganz und gar islamisch geworden ist, ist der Dschihad für den "Rechtgläubigen" der Normzustand. Keinen heiligen Krieg zu führen ist eine Position der Schwäche. An Frieden darf er erst denken, wenn das Ziel, die ganze Welt islamisch zu machen, erreicht ist.
Der erste Heilige Krieg war der Krieg um die Befreiung Mekkas durch den Propheten selbst. Im Mittelalter wurde ein Dschihad gegen die europäisch Kreuzfahrerheere geführt, die versucht hatten die ebenfalls für den Islam heiligen Städten wie z.B. Jerusalem zu erobern. In der modernen Zeit sind vor allem drei Kriege zu erwähnen, die als Dschihad geführt wurden. So ist der seit 50 Jahren mit mehr oder minder großer Heftigkeit geführte Kampf der arabischen Welt gegen den Staat der Juden, Israel, ein heiliger Krieg. Im ersten Golfkrieg von 1980 bis 1989 bekämpften sich vordergründig die sunnitische und die schiitische Glaubensrichtung in Gestalt des Irans und des Iraks. In Wahrheit wurde der religiöse Eifer auf beiden Seiten dazu genutzt, das in dieser Gegend so reichlich vorhandene Erdöl unter die eigene Kontrolle zu bringen und auch die Interessen der damaligen Supermächte USA und UdSSR spielten eine nicht unwesentliche Rolle in diesem fast 9 jährigem Gemetzel unter den Glaubensbrüdern. Zum letzten großen Dschihad gegen die USA und die UNO rief der irakische Diktator Hussein 1990/91 auf, der das kleine Nachbaremirat Kuwait zuvor völkerrechtswiedrig besetzt hatte. Dieser Aufruf verhallte fast in der ganzen arabischen Welt ungehört, da die Aggressivität des irakischen Diktators und die damit einhergehende Gefährdung der Stabilität in der arabischen Welt allzu offensichtlich war.



5.5. Mullah


\"Mollá\" heißt der islamische Religionsgelehrte in der persischen Umgangssprache - abgeleitet vom arabischen \"maulá\", was soviel bedeutet wie Meister oder Gelehrter. Da es eine streng festgelegte Ausbildung zum Mullah gibt, kann sich jeder, der sich zum Geistlichen berufen fühlt, sich so nennen und entsprechend kleiden. Um als Mullah anerkannt zu werden, muß es ihm allerdings gelingen, eine Gruppe von Gläubigen um sich zu scharen.





5.6. Die verschieden Abspaltungen und Gruppen des Islams



5.6.1. Schiiten und Sunniten


Beide Richtungen unterscheiden sich weniger in der islamischen Religion als vielmehr durch den Glauben bzw. die Bekenntnis zu Personen der islamischen Geschichte, denen die höchste Autorität in der Gemeinde aller Muslime zugeschrieben wird. Die Sunniten leiten ihren Namen von der Sunna ab, dem Leben des Propheten. Sie, die die Mehrheit der Muslime darstellen, erkennen als rechtmäßige Nachfolger Mohammeds die ersten vier Kalifen an: Abu Bakr, Omar, Osman und Ali, den Vetter und Schwiegersohn des Propheten.
Die Schiiten, etwa 10 Prozent aller Muslime, sprechen gegen die ersten drei Kalifen, da diese nicht blutsverwandt mit dem Propheten waren. Als rechtmäßige Nachfolger Mohammeds gelten bei ihnen statt dessen die \"Zwölf Imame\". Ein Imam ist der Vorsteher einer Gemeinde. Dieser Titel wird oft auch als Ehrung an Personen gegeben, die eine besondere religiöse Autorität darstellen. Diese zwölf Imame sind Ali, der vierte Kalif, dessen Söhne Hassan und Hussein aus der Ehe mit Mohammeds Tochter Fatima, sowie neun weitere Nachkommen Husseins. Der zwölfte Imam lebt nach der schiitischen Glaubensvorstellung in der \"Abwesenheit\". Die Schiiten sind die Parteigänger Alis und seiner Nachkommen. Die Unterschiede im kultischen Ritual (Gebet, Pilgerfahrt, Fasten) sind gering, das schiitische Recht allerdings unterscheidet sich beträchtlich vom sunnitischen. Auch haben die Schiiten als Minderheit und oft unterdrückte Gruppe eine besondere Mentalität, die eines Märtyrers - eines \"Blutzeugen\", entwickelt. Im Irak leben heute etwa 60 Prozent der Schiiten. Starke Minderheiten gibt es im Südlibanon, in Afghanistan, Pakistan und Indien.


5.6.2. Aleviten


Die Aleviten sind nach den Sunniten mit etwa 20 Prozent der Bevölkerung die zweitstärkste Glaubensgemeinschaft in der Türkei. Auch die Kurden und einige andere arabisch sprechende Bevölkerungsgruppen bekennen sich zur alevitischen Lehre. Im Mittelpunkt steht die schwärmerische Verehrung Alis und seiner Nachfahren, der Zwölf Imame. Die Aleviten interpretieren den Koran und die islamischen Gesetze spirituell und lehnen die Fünf Säulen des sunnitischen Islams ab. Das macht sie in den Augen der anderen Glaubensrichtungen zu \"Ketzern\". Die Aleviten haben keine Moscheen (Gebetshäuser); ihre religiösen Versammlungen finden in Privathäusern statt. Die Frauen nehmen daran gleichberechtigt teil. Das religiöse Wissen wird von Generation zu Generation innerhalb \"heiliger\" Familien, denen auch die geistige und soziale Führung der Gemeinschaft obliegt, mündlich überliefert. Alevit ist man durch Abstammung. Ein Mitglied der Kultgemeinde wird man durch eine Initiation sowie das Eingehen einer religiös bestimmten \"Wahlbruderschaft\", die von größerer Bedeutung als Blutsverwandschaft ist und ein Leben lang gilt.


5.6.3. Sufismus


Sufismus ist die Sammelbezeichnung für die asketisch - mystischen Strömungen im Islam und wird von dem arabischen Wort \"Suf\" (Wolle) abgeleitet. Wegen seiner wollen Kutte heißt der Mystiker Sufi. In Persien wurde er auch \"Derwisch\" genannt, was soviel bedeutet wie Bettler oder Armer.
Im Sufismus richtet sich das religiöse Streben auf die persönliche Erfahrung der Gottesnähe, Gottesschau oder in einigen extremen Varianten sogar des Einswerdens mit Gott. Dies geschieht durch Askese, dem Verzicht auf Nahrung, Besitz und Enthaltsamkeit, durch Meditation oder Praktiken, die zu Trancezustände führen, etwa rhythmische Bewegungen begleitet von der Rezitation bestimmter Namen und Formeln. Einige dieser Praktiken sind im Islam umstritten und gelten zum Teil als verwerflich, wie zum Beispiel das Hören von Musik und der Tanz.
Einzelne Sufi - Orden haben sich im Widerstand gegen die europäische Kolonialherrschaft profiliert oder spielen heute eine wichtige Rolle als Vorkämpfer der Reislamisierung ihrer Länder.


5.7. Die fünf Säulen des Islam

Unter den fünf Säulen des Islam versteht man die fünf Grundpflichten der Muslime. Dazu zählen:

5.7.1. Schahada - Das Glaubensbekenntnis
Die \"Schahada\" ist das Glaubensbekenntnis, mit dem der Muslim sich zu seinem Glauben bekennt, Gott in Form, Wort und Tat anbetet und dem Propheten Mohammed nachfolgt.

5.7.2. Salat - Das tägliche Pflichtgebet
Als "Salat\" bezeichnet das fünfmal täglich, vor Sonnenaufgang, nach dem Sonnenhöchststand, Nachmittags, nach Sonnenuntergang und Abends stattfindende Pflichtgebet. Dieses wird in einem genau festgelegtem Ritual (Blickrichtung nach Mekka) durchgeführt.

5.7.3. Ramadan - Das Fasten
Das \"Saum\" oder \"Roza\" ist das Fasten im Monat Ramadan. Im 9. Monat des islamischen Kalenders wird von Morgens bis zum Sonnenuntergang gefastet. Während dieser Zeit darf ein Muslim nicht essen, nicht trinken und rauchen oder Geschlechtsverkehr haben.


5.7.3. Sakat - Die Armensteuer
Das \"Sakat\" oder \"Zakat\" ist die Entrichtung der Armensteuer. Mit den Einkünften der Armensteuer bestreitet der Staat die notwendigen Ausgaben für das Allgemeinwohl. Es ist Pflicht für jeden Muslim, Almosen zu spenden. Die Armenspende gilt als sehr verdienstvoll. So heißt es im Koran:
\"Nie könnt ihr zur vollkommenen Rechtschaffenheit gelangen, solange ihr nicht spendet von dem, was ihr habt; und was immer ihr spendet, wahrlich, Allah weiß es wohl.\" (3:93)

5.7.5. Hadsch - Die Pilgerfahrt nach Mekka
Jeder Muslim, der körperlich und finanziell dazu in der Lage ist, sollte einmal in seinem Leben zur Kaaba, dem ersten Haus Gottes, in Mekka wallfahren. Befreit von dieser Pflicht sind Alte, Gebrechliche, Schwangere und Kinder. Der dafür festgelegte Zeitpunkt der Pilgerfahrt ist 10 Wochen nach dem Ende der Fastenzeit. Begibt man sich zu einer anderen Zeit nach Mekka, so gilt das als \"kleine Wallfahrt\" (Umra).

 
 

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